Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag
Verschiedene Varianten oder Modelle der Grundrente sind im Gespräch. Am 17. Januar berichteten die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de von einem Modell der Grundrente mit Zuschlag auf die Grundsicherung. Am 16.01. 2016 berichtete die Frankfurter Rundschau von einer anderen Variante der Grundrente, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft wird.
Die Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag soll es in dieser Version sein. Die CDU macht Druck. Die freien Demokraten (FDP) kritisieren an dem Vorgehen der CDU, dass die neue CDU-Chefin sich im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen profilieren will. Die Grundrente, wie sie durch die große Koalition angedacht wird, verstoße gegen grundlegende Prinzipien des gesetzlichen Rentenrechts. Wir hatten in unserem Beitrag vom 17. 01. 2019 von dem Grundprinzip der Beitragsäquivalenz gesprochen. Hier zum Nachlesen.
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Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag: Allgemeines zur Grundrente
Viel Neues ist zur Grundrente zu lesen. Noch nichts Verbindliches. Verschiedene Möglichkeiten und Varianten der sogenannten Grundrente sind im Raum. So zum Beispiel:
- Die Zuschussrente,
- Die Zuschlagsvariante auf die Grundsicherung,
- Die Lebensleistungsrente,
- Die Solidarrente,
- Die Respekt-Rente, und
- Die solidarische Lebensleistungsrente.
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Das neue Rentenprojekt, an welches sich der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil heranwagt, ist die Grundrente. Die Zielstellung ist, das Versicherte mit einer lebenslangen Arbeitsleistung, wenn sie im Alter neben der Rente auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, eine Aufstockung auf die Rente bekommen. Der Aufstockungsbetrag soll bei 10 Prozent über der Grundsicherung liegen. Der Versicherte muss bedürftig, also auf die Grundsicherung angewiesen, sein. Bei der Bedürftigkeitsfrage wird geprüft, ob es auch Einkommen von Ehepartnern gibt.
Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag: Freibetrag auf die Grundsicherung
Hubertus Heil will in der ersten Jahreshälfte einen Gesetzesentwurf hinlegen. Bei der Umsetzung wird es rechtlich schwierig, wie zum Beispiel die Variante der Grundrente mit dem Zuschuss auf die Grundsicherung zeigt. Das Problem liegt in der politischen Zielsetzung eine Grundrente einzuführen, die 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung liegt. Und auch darin, dass die Rentenversicherung bei der Grundrente mit den Sozialämtern zusammenarbeiten muss. Die Deutsche Rentenversicherung habe wohl Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert.
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Das Bundesarbeitsministerium prüft derzeit auch ein Modell der Grundsicherung mit einem Freibetrag in der Grundsicherung auf die Rente. Von diesem Modell sollen ungefähr 130.000 Versicherte, die 35 Jahre gearbeitet haben und neben der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, profitieren.
Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag: Anrechnungsausschluss
Die Rentenansprüche aus der Altersrente werden bei dem Freibetrags-Modell künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Zusätzlich zur Grundsicherung würden die betroffenen Rentnerinnen und Rentner einen Teil bis zur Höhe des Freibetrages (individuell) auf die Grundsicherung ausgezahlt bekommen. Damit liegen auch, wie in der Variante bei dem Zuschuss auf die Grundsicherung, die vollen Kosten beim Bund.
Die Freibetragsvariante ähnelt dem Riesterfreibetrag auf die Grundsicherung, aber unterscheidet sich darin, dass dieser Freibetrag ausdrücklich nur für Rentnerinnen und Rentner mit 35 Jahre Wartezeit gedacht ist.
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Grundrente mit einem Grundsicherungsfreibetrag: Gleichheitsgrundsatz
Bei der Freibetragsvariante und der Zuschlagsvariante wird es auch um die Frage gehen, wie die Abgrenzung zu den Personenkreisen gesetzgeberisch hinbekommen wird, die nicht unter die Grundrentenvoraussetzungen fallen. Diese Betroffenen werden sich die Frage stelle, warum bekomme ich den Freibetrag auf meine Rentenansprüche nicht, oder wie so werden ich nicht gleichsam bevorzugt behandelt. Sicher ist, dass allein die Gesetzgebung und Findung schwer wird. Es wird wieder die Gerechtigkeitsfrage aufgeworfen und die allgemeine Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Grundrente. Streit und Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert. Ob nicht eine generelle Mindestrente für Alle besser wäre?
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig berechnet worden ist!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.