Wenn die Rente nicht reicht
Im Alter soll die Rente für ein sorgenfreies Leben reichen. Nicht für alle Rentner ist dies möglich. Renten auf Hartz IV-Niveau sind keine Seltenheit, trotz jahrzehntelanger Arbeit. Die Ursachen sind vielfältig. Aus falsch verstandenen Scham werden Sozialleistungen nicht beantragt, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wir klären auf, was neben der Rente noch an generellen Sozialleistungen im Alter möglich ist.
Wenn die Rente nicht reicht, fragt man sich, von was man leben soll. Die Lebenshaltungskosten steigen jedes Jahr. Die Rentenanpassungen, die jährlich die Rente aufbessern, reichen nicht immer aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, das sogenannte Existenzminimum sicherzustellen. Es folgt dem Grundsatz der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebotes.
Wenn die Rente nicht reicht, hat das viele Ursachen
Einige sind:
- jahrelanges Arbeiten im Niedriglohnbereich
- prekäre Arbeitsverhältnisse, ständiger Wechsel der Jobs und Pausenzeiten mit Arbeitslosigkeit
- Jobs in Branchen, wie Zeitarbeit oder Leiharbeit mit Einkommen im Mindestlohnbereich
- Ehescheidungen
- keine Arbeit wegen Kindererziehung oder Hausfrauentätigkeit
- HartzIV Bezug und Aufstockung
- Krankheit und Verlust der Arbeit, Erwerbsminderungsrente bei niedrigen Durchschnittsverdienst
- Verschuldung, Insolvenz, hohe Mieten
Sozialleistungen, die neben der Rente beantragt werden können
In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir es oft, dass Menschen nach der politischen Wende arbeitslos wurden und dann den sozialen Absturz erlebten. Dies kann man vor allem in den Versicherungsverläufen in der Rentenauskunft oder Rentenbescheid sehen. Arbeitslosenhilfe und Hartz-IV für lange Zeit vor dem Renteneintritt sind der Grund, warum bei Rentenantragstellung dann sehr geringe Renten rauskommen. Dann muss geprüft und gerechnet werden, welche Sozialleistungen neben der Rente noch möglich sind. Die Rentenberater und Fachanwälte von rentenbescheid24.de sagen, dass diese Leistungen kein Almosen oder Bettelei sind. Sie stehen den Betroffenen zu, ohne Wenn und Aber.
Sozialleistungen, wenn die Rente nicht reicht sind:
- Grundsicherung neben der Altersrente
- Wohngeld
- Pflegegeld und Pflegeleistungen
- Wohngeld bei Behinderung
- Persönliches Budget im Zusammenhang mit einer Behinderung
- GEZ-Befreiung
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
– Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
– Überblick und Handlungshinweise für die Rente
– rechtssichere Informationen zur Rente
Wenn die Rente nicht reicht: Grundsicherung oder Hartz-IV
Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente haben all diejenigen Menschen, die Regelaltersgrenze erreicht oder bei der Erwerbsminderungsrente das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in der Lage sind, mit eigenen Vermögen ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es muss Bedürftigkeit vorliegen.
Zuständig für die Grundsicherung ist nicht das Jobcenter, sondern die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in dem die betroffenen Bedürftigen leben.
Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beantragt, bekommt bis zum Erreichen der Regelaltersrente die „Aufstockungsleistungen“ vom Jobcenter.
Die Unbilligkeitsverordnung blockt die Zwangsverrentung ab
Mit der neuen Unbilligkeitsverordnung ist es den Jobcentern ab 01.01.2017 untersagt, Zwangsverrentungen durchzuführen, wenn der Betroffene eine Rente erhalten würde, die unterhalb des Hartz-Niveaus liegen würde. In diesem Fall muss er die Rente nicht beantragen. Im Gegenzug muss er sogar die Rente beantragen, wenn er mit Abschlägen immer noch über dem Hartz-IV Bereich liegt.
Für einen alleinstehenden Menschen mit einer niedrigen Rente gilt die sogenannte Regelbedarfsstufe 1. Dieser Regelbedarf ist im Jahr 2017 bei 409€. Für verheiratete Menschen mit Rente, liegt der Regelbedarf 2017 bei 368 Euro monatlich. Dazu kommen noch die ansetzbaren Kosten der Unterkunft. Die Kosten der Unterkunft sind ein Dauerbrenner im Gerichtsstreit, weil hier jede Stadt/Kommune unterschiedlich ansetzbare Kosten vorsieht.
Ist jemand auf Grund Krankheit oder Behinderung auf besondere Hilfen angewiesen, kann er noch einen erhöhten Grundsicherungsbedarf beantragen, z.B. für besondere Ernährung auf Grund einer speziellen Krankheit und der durchgeführten Therapie, auf ärztliche Anordnung versteht sich.
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Wohngeld, wenn die Rente nicht reicht
Alternativ können Menschen mit niedrigen Renten Wohngeld beantragen, die höhere Renteneinkommen haben, als Grundsicherungsniveau. Aber auch hier gibt es nach oben Einkommensgrenzen. Das Wohngeldamt prüft nicht, ob die Wohnungsgröße angemessen ist. Im Gegensatz dazu prüft das Sozialamt die Angemessenheit der Wohnungsgröße.
Für Grundstückseigentümer/ Wohneigentum mit geringen Renteneinkommen gibt es den Lastenzuschuss.
Beantragt wird das Wohngeld bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in dem der betroffene Rentner lebt. Ca. 45 % aller Wohngeldberechtigten sind Haushalte, in denen Rentner leben.
Das Wohngeld wird auf Antrag für maximal 12 Kalendermonate bewilligt. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Größe des Haushaltes, dem Mietspiegel des Wohnortes und dem Einkommen, ab (Gesamteinkommen bei Ehegattenpaaren?).
Sofern der Anspruchsteller kein zusätzliches Einkommen neben seiner Rente hat, kann Wohngeld bis zu einer Bruttomonatsrente von 956€ beantragt werden. Diese Grenze gilt vor allem in Bereichen mit hohen Mietniveau. Im ländlichen Bereich liegt die Einkommensgrenze bei ca. 867€ Brutto.
Dem Wohngeldanspruch unterliegt eine individuelle Betrachtungsweise. Daher muss der Anspruch genau ausgerechnet und geprüft werden.
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Behinderung und Wohngeld
Schwerbehinderte, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, können sogar höhere Alterseinkommen haben, als Menschen ohne Behinderung.
Von dem Einkommen können monatlich 125€ oder 1500€ im Jahr für einen Behinderten mit Grad der Behinderung von 100 abgesetzt werden, § 17 Wohngeldgesetz. Daneben gibt es noch weitere Absetzmöglichkeiten, wenn eine Behinderung mit einem Pflegegrad zusammentrifft.
Rentnerfamilien, die noch eigene Kinder erziehen, können bei Wohngeldanspruch noch einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Dies ist ein Zuschuss für anfallende Kosten für Kita-oder Schulausflüge bis maximal 100 € im Jahr oder auch für Kosten des Mittagsessen.
Wenn die Rente nicht reicht!
Wer eine niedrige Rente hat, kann Anspruch auf weitere zusätzliche Sozialleistungen haben. Diese sind nur auf Antrag möglich. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag auf die Unterstützungsleistungen zu stellen. Rentenberater und Rechtsanwälte beraten in Fragen der Sozialhilfe und Wohngeld auch auf Beratungshilfeschein, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, den Rechtsberater aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten auch mit Beratungshilfeschein.
Ja, ich möchte eine Beratung wegen Beantragung Sozialhilfe bei Rentenbezug haben.