Witwenrente berechnen: das Sterbevierteljahr
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Hier zum Nachlesen! Es ging darum, wie die Witwenrente oder Witwerrente richtig berechnet wird. Dabei sind wir in drei Schritten vorgegangen. Unser Video zu diesem Beitrag ist auf youtube veröffentlicht. In diesem kurzen Artikel wollen wir Ihnen den ersten Schritt der Witwenrentenberechnung vorstellen: Das Sterbevierteiljahr oder auch gerne im Volksmund Sterbequartalgeld bezeichnet oder auch Sterbegeld benannt. Was hinter dem Sterbevierteljahr steht, können Sie hier nachlesen!
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Die Witwenrente berechnen: das Sterbevierteljahr! Das Sterbevierteljahr ist nicht mehr oder weniger ein Teil der Witwen-oder Witwerrente. Es findet seine Rechtsgrundlage in den Vorschriften des Sozialgesetzbuch Nummer 6. Zu nennen sind:
- § 46 Sozialgesetzbuch Nummer 6 – als Anspruchsgrundlage für die kleine und große Witwenrente
- § 67 Nummer 5 und 6 Sozialgesetzbuch Nummer 6- Rentenartfaktor für die ersten drei Kalendermonate nach dem Monat des Todes des Versicherten kleine und große Witwen-oder Witwerrente 1,0 danach 0,25 oder 0,55
- § 97 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6:Ausschluss Einkommensanrechnung für den Zeitraum der Witwen-oder Witwerrente in dem der Rentenartfaktor 1,0 besteht ( ersten drei Monate) und
- Vorschusszahlung nach § 7 Absatz 1 und 2 Rentenservice-Verordnung ( RentSV): Benennung als Sterbequartalsvorschuss und Zahlung des dreifachen der dem Verstorbenen im Sterbemonat zu zahlenden Rente
Allgemein gilt, dass die Witwenrente oder Witwerrente in den ersten drei Kalendermonate ungekürzt ohne Einkommensanrechnung an den hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartner (eingetragene Lebensgemeinschaft) zu zahlen ist. Eine besondere Form der Leistung der ungekürzten Witwen-oder Witwerrente ist die Vorschusszahlung durch den Postrentenservice, der von der Deutschen Rentenversicherung via Verordnung und Gesetz mit verschiedenen Rentenzahlungen beauftragt wurde.
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Diese besondere Zahlungsweise als Vorschuss hat nichts mit der generellen Frage zu tun, was hinter dem Sterbevierteljahr steht. Unser Berechnungsbeispiel soll Ihnen zeigen, um was es dabei generell geht. Das Gesetz spricht aus drücklich nicht vom Sterbevierteljahr. Dieser Begriff hat sich als Terminologie auch für die Deutsche Rentenversicherung eingeprägt.
Witwenrente berechnen: Berechnungsbeispiele
1.Beispiel Sterbequartalsgeld bei laufender Rentenzahlung an den Verstorbenen
Richard Rentner bezieht seit dem 01.02.2018 eine Regelaltersrente in Höhe von Brutto 2.000€ . Er verstirbt am 16.03.2020! Seine Witwe Helga stellt am 30.03.2020 beim Postrentenservice einen Zahlungsantrag zum Sterbequartalsgeld.
Berechnung Sterbevierteljahr
- Altersrente im Sterbemonat von Richard = 2000€
- 3 Monate volle Rente des Richard an Helga = 3 x 2000€ = 6.000€ Brutto
- Abzüglich KV und Pflegebeitrag ca. 11%= Zahlbetrag ab dem 01.04.2020 = 5.340€ Netto
Helga erhält ab dem 01.04.2020 bis zum in Höhe 5.340 € Netto Auszahlungsbetrag. Da diese Leistung keine laufende Rentenleistung im Sinne des § 118 Absatz 1 SGB VI, sondern eine Vorschussleistung ist, muss der Postrentenservice diese Zahlung unverzüglich an Helga zahlen, auch wenn dieser Zahlung kein Zahlungsauftrag durch die DRV zu Grunde liegt, § 7 Rent SV.
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2. Beispiel Sterbevierteljahr wenn Verstorbener noch keine eigene Rente bezog
Richard ist 59 Jahre, Arbeitnehmer und stirbt am 01.01.2020. Seine Witwe beantragt am 30.01.2020 die Witwenrente. Eine Vorschusszahlung erhält unsere Witwe nicht. Dafür bekommt sie aber ab dem 01.01.2020 bis zum 30.April 2020 das sogenannte Sterbevierteljahr in voller Höhe aus den Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehegatten Richard gezahlt. Die Witwenrente beginnt am Tag des Todes des Richard. Das Sterbevierteljahr beginnt in diesem Fall aber nicht ab dem 01.02.2020, sondern schon ab dem 01.01.2020. Der Beginn der Witwenrente liegt somit im Sterbevierteljahr. Das Ende des Sterbevierteljahres wird nach § 67 Satz 1 Nummer 6 SGB VI auf das Ende des dritten Kalendermonates festgelegt, nach Ablauf des Monates in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist.
Witwenrente berechnen: das Sterbevierteljahr: Fazit!
Das sogenannte Sterbevierteljahr ist nichts anderes als für einen bestimmten Zeitraum zu zahlende ungekürzte Witwen-oder Witwerrente aus der Rente des Verstorbenen oder den bis zu seinem Tode angesammelten Rentenansprüchen. Das sie als Vorschuss gezahlt werden kann, ändert nichts daran, dass sie als Sterbevierteljahr im Allgemeinen und im Volksmund bezeichnet wird.
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