Rückwirkende Bewilligung EM-Rente: Krankengeld zurückzahlen
Das Thema Erwerbsminderungsrente lässt die Menschen nicht los. Dabei geht es immer wieder um solche Fragen, rund um den Beginn einer EM-Rente oder mögliche Rückerstattungsansprüche von Krankenkassen oder der Bundesagentur für Arbeit bei Bezug von Arbeitslosengeld. Vor allem um die Frage, ob ich als Bezieher von Krankengeld meiner Krankenkasse den Differenzbetrag zwischen dem höheren Krankengeld und der niedrigeren EM-Rente zurückerstatten muss, wenn die EM-Rente rückwirkend in die Bezugszeit des Krankengeldes bewilligt wurde. Hier unsere Antwort auf die wichtige Frage!
Rückwirkende Bewilligung EM-Rente:Krankengeld zurückzahlen oder nicht. So die Frage eines Kunden auf dem Online-Portal von rentenbescheid24.de.
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Rückwirkende Bewilligung EM-Rente: Krankengeld zurückzahlen: Sachverhalt
Uns erreichte eine Beratungsanfrage am 28.05.2020. Unser Kunde ist seit Ende 2018 arbeitsunfähig erkrankt. Seine Krankschreibung endete Anfang Mai 2020. Er stellte auf Grund einer Rehamaßnahme Ende Januar 2020 einen Antrag auf eine EM-Rente. Diese wurde ihm mit Rentenbescheid vom 07.05.2020 rückwirkend bewilligt. Beginn der Rente ist der 01.Juni 2019. Bis zum Rentenbescheid bezog er Krankengeld, welches wesentlich höher war, als die Erwerbsminderungsrente. Seine Befürchtung ist, dass er jetzt die Differenz vom höheren Krankengeld zur niedrigeren EM-Rente der Krankenkasse zurückzahlen muss. Wer die Reha beantragte, konnte in dieser Fragestellung nicht geklärt werden.
Rückwirkende Bewilligung EM-Rente: Krankengeld zurückzahlen: Rechtslage Erwerbsminderungsrente mit Beginn 2019
Die Erwerbsminderungsrente wurde durch die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend bewilligt. Und zwar ab dem 01.06.2019. Damit beginnt die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019. Diese Feststellung ist wichtig, weil die EM-Rente mit der neuen Zurechnungszeit ab 01.01.2019 berechnet wird. Also mit 65 Jahren und 8 Kalendermonaten. Dies führt in der Regel zu einer deutlichen Aufwertung der EM-Rente. Für viele Versicherte ist heute schon die EM-Rente eine höhere Rente als eine vorgezogene Altersrente. Damit kann man allgemein sagen, dass die Erwerbsminderungsrente aus diesem Grunde für unseren Kunden nicht nachteilig sein dürfte. Dennoch empfiehlt sich aus unserer Erfahrung, dass er seinen Rentenbescheid prüfen lassen sollte.
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Rückwirkende Bewilligung EM-Rente:Krankengeld zurückzahlen: Rechtslage Rückzahlung Krankengeld
Ausgangslage ist, dass wegen dem rückwirkenden Rentenbeginn die Frage steht, ob die Differenz des höheren Krankengeldes zur Erwerbsminderungsrente zurückzuzahlen ist. Es besteht bei vielen Versicherten die Befürchtung, dass sie tausende an Euros an die Krankenkassen zurückzahlen müssen.
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Diese Sorge ist im Normalfall unbegründet. § 50 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 5 verhindert, dass der Versicherte dann das Krankengeld zurückzahlen muss, wenn ihm rückwirkend eine EM-Rente bewilligt wurde. Im Fall, dass das Krankengeld höher ist als die Rente wegen Erwerbsminderung. Damit ist klar, dass der Versicherte die Differenz des höheren Krankengeldes zur niedrigeren EM-Rente nicht zurückerstatten muss. Diese Rechtslage gilt erst Recht, wenn das Krankengeld niedriger sein sollte, als die Erwerbsminderungsrente. Es gibt Ausnahmen von dieser Rechtslage. Und zwar in den Fällen, in denen zuerst eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde und dann danch eine volle Erwerbsminderungsrente bei zu hoch bewilligten Arbeitslosengeld.
Rückwirkende Bewilligung EM-Rente:Krankengeld zurückzahlen: BSG-Urteil von 1992 gibt Versicherten Recht
Das Bundessozialgericht hat schom im Jahr 1992 entschieden, dass ein Rückerstattung vom höheren Krankengeld rechtswidrig ist. Urteil vom 8.12.1992, 1 RK 9/92. Der Spitzbetrag – ist der Betrag um den das Krankengeld die EM-Rente übersteigt- kann die Krankenkasse nicht vom Versicherten zurückfordern. Und zwar im Fall der rückwirkenden Bewilligung der EM-Rente. Der Versicherte muss den Spitzbetrag nicht an die Krankenkasse zurückzahlen, weil er auf den rechtmäßigen Bezug des Krankengeldes vertrauen und seinen Verbrauch darauf einstellen durfte (so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 8. 12. 1992 – 1 RK 9/92).
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Fazit
Die Rechtslage dürfte in den Fällen der rückwirkenden Bewilligung von einer EM-Rente bei laufenden Bezug von Krankengeld oder ALG-1 allgemein eindeutig sein. Bevor es überhaupt zu einer Rückerstattung kommt, muss die DRV dies selbst prüfen und den Versicherten wenn möglich vor eintretenden Schaden bewahren. Sie hat in solchen Fällen zwingend eine Prüfpflicht. Grundsätzlich raten wir, den Rentenbescheid zu prüfen. Widerspruch gegen den Rentenbescheid wegen drohender Überzahlung von Krankengeld sollte man nur nach vorhergehender Prüfung der Rechtslage einlegen. Dann aber auch gegen den Rückzahlungsbescheid der Krankenkasse.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben kann!
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