Die Rentenleistung aus der Unfallrente
Sie erleiden einen Arbeitsunfall oder müssen wegen einer Berufskrankheit aufhören zu arbeiten. Was steht Ihnen dann als Rentenleistung aus der Unfallrente zu? Nach welchem Prinzip erfolgt die Bewertung der Rente? Fragen über Fragen. Wir haben die Antworten aus dem Bereich der Unfallrente.
Die Rentenleistung aus der Unfallrente erfolgt nach dem Prinzip des Schadensersatzes. Eigentlich ein Novum im Sozialrecht, denn normalerweise erfolgen Rentenleistungen bei der Erwerbsminderungsrente nach den eingezahlten Beiträgen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Die Rentenleistung aus der Unfallrente: Verschiedene Komponenten?
Die Rentenleistung nach dem Sozialgesetzbuch Nr. 7 bemisst sich nach mehreren Faktoren. Es geht um den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem sogenannten Jahresarbeitsverdienst.
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Daneben entscheidet die Unfallversicherung am Einzelfall, ob eine Unfallrente wegen Arbeitsunfall oder durch entstandener anerkannter Berufskrankheit gezahlt wird.
Die Rentenleistung aus der Unfallrente: Der Jahresarbeitsverdienst
Die Unfallrente wird aus dem Jahresarbeitsverdienst berechnet (JAV). Als JAV gilt das Arbeitsentgeld und das Arbeitseinkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. So steht es im § 82 Absatz 1 SGB VII.
Für Kinder unterhalb des 15. Lebensjahres ist der Jahresarbeitsverdienst gesetzlich festgelegt. Es gibt auch einen Mindest-Jahresarbeitsverdienst, § 85 Absatz 1 SGB VII. Dieser Verdienst für die Kinder ist wiederrum von der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles maßgebenden Bezugsgröße abhängig. Diese wird für die alten und neuen Bundesländer jährlich neu festgelegt.
Für Kinder gilt daher folgendes:
- der Jahresarbeitsverdienst bis zum 6. Lebensjahr beträgt 25 % der Bezugsgröße,
- vom 6. bis zum 15. Lebensjahr 33,3 %,
- vom 15. Bis zum 18. Lebensjahr mindestens 40 Prozent und,
- ab dem 18. Lebensjahr mindestens 60 Prozent der jeweiligen Bezugsgröße.
Es gibt auch Höchstgrenzen für den JAV. So sagt der § 85 Absatz 2 SGB VII, dass der JAV bis zum 2 -fachen der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles maßgebenden Bezugsgröße hoch sein kann.
Beispiel:
Bei der Bezugsgröße West im Jahr 2018 von 36.540 € kann es für ein Kind, welches unter 6 Jahre alt ist im Falle einer Vollrente ( 2/3) bei einem MdE von 100 zu einer monatlichen Rente von 507,50 € kommen.
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Dabei werden von der Jahresbezugsgröße 25 Prozent ermittelt, davon nochmals 2/3 = 6090€/12 = 507,50€.
Die Jahreshöchstgrenze liegt zum Beispiel bei der Unfallkasse der Feuerwehr Niedersachen bei 109.620 € im Jahr 2018.
Die Rentenleistung aus der Unfallrente: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit
Bei einer Rentenleistung aus der gesetzlichen Unfallrente bemisst sich die Höhe der Rente nach dem MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sie hat nichts mit der Erwerbsminderung aus der allgemeinen Rente zu tun.
Der MdE bemisst sich danach, wie sehr die auf Grund des Versicherungsfalles eingetretene Minderung der geistigen und körperlichen Leistungsvermögens die Arbeitsmöglichkeiten in seinem Beschäftigung einschränken.
Wird der Versicherte durch verschiedene Unfälle beeinträchtigt, werden für jeden Versicherungsfall gesondert die MdE festgestellt und gegebenenfalls mehrere Renten gezahlt.
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Es wird nicht eine tatsächliche Erwerbsminderung ausgeglichen, sondern die geminderte Erwerbsfähigkeit. Der Ausgleich für die Beeinträchtigung wird nicht an den Berufen des Versicherten gemessen, sondern nach dem Unterschied der bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Man spricht auch von abstrakter Schadensbemessung im Unfallrentenrecht.
Die Rentenleistung aus der Unfallrente: Höhe der Rente
Bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit wird eine volle Rente gezahlt. Diese Rente beträgt 2/3 des jeweiligen Jahresarbeitsverdienstes. Bemessungsgrundlage ist der JAV der vor dem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erzielt wurde.
Ist die Erwerbsfähigkeit teilweise gemindert, gibt es eine Teilrente. Anspruch auf eine Teilrente besteht bei einem MdE von mindestens 20. Bei versicherten Landwirten sind es mindestens 30.
Udo Unfall erleidet einen Arbeitsunfall. Er sitzt im Rollstuhl. Es wurde ein MdE von 100€ festgestellt bei einem Jahresarbeitsverdienst von 48.000€.
Rentenhöhe:
48.000 € x 2/3 = 32.000€ davon MdE 100% = 32.000€ Jahresrente= monatlich 2.666,67€
Bei einem MdE von 20 wären es:
48.000€ x 2/3 = 32.000€ davon MdE 20% = 6400€ Jahresrente = monatlich 533, 33€
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Fazit
Die Unfallrente ist nicht mit der Erwerbsminderungsrente gleichzusetzen. Sie folgt aus dem Prinzips des Schadensersatzes. Somit müssen Versicherte, die einen Unfall erleiden, nachweisen, dass der körperliche Schaden aus dem Unfall herrührt. Bei der „normalen“ EM-Rente müssen Sie nur einen Rentenantrag stellen. Für die Verursachung der Rente müssen keine Nachweise erbracht werden!
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente neben der Unfallrente ist!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.