Heute noch Rentenansprüche sichern!
Heute noch die Rentenansprüche für eine spätere Altersrente sichern. Wer am 03.04.2018 bis Fristablauf 24:00 Uhr bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge stellt, kann sich wertvolle Rentenansprüche für die Zukunft sichern. Unter anderem einen Anspruch auf eine Regelaltersrente. Wir klären auf, worum es heute noch (03.04.2018) gehen kann!
Heute noch Rentenansprüche sichern für diejenigen Menschen in Deutschland, die auf Grund ihrer Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rente versichert sind oder die noch keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben. Wer also heute, am 03.04.2018, noch aktiv wird, kann sich für das gesamte Jahr 2017 durch Zahlung freiwilliger Beiträge Rentenanwartschaften für die Vergangenheit sichern.
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Heute noch Rentenansprüche sichern: Wer kann zahlen!
Nach dem Gesetz können alle diejenigen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht versicherungspflichtig sind. Dies sind in der Regel Selbstständige oder solche, die eine Berufsausbildung gemacht haben und danach nicht versicherungspflichtig sind oder Eltern mit der Zuerkennung von Kindererziehungszeiten. Wissenswertes zum Thema der freiwilligen Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
Dabei geht es auch darum, Lücken für einen Rentenanspruch zu sichern. Wer eine Regelaltersrente haben möchte, muss 5 Jahre Wartezeit im Versicherungskonto nachweisen. Diese Lücken können durch freiwillige Beitragszahlungen geschlossen werden.
Auch für vorzeitige Altersrentner könnte die Zahlung von freiwilligen Beiträgen sinnvoll sein!
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Heute noch Rentenansprüche sichern: Die Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge ist gesetzlich nur in einem Rahmen festgelegt. So gibt es einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag. Dazwischen können Sie frei wählen. So steht es in § 161 Sozialgesetzbuch Nr. 6 geschrieben.
Der Mindestbeitrag ist für 2017 = 84,15 €.
Der Höchstbeitrag 2017 ist 1.187,45 €. Dies ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Zahlung der höchsten Einkommen pro Monat.
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Heute noch Rentenansprüche sichern: Die Steuerfrage
Wer freiwillige Beiträge zur Rente zahlt, kann diese unter Umständen steuerlich geltend machen. Dabei sind die Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung zu beachten. Arbeitnehmer und Rentner dürfen freiwillig ihre Steuererklärung abgeben. Das geht innerhalb von 4 Jahren, nach dem die Steuer entstanden ist. Der Bundesfinanzhof als höchstes Deutsches Steuergericht hat in einem Urteil vom 20.01.2018, Aktenzeichen VI R 14/15 entschieden, dass der Fristablauf einer Steuererklärung sich immer dann verschiebt, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt. Damals viel der Fristablauf auf den 31.12.2016 einen Samstag. Damit konnte die Steuererklärung noch am 02.01.2017 einen Montag beim Finanzamt eingereicht werden. Aus steuerlicher Sicht kann es durchaus auch Sinn machen, freiwillige Beiträge zur Rente zu zahlen.
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Heute noch Rentenansprüche sichern: Warum der 03.04.2018
Im Gesetz steht, dass die Zahlung der freiwilligen Beiträge für die Vergangenheit nur bis zum 31. März eines Folgejahres möglich ist. Für 2017 also nur bis zum 31.03.2018. Dieser Tag war der Samstag letzte Woche (31.03.2018).
Für die Berechnung der Fristen ist der Umweg, über das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 193 BGB) zu machen. Wenn der Fristablauf auf einen Sonn-und Feiertag oder einen Samstag fällt, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der nächstfolgende Werktag auf den 31.03.2018 ist der Dienstag, am 03.04.2018. Also heute. Gestern am Montag war ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag= Ostermontag, so dass sich der nächstmögliche Werktag auf den heutigen Dienstag verschiebt.
Heute noch Rentenansprüche sichern: Was ist zu tun?
Ganz einfach! Wer seine Rentenansprüche sichern will, stellt bei der Deutschen Rentenversicherung einen formlosen Antrag (am besten schriftlich aus Beweisgründen) für die Zahlung der freiwilligen Beiträge!
Hierfür sollte unbedingt der Name des Versicherten, die Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung, Lebensalter, Adresse und die gewünschte Beitragshöhe angegeben werden.
Sie können im Zweifel das hier beigefügte Formular von rentenbescheid24.de verwenden! Hier herunterladen!
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Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Antrag auch wirklich heute noch bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Regionalträger eingeht, dann einfach ins Internet gehen, die Faxnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund raussuchen und per Fax mit Sendenachweis raussenden. Oder Sie gehen selbst zur Deutschen Rentenversicherung und lassen den Eingang des Antrages sich schriftlich bestätigen. Wenn dies nicht möglich ist, so können Sie auch beim örtlichen Versicherungsamt der Gemeinde/Stadt oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse den Antrag abgeben. Aber immer den Eingang bestätigen lassen. Sicher ist sicher.
Heute noch Rentenansprüche sichern: Vorsicht Falle!
Wer als Selbstständiger einen Antrag auf freiwillige Beiträge stellt, kann unter Umständen in eine Falle laufen. Denn die Deutsche Rentenversicherung kann diesen Antrag zum Anlass nehmen und bei dem Antragsteller den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen. Mit der Folge, dass unter Umständen für 4 Jahre rückwirkend Beitragszahlungspflichten entstehen. Daher genau prüfen und überlegen! Wir beraten und prüfen für Sie heute am 03.04.2018, ob es sich für Sie lohnt einen Antrag auf freiwillige Beiträge zu stellen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich freiwillige Beiträge zur Rente zahlen kann!
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