Als Rentner erkrankt – gibt es Krankengeld?
Ist der Beschäftigte arbeitsunfähig, erhält er Krankengeld. Das sind 6 Wochen voller Lohn vom Arbeitgeber, danach noch einmal bis zu 72 Wochen Krankengeld.
Krankheit ist sehr langwierig!
Dann geht es in Richtung Erwerbsminderungsrente. Aber bis dahin ist es ein weiter Weg. Es gibt Situationen, da ist die Erwerbsminderungsrente nicht die beste Wahl. Zum Beispiel, wenn es begründete Aussicht auf Heilung gibt. Trotz dieses Faktes will die Krankenkasse das Krankengeld streichen. Krankenkassen sparen auf Kosten der Versicherten Geld an allen Ecken und Kanten.
Was nun? Wir erklären es Ihnen!.
Welche Funktion hat das Krankengeld?
Das Krankengeld hat eine Lohnersatzfunktion. Es dient dazu, dass der Erkrankte nicht in seiner finanzielle Existenz bedroht wird. Während der Arbeitsunfähigkeit sollte der erreichte Lebensstandard aufrecht erhalten werden.
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Dennoch ist der Krankengeldbezug zeitlich befristet. Wenn dieser ausläuft, stellt sich für den Betroffenen die Frage, wie geht es weiter?
Eine weitere Praxis der Krankenkasse ist es, den Erkrankten aufzufordern, einen Reha-Antrag oder einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag zu stellen.
Was folgt ist ein meist schwer durchschaubares Prozedere, die für manchen Betroffenen zur Tortur wird.
Im § 51 Sozialgesetzbuch V steht, dass die Krankenkasse berechtigt ist, den Krankengeldbezieher aufzufordern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, mit einer Frist von zehn Wochen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenkasse festgestellt hat, dass der Krankengeldbezieher aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft erwerbsunfähig ist.
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse, kurz MDK, wird eingeschaltet. Was nun folgt, kennen die meisten aus Funk und Fernsehen. Der Arzt des MDK durchforstet die medizinischen Unterlagen, die in der Krankenakte liegen. Im Gutachten des Mediziners steht drin, dass der Erkrankte nicht mehr arbeiten kann.
Aber was ist, wenn dies nicht stimmt und der gerade Erkrankte wieder arbeiten will, sich jedoch richtig von der Krankheit auskurieren möchte?
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Der Bescheid der Krankenkasse: Sie sind am Zug!!!
Zumeist beinhaltet das Schreiben der Krankenkasse, dass Anträge auf eine Reha-Maßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente gestellt werden müssen. Wenn Sie sich dieses Schreiben anschauen, stellen Sie schnell fest, dass in der Überschrift nicht Bescheid steht. Auf den ersten Blick erfassen die meisten Betroffenen gar nicht, welche Auswirkung dieses Schreiben hat.
Das Schreiben der Krankenkasse ist oftmals nicht eindeutig als Bescheid zu erkennen!
Bleiben Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens ruhig. Sie haben Zeit. Bitte nicht mit Chaos und Verwirrung reagieren, sondern mit Freunden oder der Familie die Situation klären.
Wenn Sie generell damit nicht klar kommen, kontaktieren Sie einen Fachmann. Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de unterstützen Sie bei der Klärung des Krankenkassenbescheides.
Wollen Sie nach dem Auskurieren der Krankheit wieder arbeiten gehen, müssen Sie gegen den Bescheid vorgehen.
Legen Sie auf jeden Fall gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Die Frist hierzu beträgt 1 Monat (Achtung!!!! nicht 4 Wochen). Setzen Sie sich auch intensiv mit dem MDK-Gutachten auseinander und prüfen es auf Herz und Nieren. Aber bitte nicht ohne Not gesund schreiben lassen, wenn Sie noch krank sind.
Warum der Bescheid auf EM-Rente oder Rehabilitationsprogramm?
Die Krankenkassen wollen das meist hohe Krankengeld nicht zahlen oder es sich von der Rentenkasse wiederholen. Die Betroffenen sollen in die Erwerbsminderung abgeschoben werden. Dass hat Folgen. Eine Erwerbsminderungsrente kann deutlich niedriger sein als das Krankengeld und zieht meistens einen Abschlag in der Rente nach sich. Daher sollte in dieser Konstellation gegen den Bescheid der Krankenkasse gekämpft werden.
Was ist, wenn Sie weiterhin krank bleiben?
Bleiben Sie weiterhin krank und können nicht mehr arbeiten, erfüllt das Krankengeld eine Brückenfunktion bis hin zur Erwerbsminderungsrente. Eine Zwischenstation ist ebenfalls das Arbeitslosengeld.
In unserer Praxis erleben wir es leider immer häufiger, dass das Arbeitslosengeld, trotz zuvor gestellten EM-Rentenantrag, eingestellt wird. Warum?
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Die Bundesagentur für Arbeit will ebenso Geld sparen und sich der Leistung entziehen.
Wie auch bei der Krankenkasse wird der Medizinische Dienst der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Nun beginnt das mysteriöse Unterfangen.
Der Arzt der Bundesagentur stellt fest, dass sie zwar krank sind, er attestiert aber die Arbeitsunfähigkeit von maximal sechs Monaten. Danach sollen Sie, nach Auffassung des beauftragten Arztes der Bundesagentur, dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.
Genau das ist der Trick: Unter Hinweis auf diese Konstellation wird das Arbeitslosengeld eingestellt oder der Betroffene wird ganz normal in die Beschäftigungssuche bei der Agentur aufgenommen.
Wenn Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, muss das Arbeitsamt Ihnen trotz Krankheit und Restleistungsvermögen das Arbeitslosengeld bis zum Ende der Anspruchsdauer zahlen. Sie können nur hoffen, dass dann auch über den Erwerbsminderungsrentenantrag durch die Deutsche Rentenversicherung entschieden worden ist. Was wieder neue Gutachten erfordert. Ein vertrackte Situation.
Die Krankenkassen stehen in der Kritik!
Die Spatzen pfeifen es vom Dach. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen sich durch zum Teil unseriöse Art und Weise aus den gesetzlichen Leistungen schleichen.
Krankengeld wird eingestellt. Heil- und Hilfsmittel werden nicht gewährt. Oftmals sind die Schreiben der Krankenkassen als Ablehnungsbescheide und sonstige Bescheide nicht zu erkennen.
Für uns ist das eine Masche, um den Betroffenen seiner Rechte zu berauben.
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Wir wiederholen es gern: jeder der krank und arbeitsunfähig ist, hat grundsätzlich im Rahmen der Gesetze einen Anspruch auf Krankengeld.
Das Krankengeld ist ein unverzichtbarer Bestandteil des monatlichen Einkommens und soll dazu dienen, dass man sich über seine Finanzen während der Krankheit keinen Kopf machen muss. Geht es dennoch nicht weiter, können Sie gut über die Brücke zur Erwerbsminderungsrente gehen.
Über diese Brücke können Sie gern mit uns gehen, wir unterstützen Sie dabei. Nutzen Sie dafür unser Paket Erwerbsminderungsrente oder den Rentenfahrplan.