Fragen rund um die Mütterrente 2
Die große Koalition steht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist in der Hand der SPD. Das BMAS ist auch zuständig für die gesetzliche Rentenversicherung. Nach dem Willen der neuen Bundesregierung soll es die neue Mütterrente 2 geben. Im Koalitionsvertrag steht geschrieben, dass es die Mütterrente 2 für die Mütter und Väter geben soll, die mindestens 3 Kinder oder mehr, die vor 1992 geboren sind, erzogen haben. Viele Fragen und große Verunsicherung wegen der neuen Mütterrente 2.
Viele Fragen rund um die Mütterrente 2, die die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de jeden Tag via Internet erreichen. Folgende Fragen werden im Allgemeinen gestellt:
- Wann wird die Mütterrente 2 ausgezahlt?
- Wieviel mehr Rente bekomme ich?
- Ich habe weniger als 3 Kinder erzogen, warum bekomme ich die Mütterrente 2 nicht?
- Bekomme ich die Erziehungszeiten erst ab dem 3. Kind oder wenn ich 3 Kinder erzogen habe, schon ab dem ersten Kind?
- Gibt es das neue Gesetz zur Mütterrente 2 schon?
So und so ähnlich kommen viele Anfragen zu uns.
Fragen rund um die Mütterrente 2: Was ist die Mütterrente 2 eigentlich?
Die Mütterrente 2 ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2017. Es knüpft an an die Mütterrente 1 aus der Zeit vom 01.07.2014. Die Mütterrente 2 ist keine eigenständige Rente. Sie ist die Beschreibung für die Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren und erzogen worden sind. Begrifflich ist die Mütterrente auch ungenau, weil es auch Väter gibt, denen die Kindererziehungszeiten zugeordnet worden sind. In der Masse betrifft es aber die Mütter. Hinter der Mütterrente 2 steht die CSU, die in diesem für sie wichtigen politischen Segment punkten wollte.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Fragen rund um die Mütterrente 2: Unsere Antworten auf die Fragen!
Es gibt noch kein neues Gesetz, welches die neue Mütterrente 2 umgesetzt hat. Damit ist aus heutiger Sicht noch völlig offen, ob diese Erweiterung der Kindererziehungszeiten in der vereinbarten Form kommen wird.
Wir wissen nicht, wann sie kommen soll. Es ist zu vermuten, dass die Mütterrente im Zusammenhang mit der geplanten Rentenerhöhung zum 01.07.2018 kommen wird. Ähnlich wie bei der Mütterrente 1 zum 01.07.2014. Wir können auch nicht sagen, wie die Umsetzung erfolgt. Möglicherweise wird aus verwaltungstechnischen Gründen wieder zwischen Bestandsrentner mit dem pauschalen Zuschlag von Entgeltpunkten (§ 307d SGB VI) und Zugangsrentnern unterschieden.
Wir können auch nicht sagen, ob die Erweiterung tatsächlich erst ab dem 3. Kind kommt oder schon ab dem 1. Kind, wenn die geplante Regelung ab dem 3. Kind kommen sollte.
Wir können auch nicht sagen, ob die geplante Regelung ab dem 3. Kind wirklich Bestand haben wird. Der Grund, warum der Gesetzgeber Kindererziehungszeiten mit Wartezeiten und Entgeltpunkten aus Pflichtbeitragszeiten bewertet, ist die Erziehungsleistung für die Erziehung der Kinder. Sie ist aus unserer Sicht ein gesellschaftliches Dankeschön an die betreffenden Eltern. Und zwar wegen der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe, Kinder zu gebären und zu erziehen.
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Fragen rund um die Mütterrente 2: Klagewelle droht
Die Aufregung gegen die geplante Regelung ist groß. Es sollen nur die Mütter und Väter begünstigt werden, die 3 oder mehr Kinder vor 1992 erzogen haben. Schon jetzt regt sich massiver Widerstand gegen die Klientelpolitik der CSU. Knüpft der Gesetzgeber, wie auch bei den anderen Mütterrentenregelungen, an die Erziehungsleistung der Eltern an, so ist es unverständlich, warum hier ein Unterschied gemacht wird, ob die Versicherten 1 ,2 oder 3 Kinder geboren und erzogen haben. Die Leistung der Erziehung des Kindes ist bei allen Varianten gleich. Daher ist mit massiven Widerstand und einer sehr großen Klagewelle zu rechnen. Mehrere Millionen Erziehende sind von dem Ausschluss betroffen. Der Grund für die Klage wird Artikel 3 Grundgesetz sein, eine Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte. Dies ist die verkürzte juristische Beschreibung des grundsätzlichen Problems. Damit auch eine Spaltung der Gesellschaft durch die bewusste Besserstellung der begünstigten Personengruppe.
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Fazit:
Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, wünschen uns, dass von der Mütterrente 2 alle Eltern von Kindern, die sie vor 1992 geboren und erzogen haben, gleichermaßen profitieren. Daneben wäre auch endlich ein Freibetrag für eine Nichtanrechnung an die Grundsicherung bei der Mütterrente 2 dringend notwendig. Damit die Rentenerhöhung bei der Mütterrente nicht wieder teilweise oder voll durch die Sozialhilfe aufgefressen wird. Damit sie wirklich bei den Eltern ankommt! Und nicht, wie es bei der Mütterrente 1 im Jahr 2014 passiert ist.
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