Kinderberücksichtigungszeiten neben der Mütterrente 2
Im Trubel der Ereignisse um die neue Mütterrente 2 zum 01.01.2019 wird von vielen Versicherten vergessen, dass es ja noch die Kinderberücksichtigungszeiten gibt. Die neue Mütterrente 2 wird für viele versicherte Mütter die Rente erhöhen. Daneben können sich aber auch die Kinderberücksichtigungszeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Wir sagen warum!
Kinderberücksichtigungszeiten neben der Mütterrente 2 als Kindererziehungszeiten bleiben in der Betrachtung der jüngsten Ereignisse rund um die Mütterrente 2 aus dem Rentenpaket 2019 völlig außer Acht. Die Kinderberücksichtigungszeiten erfüllen unter anderem drei wichtige Funktionen in der gesetzlichen Rente:
- Wichtig für die Wartezeiten bestimmter Altersrenten,
- Wichtig für die Rentenhöhe, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen
- Sicherung der Wartezeiten für den Erwerbsminderungsrentenfall.
Kinderberücksichtigungszeiten neben der Mütterrente 2: Was sind KiBüZ
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Kinderberücksichtigungszeiten (KiBüZ genannt) sind besondere rentenrechtliche Zeiten. Mit diesen Zeiten wird auch die Kindererziehungszeit der Mütter besonders gewürdigt.
Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes werden nach dem Gesetz mit dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes angerechnet. Damit sollen Lücken, die im Versicherungsverlauf durch die Geburt und Erziehung des Kindes entstehen, geschlossen werden.
Wartezeitfunktion der KiBüZ
Kinderberücksichtigungszeiten zählen bei der Wartezeit für Altersrente mit. Und zwar bei den 35 Jahren Wartezeit und 45 Jahren Wartezeit!
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Kinderberücksichtigungszeiten neben der Mütterrente 2: Auswirkung auf die Rentenhöhe
Die KiBüZ haben auch Auswirkung auf die Rentenhöhe. Aber nicht wie oft angenommen, in direkter Art, sondern „nur“ indirekt. Sie kann sich bei Müttern, die wegen Kindererziehung in Teilzeit arbeiten rentensteigernd auswirken. Weil die Entgeltpunkte aus Pflichtarbeitszeiten bis zu einem Entgeltpunktebetrag angehoben werden. Wenn die Mutter die ihr 5 jähriges Kinder erzieht und noch nebenbei arbeitet und 20.000€ Jahreseinkommen hat, wird ihr Renteneinkommen um 50 Prozent erhöht, also auf 30.000€. Der Verdienst kann maximal bis zum höchstmöglichen maximalen Durchschnittseinkommen, welches pro Jahr gilt angehoben werden.
Kinderberücksichtigungszeiten neben der Mütterrente 2: 25 Jahre Rentenzeiten müssen sein!
Von den beiden Steigerungs-/Anrechnungsmöglichkeiten profitiert aber nur, wer mindestens 25 Jahre Versicherungszeiten nachweisen kann. Die Monate die mit Kindererziehungszeiten (Mütterrente) belegt sind, fallen auch aus der Rechnung heraus. So steht es in § 70 Absatz 3 a SGB VI geschrieben. Die Kinderberücksichtigungszeiten gelten nach dieser Vorschrift erst für nach 1991 liegende Erziehungszeiten der Kinder!
Fazit!
Kinderberücksichtigungszeiten können die Rente zum Teil erheblich aufwerten. Deshalb dürfen die Kinderberücksichtigungszeiten nicht unerwähnt bleiben!
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.