Rentenabfindung nach der Witwenrente
Der Tod des Ehepartners ist ein einschneidendes Ereignis. Es geht bei den überlebenden Ehegatten/ Lebenspartner dann um die Frage, wie geht es in meinem Leben weiter. Reicht das Geld aus, um das Kommende zu meistern. Nicht selten gibt es auch Neues!Nämlich eine neue Partnerschaft- Liebe und danach der Gedanke an eine Hochzeit. Viele scheuen sich vor diesem Schritt, weil dann die Witwen-oder Witwerrente wegfallen kann. Welchen Anspruch Rentenempfänger im Falle einer Wiederheirat gegenüber der Rentenversicherung haben, können Sie hier nachlesen! Stichtwort: Die Rentenabfindung nach der Witwenrente!
Die Rentenabfindung nach der Witwenrente ist eine Geldleistung im Rahmen der Witwen-oder Witwerrente bei Wiederheirat nach dem Tod des ersten Ehepartners. Geregelt ist diese Abfindungsleistung im § 107 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
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Rentenabfindung nach der Witwenrente: Abfindungszahlung nur nach der ersten Wiederheirat
Die Abfindung gilt nur nach der ersten Wiederheirat nach dem Tod des Ehepartners-oder Lebenspartners. So sagt es § 107 Absatz 1 SGB VI. Wer also schon das zweite mal nach dem Tode des ersten Ehepartners wieder geheiratet hat, bekommt die Abfindung nur bei der ersten Wiederheirat und nicht auch noch bei der zweiten Wiederheirat.
Rentenabfindung nach der Witwenrente: Zeitraum der Abfindungsberechnung
Grundsätzlich werden 24 Kalendermonate der großen Witwen-oder Witwenrentenbezug abgefunden. Und zwar bezogen auf die letzten zwölf Kalendermonate nach der Wiederheirat.
Beispiel
Tod des Ehepartners 09/2019. Große Witwenrente in Höhe von 700€ monatlich. Im Januar 2022 heiratet die Witwe wieder. 12 Monatszeitraum?
Lösung
Ende des Anspruchs auf Witwenrente = Ende 01/2022
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
12 Monatszeitraum: 01.02.2021 bis zum 31.01.2022
Rentenabfindung nach der Witwenrente: Höhe der Abfindungszahlung
Es wird der im Grundsatz der 24fache Monatsbetrag der großen Witwenrente abgefunden. Der Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Abweichungen:
- bei Wiederheirat vor Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten ist Monatsbetrag der Durchschnittsbetrag der Witwenrente oder Witwerrente, die nach Ablauf des dritten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats zu leisten war (Abfindungsbetrag ohne Einbezug des Sterbevierteljahres),
- Wiederheirat nach dem Todes des Versicherten im Sterbevierteljahr (Heirat innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach dem Tode des Ehepartners) – Abfindungsbetrag ist der Monatsbetrag der Witwen-oder Witwerrente, der nach dem Ende des Sterbevierteljahres an den überlebenden Ehepartner zu zahlen wäre.
Rentenabfindung nach der Witwenrente: Beispielsrechnung
.. wie oben. Ende der Witwenrente 31.01.2022, weil am 15.01.2022 Wiederheirat. In den letzten Monaten betrug die Witwenrentenzahlung rund 700€.
Abfindungszahlung : 24 x 700 € = 16.800€.
Rentenabfindung nach der Witwenrente!
Die Abfindungsleistung ist ein gutes Startgeld in die neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Wenn die erneute Ehe dann sich auch wieder auflöst durch Scheidung oder durch Tod, kann nach § 46 Absatz 3 SGB VI erneut Anspruch auf eine große Witwenrente oder Witwenrente haben. Die Abfindungszahlung nach § 107 SGB VI versperrt diesen Anspruch nicht!
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
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- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren