Rentenbesteuerung 2017
Nicht jeder, der eine Altersrente bezieht, muss Steuern zahlen. Aber die Zahl derer, die steuerpflichtig werden, wird von Jahr zu Jahr immer größer. Allein die Rentenerhöhung 2016 erhöhte die Zahl der Steuerpflichtigen Ruheständler um ca. 150.000. Bei der nächsten Steuererhöhung können auch Sie mit dabei sein. Wir klären auf, was sich hinter der Rentenbesteuerung 2017 verbirgt.
Rentenbesteuerung 2017, dahinter stehen Zahlen und Daten, wann eine Rente der Steuerpflicht unterliegt. Dies bedeutet nichts anderes, dass Rentnerinnen und Rentner wegen der Rentenerhöhung zum 01.07.2017 in die Einkommenssteuerpflicht fallen. Daher muss dann eine Steuererklärung abgegeben werden. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass 2017 ca. 4,4 Millionen Ruheständler in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen.
Rentenbesteuerung 2017 – ein Überblick
- Mehr als jeder 4. Rentenbezieher in Deutschland ist schon heute einkommenssteuerpflichtig,
- 2017 dürften es nicht nur wegen der Rentenerhöhung 2017 mehr werden, die Steuer zahlen,
- Die neuen Hinzuverdienstregelungen der Flexirente sorgen für mehr Einkommen im Alter, somit auch für mehr steuerpflichtige Rentner,
- Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht, wenn Sie mehr als den Grundfreibetrag an Jahreseinnahmen an Renten haben (2016 = 8652 €; 2017 = 8820€),
- Die Steuererklärung der Renten wird in der Anlage R zur Einkommensteuererklärung angegeben,
- Rentenbezugsmitteilung abfordern, dann rechnen: Damit Sie genau wissen, was Sie an Renten erhalten haben, können Sie die Rentenbezugsmitteilung abfordern,
- Übrigens: Das Finanzamt weiß, was für gesetzliche Renten Sie erhalten haben, denn die deutsche Rentenversicherung übersendet im elektronischen Datenaustausch die Rentenbezüge an das Amt,
- Der Staat lässt Abzüge zu: Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen können von der Rente abgezogen werden,
- Weiterhin in Betracht kommen: der Steuerfreibetrag für eine Behinderung, der Altersentlastungsbetrag und der Hinterbliebenen-Pauschbetrag,
- Seit 2005 gibt es die nachgelagerte Besteuerung, ab 2040 werden 100% der Renteneinnahmen steuerpflichtig,
- Bis dahin steigt Jährlich der Anteil des zu versteuernden Renteneinkommens, im Jahr 2016 sind es 72 % und 2017 74 % der gesetzlichen Rente, die der allgemeinen Steuerpflicht unterliegen könnte,
- Vor 2005 ist der steuerpflichtige Anteil an der Rente 50%
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Ist die Rentenbesteuerung rechtmäßig?
Seit Jahren laufen die Lohnsteuerhilfevereine und private Betroffene Sturm gegen die Rentenbesteuerung.
Grund: Die Rente kommt ja schon aus einem versteuerten Einkommen. Beiträge und Abgaben wurden aus dem Brutto an den Staat gezahlt.
Jetzt greift der Staat wieder zu und verlangt Steuern auf ein schon versteuertes Einkommen, aus dem sich die Rente speist.
Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat entschieden, dass die Doppelbesteuerung in Ordnung sei. Hier die Aktenzeichen der Verfahren: 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1962/10 und 2 BvR 2683/11.
Die Diskussion und die Verfahren sind weiter im Gange. Es ist aus unserer Sicht zu vermuten, dass es auch weiterhin neue Verfahren gegen die Doppelbesteuerung der Renten geben wird.
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Rentenbesteuerung 2017: jede Rente eine eigene Besteuerung!
Aufgepasst: Wer eine gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder eine private Rente erhält, wird nicht durch ein Gesetz besteuert.
Die unterschiedlichen Renten werden auch nach unterschiedlichen Besteuerungsverfahren erfasst und versteuert. Sie folgen daher eigenen Regeln.
Die Altersrente, die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken ( Ärzteversorgungswerk, Apothekerversorgungswerk, Anwaltsversorgung ….), die Rürup-Rente und die Landwirtschaftsrenten werden nach dem System der nachgelagerten Besteuerung versteuert. 2017 sind es 74 %, des steuerpflichtigen Rentenanteils dieser Renten, die der allgemeinen Steuerpflicht unterliegen.
Aufgepasst!
Wer 2017 seine gesetzliche Rente erstmals bezieht, hat einen persönlichen Steuerfreibetrag auf seine Renteneinkünfte von 26 Prozent. Dieser Betrag bleibt ein Leben lang gleich und ändert sich nicht mehr.
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung!
Wer ein bestimmtes Renteneinkommen überschreitet- Grundfreibetrag 2016 von 8652€- muss eine Steuererklärung abgeben.
Aus dieser Pflicht folgt aber nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Die Jahresrente, die der Steuerpflicht unterliegt!
Mit jeder Rentenerhöhung steigt die Möglichkeit, dass Sie Steuern auf die Rente zahlen müssen.
Ein Grund dafür ist, dass viele Rentner neben der eigenen Rente noch eine weitere gesetzliche Rente, wie eine Hinterbliebenenrente beziehen. Bei der Rentenanpassung 2017 werden alle gesetzliche Renten erhöht. Wir hatten davon berichtet, bitte hier nachlesen.
Dann kann es gut sein, dass die steuerpflichtigen Anteile an der Renten einkommensteuerpflichtig werden.
Schätzungen haben ergeben, dass ein einzeln veranlagter Rentenbezieher mit der ersten Altersrente im Jahr 2015 in Höhe von 14585 € im Westen einkommenssteuerpflichtig wird. Gerade auch bei Rentnerinnen und Rentnern die vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen sind, können sich die jahrelangen Steuererhöhungen jetzt nachteilig auswirken.
Wer sich wegen dem steuerfreien Anteil von 50 Prozent vor 2005 in Sicherheit wiegt und denkt er wird schon nicht Steuern zahlen müssen, kann einem fatalen Irrtum unterliegen. Die Finanzämter haben die Schonfrist aufgegeben und greifen hart durch. Uns sind Fälle bekannt, wo Betroffene für mehr als 4 Jahre rückwirkend Steuern auf Renten nachzahlen mussten, die schon vor 2005 in Rente gegangen sind.
Alle Möglichkeiten der Flexi-Rente nutzen!
- Abschläge in der Rente umgehen
- Rente aufbessern
- Steuervorteile nutzen
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinnahmen, Gewinnbeteiligungen….
Diese Einnahmen müssen ebenfalls dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Zinseinnahmen aus angelegten Sparkapital gibt es einen besonderen Freibetrag, der jedes Jahr erneuert werden muss!
Wissenswertes zum Thema der Besteuerung der Renten können Sie hier nachlesen!
Neurentner 2016, 2017 aufgepasst!
Die Wahrscheinlichkeit das Neurentner ab 2016 und 2017 Steuern auf ihre Rente zahlen müssen ist hoch. Nicht nur wegen dem sinkenden Freibetrag, sondern auch wegen den zusätzlichen Alterseinkünften aus anderen Renten.
Die Abzüge von dem steuerpflichtigen Rentenanteil:
- pauschaler Werbungskostenpauschbetrag 102 €, bei höheren Werbungskosten müssen Nachweise, Belege erbracht werden, zB. die Ausgaben für eine Rentenberatung,
- Sonderausgaben sind die Kranken-und Pflegebeiträge und zwar auf jede Rente, die Sie erhalten, also auch auf die Betriebsrenten, soweit diese der gesetzlichen Beitragspflicht aus GKV und Pflegebeitrag unterliegen,
- Haushaltsnahe Dienste, Reinigungskosten der Wohnung, Pflege des Gartens, Schornsteinfegerrechnung usw. können von der Steuer abgesetzt werden, Belege müssen eingereicht werden
Rentenbesteuerung 2017: was ist steuerfrei ?
Die gesetzliche Unfallrente wegen eines Arbeitsunfalles oder Berufskrankheit, Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse und der gesetzlichen Pflegekasse sind steuerfrei.
Der Altersentlastungsbetrag erst ab dem 64. Lebensjahr
Viele denken, wer eine Rente bezieht, bekommt ab dem 64. Lebensjahr den Altersentlastungsbetrag als Sonderfreibetrag dazu.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Ein klares Nein: Diesen besonderen Entlastungsbetrag gibt es nur für Menschen, die ab dem 64. Lebensjahr Arbeitseinkünfte haben. Für Renten und Pensionen gilt er ausdrücklich nicht. Mit dem besonderen Entlastungsbetrag kann der Arbeitnehmer seine steuerpflichtigen Einkünfte verringern.
Der Altersentlastungsbetrag wird gesetzlich abgeschmolzen. Geburtsjahrgänge ab 1975 bekommen diesen Freibetrag nicht mehr!
Rentenbesteuerung 2017: Freibetrag für Hinterbliebene nutzen!
Wer eine Hinterbliebenenrente bekommt, kann den besonderen Hinterbliebenenpauschbetrag vom Finanzamt in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag beträgt zurzeit 370 €.
Er muss beim Finanzamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine gesetzliche Rente wegen Todes erhält, zB. aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommt. So steht es im § 33 a Einkommensteuergesetz.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Rentenbesteuerung 2017: Pflege-und Behindertenpauschbetrag !
Für Pflegepersonen, kann der Pflegepauschbetrag von 924 € im Jahr, als pauschaler Abzugsposten (außergewöhnliche Ausgaben) bei dem Einkommen in Ansatz gebracht, wenn er für die Pflegetätigkeit kein Einkommen erhält.
Bei behinderten Menschen kann ein besonderer Steuerfreibetrag bis zum 3700€ im Jahr steuermindernd wirken. Dieser Höchstbetrag gilt aber nur für Blinde und für behinderte Menschen, die hilflos sind.
Kosten wegen der Krankenbehandlung und Pflege! außergewöhnliche Kosten
Im Alter wird man schneller krank. Dann fallen Kosten für die Behandlung an. Muss man wegen Krankheit oder Behinderung gepflegt werden, können die anfallenden Kosten steuerlich in Ansatz gebracht werden. Aber Vorsicht, nicht alles kann in Ansatz gebracht werden.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die Zumutbarkeitsgrenze liegt bei 4 % des zu versteuernden Einkommens!
Möglicherweise gibt es Geld zurück vom Finanzamt!
Bei Medikamenten und Verordnungen durch Ärzte und Heilpraktiker fallen Kosten an. Die selbst getragenen Kosten sind steuerlich absetzbar, aber nur bei Verordnung. Machen Sie eine private Erholungskur ist dies nicht steuerlich absetzbar. Nur wenn sie ärztlich verordnet ist.
Zu den Kosten fallen auch Fahrtkosten usw. Die Kosten sind wiederrum nur absetzbar, wenn sie die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. Daher vorher rechnen, ob sich diese Kosten wirklich absetzen lassen.
Die Frage der Zumutbarkeitsgrenze ist zurzeit ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Der Bundesfinanzhof darüber entscheiden müssen, ob die Zumutbarkeitsgrenze verfassungsgemäß ist oder nicht.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Unser Tipp
Alle Kosten wegen Krankenbehandlung, Medikamenten und verordneten Kuren mit Nachweisen beim Finanzamt einreichen. Wenn der BFH positiv entscheidet, werden diese Kosten auch unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze anerkannt. Das Finanzamt erlässt wegen der dieser Rechtslage Steuerbescheide nur vorläufig, so dass bei einem späteren Urteil Steuererstattungen möglich sind!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Steuern auf meine gesetzliche Rente zahlen muss!