Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt
Kinder werden geboren, Menschen sterben. Das ist der Lauf der Dinge! Diesem Kreislauf des Lebens können wir uns nicht entziehen. Im Sterbefall stellen sich immer wieder Fragen? Vor allem, wie geht es jetzt finanziell weiter, wenn ich meinen Ehepartner oder Lebenspartner (eingetragene Lebensgemeinschaft) durch Tod verliere. Kann ich dann schnell an Geld herankommen, damit ich das Notwendigste bezahlen kann! Dabei spielt das Sterbequartalsgeld/ Sterbequartalsvorschuss immer wieder eine wichtige Rolle in den Fragen, die die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erhalten.
Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt? Bevor wir diese Frage beantworten, wollen wir zwei Dinge im Hintergrund beleuchten:
- was ist überhaupt der Sterbequartaslgeld-vorschuss und
- ist dieser Vorschuss ein Teil der Witwen-oder Witwerrente.
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Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt: Was ist der Sterbequartalsvorschuss- Sterbequartalsgeld
Die Antwort liefert uns das Gesetz.
Grundsätzlich wird bei einer Witwen-oder Witwerrente die ersten drei Monate nach dem Tod des versicherten Ehegatten oder Lebensgefährten die Hinterbliebenenrentenleistung in voller Höhe gezahlt. Dass heisst, die Rente wird im allgemeinen in der Höhe gezahlt, welche sich aus der Rente oder den Rentenansprüchen des verstorbenen Versicherten ergibt. Bei der Berechnung der Witwen-oder Witwerrente ist zum Beispiel auch die Zurechnungszeit zu beachten.
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Weiterhin sagt uns eine Verordnung- die Rentenservice-Verordnung- ganz genau, was das Sterbequartalsvorschuss eigentlich ist. Nach § 7 Absatz 1 der RentSV soll der Postrentenservice der deutschen Post an Witwen oder Witwer verstorbener Berechtigte einer Rente wegen Alters auch ohne ausdrücklichen Auftrag der Rentenversicherung des Verstorbenen einen Vorschuß für die ersten drei Monate nach dem Tod des Berechtigten zahlen. Dieser Vorschuss wird kraft Gesetzes Sterbequartalsvorschuß genannt! Es ist eine Gesetzesdefinition!
Peter Knöppel sagt! Ja, das Sterbequartalsgeld oder im besonderen Falle auch Sterbequartalsvorschuss genannt, ist Teil der großen oder kleinen Witwen-oder Witwerrente. Und zwar deshalb, weil der § 67 Ziffer 5 und Ziffer 6 SGB VI sagen, dass die persönlichen Entgeltpunkte der großen und kleine Witwen-oder Witwerrente in den ersten drei Monaten nach dem Monat des Todes des Berechtigten mit dem Rentenartfaktor 1,0 zu vervielfältigen sind, danach mit entweder 0,55 oder 0,6.
Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt: Wann bekomme ich den Vorschuss überhaupt?
Grundsätzlich nur dann:
- wenn der verstorbene Berechtigte selbst eine Altersrente oder EM-Rente bezogen hat und
- wenn die Witwe oder der Witwer innerhalb eines nach dem Todes des Ehegatten schriftlich unter Vorlage des Sterbenachweises (Sterbeurkunde) entweder beim Postrentenservice, bei einer anderen öffentlichen Stelle oder auch bei der DRV beantragt wird, in letzteren Fällen wird der Antrag an den Rentenservice weitergeleitet (Verpflichtung der Rentenversicherung oder anderen öffentlichen Stelle)
Hat der verstorbene Versicherte noch keine eigene Rente vor seinem Tode bezogen, so ist das Sterbequartalsgeld als Teil der Witwen-oder Witwerrente durch die DRV zu berechnen und dann mit Bewilligung der Rente auszuzahlen.
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Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt: Wie hoch ist der Vorschuss?
Der Sterbequartalsvorschuss wird vom Renten Service auf der Grundlage des Dreifachen der dem verstorbenen Berechtigten im Sterbemonat zu zahlenden Rente errechnet. Der Sterbequartalsvorschuss ist nichts anderes der Höhe nach, als der Auszahlbetrag der Rente im Sterbemonat des Verstorbenen mal 3.
Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt: Muss ich die Witwen-oder Witwerrente extra beantragen, wenn ich den Vorschuss beantragt habe
Nein! Mit dem Antrag auf die Vorschusszahlung beim Postrentenservice ist auch gleichzeitig die Witwen-oder Witwerrente beantragt!
Oft ist zu lesen, dass man trotz des Antrags auf Sterbequartalsvorschuss noch zusätzlich einen Antrag auf die Witwen-oder Witwerrente stellen muss. Das ist grober Unfug und auch falsch! Warum? Das Gesetz liefert uns die Antwort: § 115 Absatz 2 SGB VI sagt: “ Anträge von Witwen oder Witwern auf Zahlung eines Vorschusses auf der Grundlage der für den Sterbemonat an den verstorbenen Ehegatten geleisteten Rente gelten als Anträge auf Leistung einer Witwenrente oder Witwerrente.“
Mit der gesetzlichen Regelung des § 115 Absatz 2 SGB VI ist sichergestellt, dass die Witwe oder der Witwer mit dem Antrag auf Vorschusszahlung den eigentlichen Rentenantrag gleich mitgestellt haben und somit die gesetzlichen Fristen nicht mehr versäumen können. Daher ist der beim Postrentenservice gestellte Vorschussantrag als wirksamer Rentenantrag auf eine Witwen-oder Witwerrente anzusehen.
Sollte die Witwe-oder der Witwer die gesetzlichen Antragsfristen der Vorschusszahlung versäumen oder die zum Beispiel die Jahresfrist für die Witwen- oder Witwerrente und reichen den Antrag dann verspätete beim Postrentenservice ist, ist kein wirksamer Rentenantrag gestellt. Wirksam ist der Rentenantrag in diesen Fällen nur gestellt, wenn die Witwe oder der Witwer den Antrag bei eigener geeigneten Stelle im Sinne des § 16 SGB I stellen. Der Postrentenservice ist kein Leistungsträger, der Renten bewilligt oder auszahlt, sondern „nur“ ein gesetzlich Beauftragter der DRV.
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Natürlich muss die Witwe oder der Witwer die lästigen Antragsformulare für die Hinterbliebenenrente ausfüllen!
Vergessen Sie nicht auch den R 0660 auszufüllen oder beim Versicherungsamt Einkommen anzugeben, wenn Sie neben der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen oder Vermögen haben!
Wann bekomme ich das Sterbequartalsgeld ausgezahlt
Fazit. Das Sterbequartalsgeld, entweder als Vorschuss oder nicht als Vorschuss gezahlt, ist Teil der Witwen-oder Witwerrente. Das Sterbequartalsgeld ist kein Erbanspruch, sondern ein gesetzlicher Anspruch auf Hinterbliebenenrente Wenn Sie beim Postrentenservice den Antrag auf diesen Vorschuss gestellt haben, gilt dieser gleichzeitig als Antrag auf die Witwen-oder Witwerrente.
Ja, ich möchte meinen Witwen-oder Witwerrentenbescheid durch rentenbescheid24.de prüfen lassen!
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