Warum nicht jeder die Grundrente bekommen wird
Die Grundrente läuft auf die Zielgerade! Am 01. Januar 2021 geht es los. Viele Versicherte hoffen, dass sie den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte erhalten werden. Eine Hoffnung, die für viele Versicherte, ob Bestandsrentner oder nicht, schnell eine Enttäuschung werden kann! Selbst die Deutsche Rentenversicherung warnt vor übertriebenen Optimismus. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de warnen auch davor, zu sicher zu sein. Wir sagen: Warum?
Warum nicht jeder die Grundrente bekommen wird? Viele Menschen, die eine Rente beziehen, rufen bei rentenbescheid24.de an und fragen nach, ob und wann sie die Grundrente nun bekommen. Es soll doch am 01. Januar 2021 losgehen. Mit der Begründung: Ich habe doch mehr als 35 Jahre Rentenzeiten in meinen Versicherungskonto stehen. Und trotzdem eine so kleine Rente. Dann muss es doch für mich die Grundrente geben! Leider in vielen Fällen, die wir schon geprüft haben, ein Irrtum! 35 Jahre Rentenzeiten und mehr, machen noch lange keine Grundrente, so unsere Erfahrung!
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Warum nicht jeder die Grundrente bekommen wird: Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte
Wenn man liest, dass der Anspruchsberechtigte für die Grundrente einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte erhält, beginnt schon der große Irrtum.
Der Gesetzgeber des Grundrentengesetzes vom 18.08.2020 sagt im § 76g SGB VI, dass es einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte gibt, wenn der Anspruchsteller mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und noch andere Voraussetzungen erfüllt.
Und genau hier setzt der Fehler ein, der aus meiner Sicht (Peter Knöppel) der Gesetzgeber verursacht hat.
Er umschreibt die Grundrente als Zuschlag an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung. Macht aber als erste wichtige Voraussetzung davon abhängig, ob der Versicherte in strikter Anwendung der Wartezeiten für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die entsprechenden Grundrentenzeiten nachweisen kann.
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35 Jahre Rentenzeiten bedeuten nicht automatisch 35 Jahre Grundrentenzeiten
Der Anspruchsteller auf die Grundrente kann zwar in seiner bestehenden Rente oder in seinem Versicherungsverlauf für eine zukünftige Rente nachweisen, dass er 35 Jahre Wartezeiten für eine Altersrente für langjährig Versicherte erreicht hat. Das bedeutet aber nicht, dass er auch den Grundrentenzuschlag bekommt. Denn wegen vieler Ausnahmen bei der Bewertung der anrechenbaren Grundrentenzeiten, sieht die Sache dann völlig anders aus.
Auf die Grundrentenzeiten werden grundsätzlich nicht angerechnet:
- Zeiten des Bezugs von ALG-1
- Zeiten des Bezugs von Hartz-IV und Arbeitslosenhilfe,
- Anrechnungszeiten, wie Schul-, Hochschul-oder Fachschulausbildung,
- freiwillige Beitragszeiten,
- Zurechnungszeiten EM-Rente,
- Zeiten einer Beschäftigung im versicherungsfreien Minijob, für mich sehr umstritten, weil nicht klar ausgenommen und
- Wartezeiten aus Entgeltpunkte Versorgungsausgleich und Rentensplitting.
Hingegen diese Zeiten ausgeschlossenen Zeiten bei der Altersrente für langjährig Versicherte auf die Wartezeit der 35 Jahre voll angerechnet werden. Und mit kleineren Ausnahmen auch auf die Wartezeit 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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Peter Knöppel sagt! 35 Jahre Rentenzeiten sind nicht gleich 35 Jahre Grundrentenzeiten
Viele Versicherte, die 35 Jahre und mehr im Versicherungskonte stehen haben, werden trotzdem die Grundrente nicht bekommen! Weil sie zum Beispiel über längere Zeiträume arbeitslos waren oder sehr lange eine Hochschule besucht haben. Alles Zeiten, die für die Grundrentenzeiten nicht gelten! Warum nicht jeder die Grundrente bekommen wird.
Warum nicht jeder die Grundrente bekommen wird
Es wird ab dem 01.01.2021 viele Enttäuschte geben, die die Grundrente nicht bekommen werden. Unter anderem liegt es daran, dass der Gesetzgeber viele Ungerechtigkeiten im Grundrentengesetz zugelassen hat, die nicht verständlich sind. So zum Beispiel die Tatsache, dass Zeiten des Bezugs von ALG-1 nicht gelten sollen, aber Krankengeldzeiten. Oder das Versicherte, die eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, sich die Zurechnungszeit nicht an die Grundrentenzeit anrechnen lassen können. Diese Anwendungsausnahmen sind deshalb unverständlich und auch ungerecht, weil viele Menschen gerade auch wegen Krankheit oder wirtschaftlichen Gründen- die sie nicht verursacht haben- arbeitslos wurden. Aber wenn jemand Krankengeld bezogen hat, diese Zeiten an die Grundrentenzeiten angerechnet werden. Dieser Unterschied ist nicht nachvollziehbar. Oder auch die Schlechterstellung der EM-Rentner, von denen viele 35 Jahre und mehr nachweisen können, aber wegen der langen Zurechnungszeit die Grundrente nicht bekommen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf die Grundrente habe!
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