Zuschussrente – was ist das?
Neben den von den Parteien favorisierten Modellen (Grundrente, Lebensleistungsrente etc.) existiert auch das Konzept der Bundesregierung von einer sogenannten Zuschussrente.
Zuschussrente – was ist das?
Dabei handelt es sich allerdings bisher um eine Sozialleistung, nicht um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das verwirrt erstmal viele Bürger. An anderer Stelle fällt mit ähnlichem Hintergrund der Begriff Solidarrente.
Erreicht werden soll, daß Versicherte, mit langjähriger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlichen privaten oder betriebliche Vorsorgemodellen, die über geringe Renten verfügen, letztlich ihr Einkommen, oberhalb der Grundsicherung, aufgestockt bekommen.
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Geplant ist der Betrag von monatlich 850 Euro netto, der sich aus der gesetzlichen Rente, privater Vorsorge, möglichen weiteren Einkünften und der geplanten Zuschussrente(Solidarrente) zusammensetzen soll.
Zuschussrente – was ist das?Antragstellung auf Zuschussrente
Die Zuschussrente soll, wie andere gesetzliche Renten, unter dem Dach der Rentenversicherung angesiedelt und verwaltet werden. Damit kann man sie dort oder bei den Rentenämtern der Gemeinden beantragen.
Zuschussrente – was ist das?Anspruch auf Zuschussrente
Einen Anspruch auf die Zuschussrente (Solidarrente) können Personen haben, die drei allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten,
- davon 35 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit,
- mit Wehr oder Zivildienstzeit,
- mit Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten,
- Nachweis von 35 Jahren Versorgungszeiten im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung oder Riester-Rente
In einer geplanten Übergangsphase von 10 Jahren gelten erleichterte Bedingungen. Für die Erfüllung der drei Anspruchsvoraussetzungen reicht es, 40 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachzuweisen, 30 Beitragsjahre zu haben und eine Zusatzvorsorgezeit von mindestens 5 Jahre zu nachzuweisen.
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Zuschussrente – was ist das? Berechnung und Höhe
Die Höhe des resultierenden Nettogesamteinkommens des Berechtigten, soll dann 850 Euro pro Monat betragen. Allerdings gibt es Einflußfaktoren der Einkommensanrechnung für die Höhe der tatsächlichen Zuschussrente.
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Es wird geprüft, wie hoch das bisherige Netto-Gesamt-Einkommen des Versicherten ist. Es werden auch die Partnereinkommen berücksichtigt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft), wenn sie über 850€ liegen.
Wenn dann das Gesamteinkommen-Netto des Versicherten, auch nach Anrechnung des Anteils Partnereinkommen (über 850€), unter 850€ liegt, wird der Differenzbetrag aufgefüllt und wie folgt errechnet.
Lebensleistungsrente
Als ein vergleichbares Modell wird die Lebensleistungsrente diskutiert. Die gesetzliche Altersrente soll auch hier bis zu einer bestimmten Obergrenze aufgestockt werden. Dazu müssen die eigenen Rentenbeitragszeiten nicht ausreichend sein und auch hier gibt es eine Reihe von weiteren Voraussetzungen, die vorliegen müssen.
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