Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe
Ein neues Urteil zur Versorgungsehe. Das Sozialgericht Stuttgart erregt bundesweit Aufmerksamkeit. In den Fragen der Versorgungsehe hat es in jüngster Vergangenheit öfters geurteilt. So zum Beispiel am 27.05.2016, Aktenzeichen S 6 R 2504/14. Wissenswertes zum diesem Urteil können Sie hier nachlesen!
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Hinterbliebene haben kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe, so sagt es das Gesetz.
Eine Liebesheirat kann die Vermutung der Versorgungsehe nicht entkräften, auch wenn die Eheleute 25 Jahre ohne Trauschein zusammenwaren und die Trauung nach Bekanntgabe der Erkrankung des Partners erfolgt, so das Urteil des SG Stuttgart vom 27.05.2016. Nunmehr gibt ein neues Urteil des SG Stuttgart zum Thema Versorgungsehe.
Das Sozialgericht Stuttgart musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Eheschließung nach eine potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung/Diagnose für oder gegen eine Versorgungsehe spricht. Hier das Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen S 17 R 2259/14. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe: um was ging es?
Ähnlich wie in dem Urteil des SG Stuttgart vom 27.05.2016 (hier unser Beitrag), urteilte die 17. Kammer, dass eine langjährig von Liebe geprägte Beziehung keine Ausnahme sei, eine Versorgungsehe zu widerlegen. Mit der Versorgungsehe entfällt der Anspruch auf eine Witwen/Witwerrente.
Die Klägerin und ihr verstorbener Ehepartner lernten sich 2002 kennen. Im Jahr 2010 erkrankte er an Krebs. Im Mai 2011 wurde zusätzlich metastasierender Knochenkrebs diagnostiziert. Im September 2011 heiratete die Klägerin den Versicherten. Er starb im Februar 2012, also ca. 5 Monate nach der Eheschließung. Im März 2012 stellte die Klägerin einen Antrag auf Witwenrente. Wissenswertes zum Thema Witwenrente können Sie hier nachlesen.
Die beklagte Rentenversicherung lehnte den Antrag ab. Es liegt ihrer Ansicht nach eine Versorgungsehe vor. Hier erfahren Sie was eine Versorgungsehe ist!
Grob gesagt lehnte die DRV den Anspruch der Klägerin ab, weil die Ehezeit unter 1 Jahr war und die Ehe im Zusammenhang mit der Erkrankung des verstorbenen Ehepartners geschlossen wurde.
Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe! Hoffnung auf Heilung?
Das Argument der Klägerin, dass sie Hoffnung auf Heilung ihres Mannes hatte, ließen die Stuttgarter Richter nicht gelten. Diese reiche zur Widerlegung der Vermutung einer Ehe mit Versorgungsabsicht nicht aus. Nach Ansicht der Richter reicht schon die Tatsache aus, dass es sich bei einer Erkrankung um eine potentiell lebensbedrohliche Erkrankung handelt, um eine Versorgungsehe anzunehmen, wenn die Ehezeit nicht länger als ein 1 Jahr dauerte.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung habe der Verstorbene schon an einem metastasierenden Krebs gelitten, der in diesem Stadium zu mindestens lebensbedrohlich war. Allein die Hoffnung der Klägerin, ihr Mann würde geheilt werden, reicht nicht aus, um den Anspruch auf eine Witwenrente zu begründen.
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Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe: Ehe ohne Trauschein!
Die Stuttgarter Sozialrichter ließen keinen Zweifel, dass die Klägerin die Vermutung der Versorgungsehe nicht mit der Dauer ihrer „wilden“ Ehe entkräften konnte.
Generell kann auch die Dauer der vor der Ehe liegenden Lebensverhältnisses und das Bestehen einer Liebesbeziehung ein mögliches Indiz gegen eine Versorgungsehe sein (mit Urteil vom 27.05.2016 sahen es die Richter des SG Stuttgart 6. Kammer aber anders).
In diesem entschiedenen Fall lag in dem langjährigen Zusammenleben ohne Trauschein aber eine bewusste Entscheidung gegen die Ehe, so die Richter. Ein besonderer Umstand liege nicht darin, dass die Klägerin und der Versicherte jahrelang in häuslicher Gemeinschaft lebten. Dieser Umstand spreche umgekehrt dafür, dass es der alleinige Zweck der Ehe gewesen sei, die Klägerin nach dem Tode des Versicherten zu versorgen. Somit hatte die Klägerin kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe.
Kritik an diesem Urteil!
Das Urteil des SG Stuttgart lässt Fragen offen. Warum sollte eine langjährige Partnerschaft nicht für als Grund für die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe gelten. Allein das Argument der Richter, diese langjährige Beziehung ohne Trauschein sei eine bewusste Abkehr gegen die Ehe, ist sehr seltsam und eine Rechtsauffassung, die sich aus dem geschützten Ehedogma des Grundgesetzes ableitet. Was wäre gewesen, wenn der Versicherte trotz todbringenden Krebses durch Zufall innerhalb der 5 Monate Ehedauer durch einen PKW-Unfall gestorben wäre. Dann wären die Stuttgarter Richter mit ihrer Argumentation aus der Sicht der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de „ins Schwimmen“ gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wahrscheinlich die Instanzen beschäftigen.
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.