Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen
Ich will in Rente gehen. Dazu muss ich einen Antrag stellen. Ohne Antrag keine Rente. In diesem Beitrags geht es hauptsächlich um die Beantwortung der Frage, bis wann ich meinen Rentenantrag stellen kann oder sogar muss, um die gewünschte Rentenleistung zu erhalten. Neben den Anspruchsvoraussetzungen erläutere ich in diesem Beitrag, was passieren kann, wenn Sie den Rentenantrag nicht rechtzeitig stellen. Stichwort Erwerbminderungsrente nach Aufforderung durch die Krankenkasse oder bei der Hinterbliebenenrente. Welche Auswirkungen der Rentenantrag auf den Beginn der Altersrente haben auch hier zum Nachlesen.
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen, damit ich meine Rente überhaupt erhalten kann! Es geht in diesem Beitrag nicht um die Antwort auf die Frage, bis wann ich meinen Rentenantrag stellen muss, um pünktlich meine Rente zu erhalten.
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Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Rentenantrag stellen, wenn ich eine Rente haben möchte
Grundsätzlich muss der Versicherte, der Betroffene, der eine gesetzliche Rente haben möchte, einen Antrag auf diese Leistung stellen. Dies betrifft die Rentenleistungen für:
Ohne Antrag keine Rente!
Bevor ich die eigentliche Fragestellung für diesen Beitrag beantworte, muss ich noch auf einzelne Vorfragen eingehen, die wichtig sind, damit Sie den Rentenantrag stellen können. Dabei geht es vor allem nur um die Frage, ob den auch die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind.
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Renten müssen erfüllt sein.
Um eine gesetzliche Rente zu bekommen, müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige gesetzliche Rente erfüllt sein. Und diese Anspruchsvoraussetzungen sind nach den gesetzlichen Rentenarten höchst unterschiedlich. Für Altersrenten gelten andere Anspruchsvorausssetzungen, wie für Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten. Deshalb werden wir in diesem Beitrag nur kurz auf die jeweiligen spezifischen Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Rentenarten eingehen.
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente
Wer wegen Alters in Rente gehen will oder muss, hat die Qual der Wahl. Der oder die Versicherte kann zwischen vier Altersrenten unterscheiden, mit zum Teil vier unterschiedlichen Anspruchsvorausetzungen. Deshalb nur ein kurzer Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen:
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- Regelaltersrente: 5 Jahre Wartezeit und die entsprechende individuell bestimmte Regelaltersgrenze (wer am 01.01.1956 geboren ist, kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten diese Rente beanspruchen= 01.11.2021),
- Altersrente für langjährig Versicherte : 35 Jahre Wartezeit und Vollendung des 63. Lebensjahres (wer am 15.02.1958 geboren ist, kann am 01.03.2021 mit Vollendung des 63. Lebensjahres diese Rente frühestmöglich beanspruchen, Abschlag 10,8 %- ohne Abschlag am 01.03.2024, dann auch als Regelaltersrente möglich),
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit und mit Beginn der Rente Grad der Behinderung von 50 ( wer am 15.02.1958 geboren ist, kann mit Vollendung des 61. Lebensjahre zum 01.03.2019 diese Rente mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen oder abschlagsfrei am 01.03.2022),
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre Wartezeit (wer am 15.10.1957 geboren ist, kann diese Rente erstmals am 01.09.2021 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Kalendermonate in Anspruch nehmen).
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Sie sehen aus dieser kleinen Aufstellung, wie unterschiedlich die Anspruchsvoraussetzungen für den Beginn einer Altersrente sind. Und damit auch für die Antwort auf die entscheidende Frage, bis wann ich den Rentenantrag stellen muss, um die gewünschte Altersrente auch zum gewünschten Termin zu erhalten.
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Der Versicherte oder Betroffene, der wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann und erwerbsgemindert ist, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Dazu müssen aber verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Einen Anspruch hat der Versicherte immer dann, wenn er vor dem Tag des Leistungsfalles (Eintritt der Erwerbsminderung):
- die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren = 60 Kalendermonaten nachweisen kann,
- er in dem Zeitraum von 5 Jahren vor dem Leistungfall mindestens 36 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann, Ausnahme § 241 SGB VI und
- der Versicherte auf Grund der Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage mehr als 3-6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als 3 Stunden täglich ( volle Erwerbsminderung) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein ( Sonderfälle Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI, 20 Jahre Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und die vorzeitige Wartezeiterfüllung klammern wir mal großzügig aus).
Wenn diese Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind, kann der Versicherte eine EM-Rente beantragen.
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Anspruchsvoraussetzungen Hinterbliebenenrente
Aus Gründen der Vereinfachung sprechen wir in unserem Beitrag nur von der klassischen gesetzlichen Witwen-oder Witwerrente. Die Waisenrenten werden in dieser Darstellung nicht erfasst.
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Anspruchsvoraussetzung für eine Witwen-oder Witwerrente ist, dass der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner mindestens 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können und damit eigene verwertbare Rentenansprüche erworben haben. Daneben müssen die Witwe oder der Witwerrente mit dem verstorbenen Versicherten verheiratet gewesen sein. Für den Anspruch auf die große Witwen-oder Witwerrente muss noch ein spezielles Lebensalter der Witwe-oder des Witwers vorliegen oder dass sie zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Versicherten ein eigenes Kind bis zum 18. Lebensjahr (mit eventuell Anspruch auf Waisenrente) oder ein Kind des verstorbenen Versicherten im Haushalt erziehen.
Auch hier gilt, wenn die speziellen Voraussetzungen für die Witwen-oder Witwerrente erfüllt sind, kann der anspruchsberechtigte Ehe-oder Lebenspartner diese gesetzliche Rente beantragen!
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Wann muss der Rentenantrag erfolgen, damit ich die jeweilige Rente auch tatsächlich bekomme?
Der Rentenantrag ist keine spezifische Anspruchsvoraussetzung für die jeweilige gesetzliche Rente. Er ist aber die ultimative Bedingung für den Beginn und die Zahlung der Rente.
Nochmals: Ohne Antrag keine Rente
Das heisst für Sie, dass Sie einen Rentenantrag stellen müssen, um die gewünschte oder zu beanspruchende Rente bekommen zu können. Und genau hier sagt uns das Gesetz, das der Rentenantrag für den Beginn einer Rente extrem wichtig ist. Deshalb unterscheide ich auch hier gerne wieder nach dem Typ der gesetzlichen Rente. Es gelten folgende Regelungen, bis wann Sie einen Rentenantrag stellen können oder dürfen oder vielleicht aus sogar müssen.
Peter Knöppel sagt: Grundsätzlich können Sie einen Rentenantrag stellen, Sie müssen es aber nicht! Es gibt eine Ausnahme, wenn es um die Aufforderung der Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit zu einem Antrag auf Reha-Leistungen nach dem SGB VI geht. Dann gilt dieser Reha-Antrag im Zweifel als Antrag auf die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Daher gibt es im Rentenrecht keinen Zwang zum Rentenantrag, außer in der genannten Ausnahmesituation.
Als Beginn der Rente gilt folgendes, wenn ich den Rentenantrag stelle:
1. Rentenantrag Altersrente
Bei Altersrenten beginnt die Rente ab dem Kalendermonat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente erstmals erfüllt sind, wenn ich den Rentenantrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats beantrage, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind.
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Beispiel:
Unser Versicherter ist am 15.10.1957 geboren. Er vollendet am 15.08.2021 vollende das 63. Lebensjahr und 10 Kalendermonate. Zu diesem Zeitpunkt hat er die 45 Jahre Wartezeit erreicht. Er kann somit erstmals 01.09.2021 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Er kann dies auch rückwirkend noch bis zum 30.11.2021 tun ( Antrag stellen), dann würde die Altersrente noch zum 01.09.2021 rückwirkend bewilligt werden.
Wenn unser Versicherter erst am 01.12.2021 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt, beginnt diese auch erst am 01.12.2021. Gleiches gilt, wenn er die Altersrente noch am 31.12.2021 beantragen würde, dann beginnt die Rente noch am 01.12.2021.
Wenn Sie also die Altersrente (egal welche dies auch ist) innerhalb von 3 Monaten nach erstmaligen Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen beantragen, gibt es diese Rente rückwirkend zum Monatbeginn ausgezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Folgen des verspäteten Rentenantrags für eine Altersrente
Wenn Sie den Rentenantrag nicht rechtzeitig innerhalb dieses 3 Monatszeitraums beantragen, verlieren Sie bare Rentenleistung und auch gegebenenfalls bis zum nächstmöglichen Beginn der Rente den Krankenversicherungsschutz in der KVdR, mit der Folge, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern müssen. Sie können im Regelfall auch nicht rückwirkend, um die Lücke der ersten 3 Monate zu schließen, einen Antrag auf ALG-1 stellen, weil der Antrag und der Beginn der ALG-1 Leistungen zukunftsbezogen sind, als ALG-1 erst mit Antragstag gewährt wird! Wenn Sie auch nicht nebenbei gearbeitet haben, stehen Sie möglicherweise ohne Geld da und müssen vom Ersparten leben!
Regelaltersrente nach EM-Rente kein Rentenantrag notwendig
Kein Rentenantrag für eine Regelaltersrente nach einer Erwerbsminderungsrente notwendig. Bewilligung der Regelaltersrente erfolgt nach EM-Rente von Amts wegen. Daher kann es dort keine Verspätungsfolgen wegen einem verspäteten Rentenantrag geben.
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2. Rentenantrag für eine Erwerbsminderungsrente
Im wesentlichen gilt das zum Rentenantrag für eine Altersrente geschriebene auch für die Erwerbsminderungsrente. Mit Ausnahmen.
Rentenantrag bei befristeten EM-Rente
Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass eine EM-Rente zu befristen ist. Dann beginnt die Rente mit Rentenantrag nicht vor Ablauf von 6 Kalendermonaten nach dem Eintritt des Leistungsfalles. Insoweit ist ein Rentenantrag innerhalb dieser 6 Monatsfrist unschädlich, weil die EM-Rente nicht vor Ablauf des 6. KM beginnen kann. In den Befristungsfällen. Sollte der Versicherte in der Vergangenheit einen Reha-Antrag gestellt haben, kann es gut sein, dass die EM-Rente noch früher beginnt, weil der Reha-Antrag im Grundsatz als Rentenantrag gilt.
Beispiel:
Unser Versicherter wird am 01.06.2020 arbeitsunfähig krank. Für ihn wird eine Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen festgestellt. Die Rente wäre befristet und beginnt frühestens am 01.12.2020. Wenn unser Versicherter also vom 01.06.2020 an bis zum 30.11.2020 den Antrag auf EM-Rente stellt, ändert sich nichts am Beginn.
Wenn er aber die Rente erst am 15.01.2021 beantragt, beginnt die Rente erst am 01.01.2021. Damit verliert der Versicherte wieder an Geldleistungen! Unter Umständen hat er für den einen Monat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld oder ALG-1 Leistung! Hiervon gibt es nach § 101 Absatz 1a SGB VI auch wieder Rückausnahmen. Aber nur dann, wenn der 7. Kalendermonat noch nicht erreicht ist.
Weitergewährungsantrag bei Ablauf einer befristeten EM-Rente zur Bewilligung der nächsten EM-Rente notwendig, es gilt aber die 3 Monatsfrist nicht!
Rentenantrag bei unbefristeten EM-Rente (Dauerrente)
Unser Versicherter erkrankt am 01.06.2020 arbeitsunfähig. Er kann nicht mehr arbeiten. Die DRV stellt auch ab dem 01.06.2020 die volle Erwerbsminderung fest. Er hat Anspruch auf die volle EM-Renteund zwar auf Dauer. Eine Heilung und damit eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist nicht mehr möglich!
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Der Versicherte stellt seinen Rentenantrag am 01.07.2020 oder am 15.10.2020.
Im Fall des Rentenantrag am 01.07.2020 beginnt die EM-Rente rückwirkend am 01.06.2020. Weil unser Versicherter die Rente innerhalb des 3 Monatszeitraums nach § 99 Absatz 1 SGB VI gestellt hat.
Wenn er aber den Rentenantrag am 15.10.2020 stellt, beginnt die EM-Rente erst ab dem 01.10.2020. Damit nicht mehr rückwirkend zum 01.06.2020. Die Regelung des § 101 Absatz 1a SGB VI greift in diesen Fällen für ihn nicht.
Folgen des verspäteten Rentenantrags für eine EM-Rente
Im Regelfall haben Sie bei einer befristeten EM-Rente (so genau kann man es leider aus dem Gesetz-§ 99 SGb VI- nicht herauslesen) 6 Monate nach Leistungsfall Zeit die Rente zu beantragen. Machen Sie dies nicht und lassen die 6 Monatsfrist verstreichen, kann die Rente nach den Regelungen des § 99 SGB VI erst später beginnen. Mit der Folge, dass Sie eventuell ohne Krankenpflichtversicherungsschutz und ohne Geld dastehen.
Ähnliche Situation ist zu erwarten, wenn Sie eine EM-Rente als Dauerrente erhalten und den entsprechenden Rentenantrag nicht innerhalb der erforderlichen 3 Monatsfrist nach erstmaligen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen stellen.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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3. Rentenantrag für eine Witwen-oder Witwerrente
Die Renten an Hinterbliebene werden vom Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn (0.00 Uhr) die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. War an den Versicherten im Sterbemonat eine Versichertenrente nicht zu leisten, beginnt die Rente bereits mit dem Todestag des Versicherten. Hinterbliebenenrenten werden für längstens zwölf Kalendermonate vor dem Monat geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
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Für den Beginn der Witwen-oder Witwerrente wird unterschieden:
Verstorbener Versicherter hat am Todestag keine eigene Rentenleistung bezogen
In diesem Fall erhalten Sie die Witwen-oder Witwenrente bereits am Todestag des verstorbenen Ehegatten.
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Fallbeispiel:
Ehegatte verstirbt am 15.11.2020. Er hat die 5 Jahre Wartezeit erfüllt. Er hat am Todestag keine eigene Rente bezogen. Sie stellen den Rentenantrag auf Witwenrente am 30.11.2020. Die Witwenrente beginnt am 15.11.2020.
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Ehegatte stirbt am 15.11.2020. Sie stellen den Antrag auf Witwenrente am 14.11.2021. Sie erhalten die Witwenrente für ein Jahr rückwirkend ab dem 15.11.2020 geleistet.
Abwandlung!
Ehegatte stirbt am 15.11.2020. Sie stellen den Antrag auf Witwenrente erst am 30.01.2023. Die Witwenrente beginnt erst am 01.01.2022, weil das Gesetz nur maximal 12 Kalendermonate nach verspäteten Rentenantrag rückwirkend leistet.
Verstorbener Versicherter hat am Todestag eigene Rentenleistung bezogen
Die Witwen-oder Witwerrente beginnt in die Fällen immer dann am Beginn des Monats zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentenleistung dieser Art vorlagen.
Rente zur gewünschten Zeit
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Wenn also unser verstorbener Ehegatte am 15.11.2020 verstarb und in diesem Monat auch schon eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bezogen hat, beginnt die Witwenrente am 01.12.2020. Wenn die Witwe bis Ablauf von 12 Kalendermonaten nach dem Sterbemonat den entsprechenden Rentenantrag gestellt hat.
Beispiel:
Ehegatte verstarb am 15.11.2020. Er bezog im Sterbemonat eine eigene Altersrente. Seine Witwe stellte den Rentenantrag auf Witwenrente erst am 01.07.2022. Sie wird die Witwenrente rückwirkend für 12 Kalendermonate ab dem 01.07.2021 erhalten. Damit verliert sie 7 Monate an Rentenleistungen!
Rentenirrtum: Antrag auf Zahlung des Sterbequartalsvorschusses zählt nicht als Witwen-oder Witwerrentenantrag?
Diese Aussage ist falsch. Wenn die Witwe oder Witwer einen Antrag auf den Sterbequartalsvorschuss nach § 7 RentSV beim Postrentenservice stellt, dann gilt dieser Antrag auch gleichzeitig als Antrag auf die Witwen-oder Witwerrente. So steht es im § 116 SGB VI geschrieben! Hier auch nochmal zum Nachlesen!
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Bis wann kann ich den Rentenantrag stellen: Fazit
Die Regelungen zum Rentenantrag und dem Beginn einer Altersrente sind komplex und schwer verständlich. Im Grundsatz gilt, dass die Rentenleistung erst gezahlt wird, wenn der Versicherte einen Antrag stellt. Stellt er ihn verspätet kann er bares Geld verlieren. Deshalb sollten Sie sich immer darüber im Klaren sein, wann und unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen wollen oder eine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen!
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