Erwerbsminderungsrente für Behinderte
Wer heute körperlich und geistig behindert ist und in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, kann Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben. Was hinter dieser besonderen gesetzlichen Regelung steckt, die Rentenberater von rentenbescheid24.de klären auf.
Die Erwerbsminderungsrente für Behinderte ist eine gesetzliche Sonderform der Erwerbsminderungsrente.
Sonderregelung im Rentenrecht
Diese Sonderregelung gibt es nunmehr seit fast 40 Jahren im gesetzlichen Rentenrecht. Was viele nicht wissen: eine Erwerbsminderungsrente gibt es nicht nur wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wenn man mindestens 6 Monate erkrankt ist und nicht mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich tätig sein kann, sondern auch dann, wenn man über viele Jahre mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einer Behindertenwerkstatt arbeitet.
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Arbeiten trotz Behinderung
In vielen großen deutschen Städten produzieren Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen in Behindertenwerkstätten Waren des täglichen Bedarfs, oder auch Teile für die Autoproduktion und backen Kuchen/Brot. Alles in hervorragender Qualität. In Halle(Saale) kann man Produkte einer Behindertenwerkstatt in einem Verkaufsladen in der Geiststraße kaufen. Die Menschen, die diese Produkte herstellen, sind oft von Geburt an schwer behindert und bringen sich trotz der Einschränkungen in das gesellschaftliche Leben ein. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen kaum Chancen, sich einem fairen Wettbewerb als Arbeitskraft zu stellen und für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Der Staat bietet Menschen mit solchen Beeinträchtigungen, die Möglichkeit sozialversicherungspflichtig in einer anerkannten Behinderten oder Blindenwerkstatt zu arbeiten und Rentenansprüche für eine spätere Rente zu erwerben.
Rente als Benachteiligungsausgleich wegen der Behinderung
Im Rahmen des Benachteiligungsausgleichs haben die Betroffenen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente für Behinderte. Wo steht es? Im § 43 Absatz 6 SGB VI.
Am 09.03.2017 hatte der Rentenberater Peter Knöppel einen Termin mit einem gesetzlichen Betreuer einer geistig und körperlich Behinderten, welche in einer anerkannten Behindertenwerkstatt seit vielen Jahren beruflich tätig ist. Nach Prüfung der Unterlagen konnte der Rentenberater Knöppel dem Betreuer sagen, dass seine Angehörige einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat. Hintergrund dieser Beratung war auch, dass die betroffene Behinderte ein monatlich geringes Arbeitseinkommen hat und einen Teil ihres Lebensunterhaltes über das zuständige Sozialamt bezieht.
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Erwerbsminderungsrente für Behinderte, die Voraussetzungen!
Wer als geistig oder körperlich Behinderter mindestens 20 Jahre in einer anerkannten Behindertenwerkstatt oder Blindenwerkstatt gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. So steht es im Gesetz. Es kommt nur auf die Behinderung und die Länge der Tätigkeit an.
Da die Arbeitslöhne in den Werkstätten nicht wirklich hoch sind, besteht die Gefahr, dass die Erwerbsminderungsrente für Behinderte sehr niedrig ausfallen wird. Dies hat der Gesetzgeber auch so gesehen und hat beschlossen, dass der Arbeitgeber für mindestens 80 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Deutschen monatlich entsprechende Beiträge für die Rentenversicherung abführen muss. Der Antragsteller erhält, wenn er 2017 die Erwerbsminderungsrente beantragt, ein fiktives Einkommen bis zum 62. Lebensjahr anerkannt. Dies über die sogenannte Zurechnungszeit.
Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung werden im Schnitt so Erwerbsminderungsrenten in Höhe von 800 € und mehr an die Behinderten ausgezahlt.
Viele der Antragsteller gehen relativ jung in die Erwerbsminderungsrente, da sie meistens schon sehr zeitig in den entsprechenden Werkstätten gearbeitet haben.
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Erwerbsminderungsrente für Behinderte: muss ich jetzt aufhören zuarbeiten?
Nein. Wer die Erwerbsminderungsrente bekommt, kann weiter in der Werkstatt arbeiten. Der Verdienst ist bis zum 30.06.2017 monatlich bis 450 € auf die Frührente anrechnungsfrei. Ab dem 01.07.2017 gibt es wegen der neuen Flexirente andere Einkommensvorschriften.
Es gibt also gesetzlich keinen Zwang, wegen der Erwerbsminderungsrente für Behinderte mit seiner Tätigkeit aufzuhören. Somit wird sichergestellt, dass man in seinem gewohnten sozialen Umfeld weiterleben und arbeiten kann.
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Fazit!
Benachteiligte Menschen erbringen als Gegenleistung für eine spätere Erwerbsminderungsrente Rentenbeiträge durch eigene Arbeit. Rentenrechtliche Anwartschaften dieser Art sind daher besonders geschützt und als Nachteilsausgleich anerkannt. Für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung beruhigend zu wissen, dass sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können.
Ja, ich möchte wissen, ob ich oder mein Angehöriger einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente habe, wenn eine Behinderung vorliegt.
Ihr Team von Rentenbescheid24.de