Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co.
Am 20.09.2018 interviewte der Redakteur der Mitteldeutschen Zeitung, Hagen Eichler, unseren Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel am Telefon zum Thema Zusatzversorgungs– und Sonderversorgungsrenten aus der ehemaligen DDR. Der Beitrag hierzu ist am Montag dem 24.09.2018 Online erschienen. Es ging auch um die Frage, wer die Lasten für diese Renten zu tragen hat und wie die Zukunft der Zusatz- und Sonderversorgungsrenten aussieht.
Die Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co. Ist ein weites und kompliziertes Rechtsgebiet im gesetzlichen Rentenrecht. Es ist ein spezifisch ostdeutsches Rentenrecht, weil es ausschließlich Zusatz- und Sonderversorgungssysteme aus der ehemaligen DDR erfasst. Diese sind in 2 Anlagen zum AAÜG ausgewiesen.
Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co.: Allgemeines
Die grundsätzliche Entscheidung des rentenrechtlichen Schicksals der Ingenieure, Ärzte, Pädagogen, Mitarbeiter des Staatsapparates der DDR, der Mitarbeiter im Zoll, Polizisten der DDR, NVA-Angehörige und auch Mitarbeiter der MfS wurde im Einigungsvertrag getroffen. Seitdem das gesamte „West“-Recht auf die ehemalige DDR Geltung erlangte, gab es unzählige Gerichtsverfahren, neue Gesetze und wieder abgeschaffte. Allein die Fragen der Geltung der Verdienste beim MfS beschäftigten über viele Jahre die Gerichte.
Renten der DDR - Intelligenzrente
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Neue Urteile des Bundessozialgerichtes öffneten Ende der 90er Jahre und Anfang der 2000er Jahre die Tür für viele Ingenieure unter dem Stichwort der I-Rente. Damals stellten zig-tausende Betroffene einen Antrag auf die Zuerkennung der I-Rente, die meistens auch gewährt wurde. Daneben auch die Betriebsrenten aus dem Pensionsstatut von Carl-Zeiss mit der Ernst-Abbe-Stiftung als Novum mit der Berechtigung öffentlich-rechtliche Feststellungsbescheide zu erlassen.
Die Kosten für die Zusatz- und Sonderversorgungsrenten sind aufgeteilt. Ein Teil muss bei den Zusatzversorgungsrenten die Länder allein tragen. Bei den Sonderversorgungsrenten (Polizei, NVA und die MfS) müssen die Länder allein bezahlen.
Was aber viel wichtiger ist. Durch viele Klageverfahren werden die Gerichte bemüht. Es geht vor allem in jüngster Zeit um einen Trend, der sich im Bereich der Sonderversorgungsrenten abspielt. Daneben auch noch der Staatsapparat der DDR, der für viele tausende Mitarbeiter hoffen lässt, dass diese noch mit Einbezogen werden können.
Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co.: Verpflegungsgeld, Wohngeld und Bekleidungsgeld
Unter diesen drei Stichwörtern steckt viel Sprengkraft. Es geht um zusätzliche Arbeitsentgelte für Mitarbeiter oder Angehörige der 3 Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR:
- Nationale Volksarmee, Grenztruppen
- Polizei als Mitarbeiter MDI-DDR,
- Zollverwaltung-DDR.
In diesen Bereichen haben die meisten Urteile aus den neuen Bundesländern bestand. Die rechtliche Auseinandersetzung erfasst immer wieder die Frage, ob das Verpflegungsgeld oder Bekleidungsgeld überhaupt einzubeziehendes Arbeitsentgelt nach § 6 AAÜG ist. Hier gibt es wegen den unterschiedlichen Sonderversorgungssystemen immer noch erhebliche Auseinandersetzungen.
Dies obwohl, das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen am 29.10.2015 sich zu dem Thema des Arbeitsentgeltes nach § 14 SGB IV „ausgelassen“ hat, Aktenzeichen: B 5 RS 7/14 R; B 5 RS 6/14 R; B 5 RS 8/14 R und B 5 RS 5/14 R.
Dennoch versuchen die einzelnen Versorgungsträger (dies ist eines der Probleme) mit immer wieder neuen Argumenten, dagegen zu schießen. Diese Front bröckelt aber. Bei der Hauptzahl der ostdeutschen Landessozialgerichte hat sich nunmehr für die verschiedenen Sonderversorgungsysteme eine fast einhellige Rechtsprechung entwickelt, die zu Gunsten der Betroffenen ausgeht.
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Als Leuchtturm der permanenten Ignoranz kann man oder muss man aber das sächsische Landessozialgericht bezeichnen, die zum Beispiel am 24.04.2018 unter Aktenzeichen L 5 RS 362/17 wieder Ansprüche eines Betroffenen aus der Zollverwaltung der ehemaligen DDR mit der Begründung ablehnte, dass das Bekleidungsentgelt und Verpflegungsgelder keine anzuerkennenden Arbeitsentgelte nach § 14 Absatz 1 Satz 1 SGB IV sind, weil diese Zahlungen und Bezüge nicht aus der Beschäftigung erzielt wurden und keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen.
Es ist zu hoffen, dass mit dem eingelegten Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 5 RS 2/18 R sich der Bereich des Zolls ein für alle Mal erledigt und die Finanzverwaltung des Landes Berlin-Brandenburg die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg endlich anerkennt.
Das Thüringer LSG hat mit Urteil vom 29.09.2017, L 6 R 284/13, Verpflegungsgeld als berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 AAÜG und § 14 SGB IV anerkannt.
Im Bereich des MdI- Polizei ist zum Verpflegungsgeld durch das Bundessozialgericht am 23.07.2015 entschieden worden. Das LSG Land Sachsen-Anhalt hat am 27.04.2017 rechtskräftig zu Gunsten eines Polizisten entschieden. Seit dem erkennt der Versorgungsträger (Polizeidirektion Nord LSA) alle Anträge auf Einbeziehung des Verpflegungsgeldes an. Es kommt oft zu erheblichen Rentenerhöhungen und Nachzahlungen.
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Bei dem Sonderversorgungssystem der NVA-Angehörigen wird auch noch auf eine abschließende Entscheidung des Bundessozialgerichts gewartet. Das BSG hat am 30.10.2014 über das Verpflegungsgeld entschieden, musste aber die Rechtssache wieder an das sächsische LSG zurückverweisen. Es musste noch über die Zahlungsmodalitäten des Verpflegungsgeldes NVA und die exakte zeitliche Zuordnung der Zahlungen befinden.
Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co.: Staatsapparat der DDR
Für eine Zusatzrente aus dem Staatsapparat der DDR verlangen die Sozialgerichte den Nachweis der Urkunde zum freiwilligen Beitritt oder den Nachweis von Beitragszahlungen des Mitgliedbeitrages.
Viele Mitarbeiter des ehemaligen Staatsapparates der DDR sind nicht mehr im Besitz dieser Nachweise, außer den Einstemplungen im SVA-Buch der DDR über den Arbeitgeber. Dies allein wird nicht als Nachweis angesehen, ob die Mitgliedschaft im Staatsapparat gelingen kann.
Deshalb wird es auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hinauslaufen. Dort ist eine Revision zu der Frage anhängig, ob es für den Nachweis/Anspruch auf die Zusatzversorgungsrente im Staatsapparat einer eindeutigen Beitrittserklärung bedarf oder ob die Tätigkeit als solche ausreichend ist. Für die letztere Rechtsauffassung hatte sich das LSG Berlin-Brandenburg schon entschieden. Daher bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
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Intelligenzrente, Verpflegungsgeld und Co.: Prämienzahlungen
Wer die Intelligenzrente der Ingenieure oder andere Zusatzversorgungsrenten anerkannt bekommen hat, sollte bevor er seine Jahresendprämien als zusätzliches Arbeitseinkommen beantragt, genau prüfen. Es kann sich (wenige Ausnahmen, wie beim Lehrer) ein solcher Antrag als Bumerang herausstellen. Oft erleben die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de die Situation so, dass die früher zuerkannte I-Rente durch den Versorgungsträger bei einem solchen Antrag nochmals genau unter die Lupe genommen wird. Stellt sich heraus, dass die Intelligenzrente zu Unrecht anerkannt wurde, wird der Bescheid als rechtwidrig erklärt. Er wird dann zwar die Rente nicht mehr zu kürzen sein, weil bestimmte Fristen abgelaufen sind, aber die betroffenen Rentnerinnen und Rentner nehmen oft für viele Jahre nicht mehr an Rentenerhöhungen teil. Dies deshalb, bis der zu Unrecht erhaltende Teil der Rente durch die Rentenerhöhungen erreicht ist. Man nennt dies auch Aussparung.
Deshalb: Hände weg von der I-Rente, wenn es um die Jahresendprämien geht. Bei Lehrern und Erziehern im pädagogischen Bereich ist es ein wenig anderes. Aber dennoch bevor man hier Änderungen wünscht, sollte ein Spezialist die Augen auf die Bescheide werfen, damit die I-Rente nicht unnötig aberkannt wird.
Fazit!
Die Intelligenzrente und Co, Bekleidungsgeld und Verpflegungsgeld bleiben als Brennpunkt der Beratung der Rentenberater weiter im Fokus. Das Thema ist brisant, weil oft Rentenerhöhungen möglich sind und auch Rentennachzahlungen. Aber vorher sollten die Betroffenen genau prüfen, was rechtlich geht und was nicht. Vor allem warnen wir davor, den gut gemeinten Ratschlägen von Zeitungen, sogenannter Rentenexperten oder Hinweisen der allgemeinen Beratung der deutschen Rentenversicherung zu folgen.
Renten der DDR
Rentenpaket Sonder- Zusatzrenten der DDR
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