Klage gegen Sperrfrist eingereicht
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben am 04.07.2017 Klage beim Sozialgericht Köln gegen eine Sperrfristentscheidung eingereicht. Was die Klage mit der Altersrente auf sich hat? Wir klären Sie auf.
Klage gegen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld 1 am 04.07.2017 eingereicht. Unser Mandant aus Bergneustadt beauftragte uns zu Klageeinreichung.
Was ist geschehen?
Der Kläger, im Februar 1954 geboren, schloß 2013 mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag ab. Er befand sich bis zum 28.02.2017 in der Passivphase (die Phase der Altersteilzeit in der der Arbeitnehmer mit Lohnzahlung zu Hause ist).
Im September 2016 stellte der Kläger bei der Deutschen Rentenversicherung im Hinblick auf das Auslaufen der Altersteilzeit einen Rentenantrag für eine vorgezogene Altersrente mit Beginn 01.03.2017.
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Für diese Rente, so die Deutsche Rentenversicherung, würde bei dem Kläger eine Abschlag von 9,6% entstehen und zwar ein Leben lang.
Was die Deutsche Rentenversicherung unserem Mandanten verschwieg, daß er zum Zeitpunkt der Antragstellung schon die Wartezeit für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren erfüllt hat.
In diesem Fall hätte der Kläger zum 01.07.2017 die abschlagsfreie Rente erreicht. Was im übrigen mit Hilfe der Rentenberater von rentenbescheid24.de auch passiert ist.
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Der Kläger erhielt Anfang März den ersten Rentenbescheid mit 9,6% Abschlag. Er nahm mit uns Kontakt auf und bat uns den Rentenbescheid zu prüfen. Der Rentenberater Peter Knöppel erkannte sofort, daß dem Kläger aus dieser Rente erhebliche Verluste entstehen. Vier Monate später, so teilten wir es dem Kläger mit, kann er abschlagsfrei in Rente gehen.
Der Kläger fragte uns, wie er die Zeit von März bis 30.06.2017 überbrücken kann? Wir teilten ihm mit, dass er nach der Altersteilzeit einen Anspruch auf ALG 1 hat und er nicht zwingend in Rente gehen muss. Dies vor allem in seinem Fall, weil der Überbrückungszeitraum zur abschlagsfreien Altersrente nur 4 Monate beträgt.
Was haben wir getan?
Wir haben den Rentenbescheid umgehend Widerspruch eingelegt und die Deutsche Rentenversicherung aufgefordert die Rentenzahlung zu stoppen.
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Beratungsversagen der Deutschen Rentenversicherung
Daraufhin erhielten die Rentenberater von rentenbescheid24.de einen Anruf von der Deutschen Rentenversicherung mit der Frage ob wir denn überhaupt wüssten, was wir hier unserem Mandanten antun. Er bekommt doch seine Rente. Wir klärten den Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung über die Rechte unseres Mandanten auf. Wir sagten ihm unmissverständlich, dass hier ein schwerwiegendes Beratungsversagen der Deutschen Rentenversicherung zulasten unseres Mandanten vorliegt. Im Zeitpunkt des Rentenantrages war im Rentenkonto eindeutig zu erkennen, dass unser Mandant die Ansprüche für eine abschlagsfreie Altersrente erfüllt. Nach dem dieses Problem geklärt war, beantragte unser Mandant ALG 1. Er wusste, dass er mit einer Sperrfrist rechnen muss.
Entscheidung der Arbeitsagentur Köln
Die Arbeitsagentur Köln bewilligte unserem Mandanten ALG 1. Aber nicht vom 01. März an, sondern nach Ablauf von 12 Wochen Sperrfrist. Nach dieser Straffrist erhielt er bis 30.06. ALG 1.
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Auf unseren Widerspruch gegen die Sperrfristentscheidung reagierte die Bundesagentur mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid. Die Sperrfrist sei rechtens. Der Kläger habe freiwillig sein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einen befristeten Altersteilzeitvertrag umgewandelt. Dies ohne wichtigen Grund. Jetzt musste Klage gegen Sperrfrist eingereicht werden!
Klage gegen Sperrfrist eingereicht
Gegen den Widerspruchsbescheid haben wir am 04.07.2017 Klage beim Sozialgericht Köln eingereicht. Wir verwiesen auf eine Rechtsprechung des Sozialgerichts Detmold aus dem Jahr 2016. Dem Kläger kann nicht angelastet werden, dass er entgegen seines ursprünglichen Entschlusses nahtlos in Rente zu gehen, jetzt ALG 1 beantragt.
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Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Dem Kläger war 2013 nicht bekannt (woher sollte er es wissen?), das Frau Nahles zum 01.07.2014 die abschlagsfreie Altersrente mit 63 einführt. So unsere Argumente in der Klageschrift (Klage SG Köln).
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Unser Fazit:
Was Recht ist, muss Recht bleiben. Mit welcher Sorglosigkeit die Deutsche Rentenversicherung unseren Mandanten beraten hat, spricht für sich. Wir konnten den wirtschaftlichen Schaden für den Kläger abwenden. Bevor sie nach einer Altersteilzeit in Rente gehen, sind sämtliche Modalitäten eines Renteneintritts zu prüfen und zu berechnen. Nicht immer lohnt sich der Weg über das Arbeitsamt. Für unseren Mandanten hat es sich gelohnt. Er hat Netto über 100 € mehr Rente. Ein Leben lang. Wir werden über den Fortgang des Verfahrens berichten.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.