Rente mit 58 mit Sozialleistungen
Ein Traum von Vielen: die Rente mit 58. Die Ausweitung der Bezugsdauer des ALG1 von 2 Jahren auf 4 Jahre im Rahmen des neuen Arbeitslosengeld Q soll es möglich machen. Kritik von vielen Seiten. Jetzt wird davon gesprochen, dass 58-Jährige dies ausnutzen könnten, um so vorzeitig in Altersrente zu gehen. Ob dies wirklich möglich ist? rentenbescheid24.de klärt auf.
Die Rente mit 58 Jahren zu erreichen, ist im Rahmen der gesetzlichen Rente 2017 nur möglich, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente bekommt. Regulär ist ein Renteneintritt nach der derzeitigen Rechtslage mit 58 Jahren nicht machbar. Selbst wenn man alle Vertrauensschutzregelungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen heranzieht, wäre der frühestmögliche Renteneintritt erst mit über 60 Lebensjahren möglich. Dann mit Abschlägen.
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Was steht hinter der Rente mit 58?
Die Rente mit 58 meint eine Situation, in der ein Betroffener mit 58 Jahren krank oder arbeitslos wird und mit dem Überbrücken des Krankengeldbezuges oder Arbeitslosengeldanspruch in die Rente rutscht. Oder er hat eine Vorruhestands-und Altersteilzeitregelung abgeschlossen.
Wer heute 58 Jahre alt ist und 78 Wochen Lohnfortzahlung und Krankengeld und anschließend 24 Kalendermonate bezieht, wäre danach ca.62,5 Jahre alt. Für eine „normale“ Rente mit 63 noch zu jung. Es würde also nur über eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, weil hier noch Vertrauensschutzregelungen gelten, die einen Renteneintritt vor dem 63 Lebensjahr regulär möglich machen.
Somit würde es für einen Betroffenen noch nicht für eine Rente mit 63 Jahren reichen.
Anders sieht es aber aus, wenn man die Reformpläne der SPD tatsächlich umsetzen würde.
Dann könnte die Ausweitung der Bezugsdauer des ALG1 von 24 Kalendermonaten bis zu insgesamt 4 Jahren dazu führen, dass der heute 58-Jährige Betroffene über die Kombination von Krankengeld und ALG-1 in die Rente mit 63 rutscht. Er überbrückt also die Zeit vom 58.Lebensjahr bis zum 63.Lebensjahr mit den Bezug von Sozialleistungen. Dies wäre dann wie eine Rente mit 58.
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Geht dies wirklich so einfach?
Dieser Weg mit 58 sozusagen in die Rente mit Sozialleistungen zu gehen, ist mit einigen Hindernissen gespickt. Wer 78 Wochen erkrankt ist, bekommt in der Regel von seiner Krankenkasse ein Schreiben, mit der Aufforderung einen Reha- oder Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Wenn man dauerhaft erkrankt ist, gibt es spätestens beim Arbeitsamt die nächsten Probleme. Die Nahtlosigkeitsregelung.
Dies ist eine Sonderform des Bezugs von ALG1 bei Krankheit. Hier lauern Gefahren und Tücken für den Betroffenen. Die Fragen der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB Nr. 3 werden wir in einem gesonderten Beitrag in unserem Renten-ABC näher beleuchten.
Es kann aber auch sein, dass das Arbeitsamt einen Betroffenen wieder einen neuen Job vermittelt, den man entsprechend seines Leistungsvermögens und Ausbildung annehmen muss. Dann ist der Traum eines vorzeitigen Renteneintritts schnell vorbei. Oder der Leistungsberechtigte lehnt grundlos eine Qualifizierungsmaßnahme ab.
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Die Rente mit 58 mit Hindernissen
Die Rente mit 58 ist selbst mit den Reformideen der SPD schwer umzusetzen. Faktisch ist die Rente mit 58 eine Situation, in der der Betroffene mit 58 Lebensjahren zu Hause bleibt und Geldleistungen, wie bei Vorruhestandsregelungen, Altersteilzeit oder Sozialleistungen bis zum tatsächlichen Altersrenteneintritt erhält. Daneben ist noch die krankheitsbedingte Erwerbsminderungsrente möglich.
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Die Ausweitung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nach dem Willen der SPD hat eine völlig andere Zielrichtung. Sie ist an daran gebunden, dass der Arbeitssuchende seinen Anspruch an eine Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahme knüpft, ansonsten bleibt es bei der Bezugsdauer von 24 Kalendermonaten.
ALG Q und Frühverrentungswelle: ein Fazit!
Ob das neue Arbeitslosengeld Q tatsächlich kommt und die Gefahr einer neuen Frühverrentungswelle ab dem 58. Lebensjahr droht, hängt ausschließlich davon ab, wie die Bundestagswahlen im Herbst ausfallen. Niemand kann die Entwicklungen vorhersagen. Die Idee der Kombination von Arbeitslosengeldleistungen und Qualifizierung ist bis dahin auf den Prüfstand.
Ja, ich möchte wissen, wie und wann ich in Altersrente gehen kann.
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