Wie hoch ist meine Rente wirklich?
Kein Thema ist so wichtig und kontrovers, wie die gesetzliche Rente. Wer den Rentenbescheid oder Rentenauskunft bekommt, sieht Zahlen über Zahlen. Rente ohne Abzug, Rente mit Abzug, Bruttorente und Nettorente. Alles sehr verwirrend. Die Unsicherheit über die entscheidende Frage bleibt, stimmt meine Rente, ist sie richtig berechnet worden. Wir führen in die allgemeinen Fragen der Rentenberechnung ein.
Wie hoch ist meine Rente wirklich, so die Frage vieler Ratsuchender der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei rentenbescheid24.de. Oder wieviel Rente bekomme ich, wenn ich am 15.03.2018 in Rente gehen will und noch neben der Rente arbeiten gehe. Stimmt die ausgewiesene Rente im Rentenbescheid? Wie hoch ist meine Witwenrente, wenn ich noch eine eigene Altersrente beziehe? Muß ich noch freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich neben der Rente noch selbstständig tätig bin? Fragen, auf die wir, als versierte Rentenberater, Antworten finden. Dabei stellt jeder Betroffene mit seinen Fragen ein individuell zu betrachtender Sachverhalt dar. Antworten finden sich immer im Gesetz.
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Wie hoch ist meine Rente wirklich: Herzstück Rentenberechnung
Die Rente berechnet sich nicht aus der Rentenformel. Die eigentliche Rentenberechnung findet im Vorfeld statt. In unserem Beitrag Entgeltpunkte für die Rente berechnen, haben wir mitgeteilt, warum die Rentenformel immer den Abschluss der Rentenberechnung bildet.
Wie die Rente tatsächlich berechnet wird, können Sie hier nachlesen. Unter anderem müssen Entgeltpunkte für Beitragszeiten berechnet werden.
Wie hoch ist meine Rente wirklich: Umlageverfahren seit 1957
Um die Rentenberechnung zu verstehen, muss man sich auch das grundsätzliche System der Deutschen Rentenversicherung vergegenwärtigen. Mit der großen Rentenreform 1957 wurde die Deutsche Rentenversicherung vom Kapitaldeckungsverfahren auf das Umlageverfahren geändert.
Das Umlageverfahren ist die Finanzierungsmethode der deutschen Sozialversicherung. Ganz speziell die gesetzliche Altersversorgung. Die Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung sind auch durch das Umlageverfahren geprägt. Die vom Versicherten gezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der „jetzigen“ Leistungsberechtigten genutzt. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie eine Rente, Rehaleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten werden so finanziert. Der Versicherte, der die Beiträge zahlt, erwirbt für die Zukunft einen Leistungsanspruch in der Rentenversicherung. Auch wenn sein Beitrag heute nicht in eine Rücklage für zukünftige Leistungen gesteckt wird. Somit finanziert die jüngere Generation die Rente der älteren Generation. Im Kapitaldeckungsverfahren wird aus dem angesparten Kapital, mit Risikotragung des Verlustes, eine Rente aus eigener Beitragsleistung erwirtschaftet, ohne das ein anderer dafür mitzahlt. So die Theorie. Mit dem Umlageverfahren wurden die Renten ab 1957 dynamisiert, in dem sie an die Lohnentwicklung angepasst wurden.
Wie hoch ist meine Rente wirklich: Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Mit den Beitragszeiten geht es los.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Wer als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber beschäftigt ist, zahlt aus seinem Bruttoeinkommen jährlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beitragszeiten bilden das Fundament der Rentenberechnung aus Entgeltpunkten.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden im klassischen Falle vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gezahlt. Im Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft finden sich niemals die eingezahlten Beiträge, sondern immer das Bruttojahreseinkommen, die den 100% Teil des beitragspflichtigen Einkommens darstellen. Die Rente selbst berechnet sich nicht nach den Beiträgen, sondern in der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte.
So steht es im 2. Kapitel des Sozialgesetzbuch Nr. 6: „Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte“.
Wie werden die Entgeltpunkte berechnet?
- 70 Absatz 1 SGB VI sagt, dass für Beitragszeiten Entgeltpunkte ermittelt werden, in dem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Für die Berechnung der Entgeltpunkte spielt es keine Rolle, ob das Einkommen durchgehend im gesamten Jahr erzielt wurde oder nur in einzelnen Monaten. Es wird immer vom Jahreseinkommen ausgegangen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2015 ein Bruttoeinkommen von 30.000€ im Bereich der alten Bundesländer verdient. Sie müssen jetzt noch, dass Durchschnittseinkommen für 2015 aus der Anlage 1 zum SGB VI ermitteln. Dieses beträgt für 2015= 35.363€. Dann werden die Entgeltpunkte so berechnet:
30.000 € geteilt durch 35.363 = 0,8483. Diese 0,8483 sind die Entgeltpunkte, die Sie im Jahr 2015 für ein Jahr Einkommen erwirtschaftet haben. Und so geht es für jedes Jahr der Beitragszeiten aus Pflichtbeiträgen aus Arbeit.
Wie hoch ist meine Rente wirklich: Rentenformel grob
Die 0,8483 Entgeltpunkte wandeln wir jetzt in eine monatliche Rente um. So haben Sie einen Überblick, was Sie tatsächlich an Geld für das Jahr 2015 als Rente bekommen. Für einen Entgeltpunkt in den alten Bundesländern gibt es zurzeit 31,03 €.
0,8483 € x 31,03 € = 26,32 €. Somit hätten Sie für das Jahr 2015 einen monatlichen Rentenanspruch von 26,32€ nach dem heutigen Rechtsstand 2017 erworben. Bei jeder Rentenerhöhung, erhöht sich bei gleichbleibender Entgeltpunktezahl dennoch die Rente. Eine Folge der Dynamisierung der Rente seit 1957.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Wie hoch ist meine Rente wirklich: nur eine Stufe der Berechnung
Neben den Entgeltpunkten aus Beitragszeiten gibt es noch viele andere Möglichkeiten Entgeltpunkte zu sammeln. Wir werden weiter hierzu erläutern und an Berechnungsbeispielen anschaulich die Rentenberechnung näherbringen. Viele Versicherte wollen die Ergebnisse durch einen versierten Rentenberater erfahren. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Rente stimmt. Unsere Erfahrungen für Ihre Rente.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente stimmt!
Weitere Beiträge zum Thema:
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.