Bundesrat winkt Rentenpaket 2019 durch
Aufatmen für viele Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesrat hat am 23.11.2018 viele neue Gesetze beschlossen. Unter anderem das Rentenpaket 2019, welches durch den Bundestag vor kurzem beschlossen wurde. Die neue Mütterrente 2 kommt nun wirklich zum 01.01.2019. Die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente und die Witwen- und Witwerrente wird mit einem Schlag auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate angehoben. Auch zum 01.01.2019.
Am 23.11.2018 war es soweit, der Bundesrat winkt Rentenpaket 2019 durch. Es ist jetzt in „trockenen Tüchern“ oder amtlich. Die neue Mütterrente 2 wird für viele Millionen Rentnerinnen eine finanzielle Verbesserung der Rente bringen. Daneben auch die neue Zurechnungszeit die auch für Zugangsrentner einer Erwerbsminderungsrente eine deutliche Rentenerhöhung bringen wird.
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Der Bundesrat winkt Rentenpaket 2019 durch: Die neue Mütterrente 2
Für diejenigen Mütter, die Kinder vor 1992 geboren und erzogen haben, wird die neue Mütterrente 2 finanzielle Erleichterungen bringen. Die Rente wird für Bestandsrentnerinnen und Rentner, die vor 2019 schon eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bezogen haben, um einen halben Rentenpunkt angehoben. Abschlagsfrei versteht sich!
Wer also 3 Kinder vor 1992 geboren hatte, bekommt als Bestandsrentner 1,5 Rentenpunkte mehr, oder 48 € Brutto monatlich mehr Rente!
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Anrechnung bei der Grundsicherung
Wer neben der Rente noch Grundsicherungsleistungen bezieht, dem wird die neue Mütterrente 2 bei der Grundsicherung entweder voll oder zum Teil angerechnet!
Die Zugangsrentnerinnen, die also erst nach 2019 eine Rente erhalten, werden auch von der Mütterrente 2 profitieren. Sie werden für ihre Kinder, die vor 1992 geboren sind, pro Kind statt 24 Kalendermonate ab dem 01.01.2019 = 30 Kalendermonate Wartezeit gutgeschrieben bekommen. Dies kann bedeuten, dass jetzt eine Mutter einen Anspruch auf eine bestimmte Altersrente erhält, weil sie durch die neue Mütterrente 2 auf einmal die Wartezeiten erfüllt. Siehe die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte mit 35 Jahren oder 45 Jahren Wartezeit.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Der Bundesrat winkt Rentenpaket 2019 durch: Die neue Zurechnungszeit 2019
Für viele neue Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente oder Witwen-Witwerrente ab dem 01.01.2019 beginnt, wird es zum Teil deutlich mehr Rente geben. Dies hängt mit der Ausweitung der Zurechnungszeit um sage und schreibe 3 Jahre und 5 Kalendermonate auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate zusammen.
Auch hier gilt die Anrechnung der Rentenleistung an die Grundsicherung! Damit ein Nachteil für die betroffenen Rentner.
Für viele Versicherte, die im Jahr 2019 eine vorgezogene Altersrente beantragen könnten, wird sich jetzt die Frage stellen, ob diese nicht noch neben der Altersrente eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da diese in der Rentenhöhe besser ausfallen könnte, als die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Das bedeutet aber auch 2 Rentenanträge und nicht die Sicherheit, dass es mit der EM-Rente auch klappen könnte. Denn für die Erwerbsminderungsrente gelten andere Voraussetzungen wie für eine Altersrente!
Fazit!
Viele neue Paragrafen warten auf die Versicherten. Viel Papier wird beschrieben. Viele neue Rentenbescheide wird es geben, die neu zu bewerten sind. Für die neue Mütterrente 2 muss nicht zwingend ein Antrag gestellt werden. Bei den Witwerrenten, die aus dem Tod der Ehefrau Rentenansprüche ableiten, sollte aber der Antrag auf die Zuerkennung der Kindererziehungszeiten unbedingt gestellt werden! Sicher und ohne eigenen Stress bei den versierten Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de.
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