Anspruch auf Sterbevierteljahr wenn der Ehegatte im Ausland lebte
Fragen zur Hinterbliebenenrente! Habe ich Anspruch auf die Witwenrente, wenn ich mit meinem Ehepartner getrennt lebe! Kann ich auch die große Witwen-oder Witwerrente bekommen, wenn ich jünger als 45 Jahre alt bin. Welches Einkommen wird an die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet? Wie wird meine Witwenrente eigentlich berechnet? Hilfe, ich brauche schnell Geld, damit ich meinen verstorbenen Partner beerdigen kann, wann bekomme ich den Sterbequartalsvorschuss ausgezahlt? Was ist der Sterbequartalsvorschuss? Kann ich den Sterbevorschuss auch dann erhalten, wenn mein Ehepartner vorrübergehend im Ausland lebte, aber seinen Wohnsitz in Deutschland hatte? Fragen über Fragen! Hier die Antwort auf die zuletzt aufgeworfene Frage!
Habe ich einen Anspruch auf Sterbevierteljahr wenn der Ehegatte im Ausland lebte oder besser nur vorrübergehend im Ausland lebte und dort verstorben ist!
Anspruch auf Sterbevierteljahr wenn der Ehegatte im Ausland lebte: Frage, um die es ging
„Mein Ehemann hat seinen Wohnsitz vorübergehend nach Spanien verlegt, ist aber weiterhin in Deutschland gemeldet. Ich lebe weiterhin in Deutschland. Jetzt ist mein Ehemann verstorben. Habe ich auf die 3 Monate volle Rente (Sterbevierteljahr) Anspruch?“ So die Frage, die uns am 17. März 2021 als Schnellfrage erreichte. Hier unsere Antwort auf diese Frage! Bevor wir zur Antwort kommen, hier noch einige wichtige Bemerkungen zum Verständnis!
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Anspruch auf Sterbevierteljahr wenn der Ehegatte im Ausland lebte: Was ist das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist Teil der Hinterbliebenenrente. Das Sterbevierteljahr greift nur bei der Witwen-oder Witwerrente! Das Sterbevierteljahr bedeutet nichts anderes, als dass die Witwen-oder Witwerrente für die ersten 3 Monate nach dem Tode des versicherten Ehegatten in voller Höhe nach den bis zum Tode nachgewiesenen Rentenanwartschaften des verstorbenen Versicherten unter Einbeziehung der Zurechnungszeit und dem möglichen Abschlag berechnet und gezahlt wird. Ganz einfach ist es, wenn der verstorbene Versicherte schon eine eigene Rente bezog, dann kann man pi mal Daumen rechnen:
Beispiel:
Der verstorbenen Versicherte bekam bis zu seinem Tode am 15.03.2021 eine Regelaltersrente von 1.600€ Brutto gezahlt. Dann kann die Witwe mit rund 4.800€ Brutto Sterbevierteljahr rechnen, wenn sie die Antragsfristen einhält als Vorschussleistung vom Postrentenservice. Von den 4.800€ gehen noch rund 11% Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge weg. Also Nettobetrag 4.272€.
Das Sterbevierteljahr entweder als Vorschuss oder als Teil der späteren Witwen-oder Witwerrente
Das Sterbevierteljahr kann es entweder als echte Vorschussleistung auf die noch später genau auszurechnende Witwen-oder Witwerrente geben oder nicht als Vorschussleistung, sondern als Teil der durch die DRV berechnenden Hinterbliebenenrente. Im Grundsatz bleibt es aber so: Das Sterbevierteljahr steht jeder Witwe oder Witwer zu, wenn die Voraussetzungen für eine Witwen-oder Witwerrente vorliegen. Wenn der verstorbene Versicherte selbst eine Rente bezog ( Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) dann sogar als Vorschussleistung!
Sterbevierteljahr: keine Einkommensanrechnung in den ersten 3 Monaten
Die Witwen-oder Witwerrente gibt es ungekürzt. In den ersten 3 Kalendermonaten wird Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht an die Witwenrente angerechnet! So sagt es der § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
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Anspruch auf Sterbevierteljahr wenn der Ehegatte im Ausland lebte: Wohnsitz des verstorbenen Versicherten beim Sterbevierteljahr?
Hier die Antwort auf die gestellte Frage!
Grundsätzlich spielt für das Sterbevierteljahr, also den ungekürzten Anspruch auf Witwen-oder Witwerrente für die ersten 3 Monate- der Wohnsitz des verstorbenen Versicherten keine Rolle. Entscheidend ist nur eines: Hatte der verstorbene Versicherte nachweislich 5 Jahre Wartezeiten in der Deutschen Rente und war er nach deutschem Recht oder gleichgestellten Recht verheiratet, dann hat die Witwe Anspruch auf die Witwenrente (entweder kleine Witwenrente oder große Witwenrente)! Dann auch Anspruch auf das Sterbevierteljahr= ungekürzte WR-Rente ohne Einkommensanrechnung für 3 Kalendermonate.
Der Wohnsitz des verstorbenen Versicherten ist auch dann nicht von Bedeutung, wenn es um die Vorschusszahlung auf das Sterbevierteljahr geht. Hier stellt das Gesetz auf den Wohnsitz des überlebenden Ehepertners ab. Wenn dieser dauerhaft im Ausland lebte und dort seinen rechtlichen Wohnsitz hatte, bekommt er als Witwer oder Witwe keine Vorschussleistung auf das Sterbequartalsgeld gezahlt.
Tipp vom Rentenberater! Anspruch auf Sterbevierteljahr als Vorschuss sichern!
Wenn der verstorbene Ehegatte eine eigene Rente aus Deutschland bis zu seinem Tode bezog (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), dann stellen Sie bitte beim Postrentenservice der Deutsche Post einen Antrag auf die Vorschussleistung. Bitte die Originalsterbeurkunde und den Zahlungsantrag auf die Vorschussleistung (können Sie bei jeder Poststelle bekommen oder aus dem Internet herunterladen) bestenfalls bitte beim nächsten Postamt abgeben. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Unterlagen zum Postrentenservice weiterzuleiten. Bitte beachten Sie weiter, dass Sie für die Vorschussleistung eine Antragsfrist von 1 Monat nach dem Tode Ihres versorbenen Ehepartners haben. Sie müssen aber keine Angst haben, wenn Sie die Frist versäumen, dann bekommen Sie die vollen 3 Monate mit dem Witwen-oder Witwerrentenbescheid ausgezahlt! Dann nicht als Vorschuss! Sollte Ihr verstorbener Ehepartner keine eigene Rente bezogen haben, stellen Sie bitte eine Rentenantrag auf die Hinterbliebenenrente direkt bei der Rentenversicherung, bei der Ihr verstorbener Ehepartner versichert war. Die Rentenversicherungsnummer des verstorbenen Ehepartners finden Sie entweder auf eine Rentenauskunft oder meist auch auf einem Lohnschein des Arbeitgebers.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern