Grundrente: EX-Ehegatte hat Anspruch auf Grundrente
Die Grundrente wurde beschlossen. Sie soll zum 01. 01.2021 kommen. Mit einer Einkommensanrechnung. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08.04.2020 ist im Gesetzgebungsverfahren angekommen. Am 15.05.2020 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Innerhalb der GroKo gibt es Streit über die Umsetzung der Grundrente. Vor allem die Finanzierung und die Umsetzung der Grundrente ist umstritten. Die Deutsche Rentenversicherung preschte in einer schriftlichen Stellungnahme vom 20.05.2020 vor und teilt mit, dass an eine Auszahlung der Grundrente vor dem 01.07.2021 nicht zu denken ist. Wir hatten berichtet.
Grundrente: EX-Ehegatte hat Anspruch auf Grundrente! Unglaublich aber wahr. Wenn der Anspruchsteller der Grundrente den entsprechenden Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten erhält und seine Ehe geschieden ist, so kann der EX Anspruch auf einen entsprechenden Teil der Entgeltpunkte aus dem Zuschlag zur Grundrente haben.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Damit Sie es auch wirklich Glauben! So steht es in der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08.04.2020 geschrieben.
Wörtlich heißt es:
„Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs – wie sonstige Anwartschaften innerhalb der Ehezeit – zwischen den Ehegatten zu teilen, unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für eine Grundrente selbst erfüllt“, vergl. Seite 38 Bundestagsdrucksache 19/18473.
Grundrente: EX-Ehegatte hat Anspruch auf Grundrente: Versorgungsausgleich macht es möglich!
Wenn also durch die Berechnung der Zuschlags an Entgeltpunkten für den Grundrentenanspruchsteller sich herausstellt, dass ein Teil der so ermittelten Entgeltpunkte für die Ehezeit errechnet worden, gibt es möglicherweise für den ein oder anderen Grundrentenempfänger eine böse Überraschung. Oft denkt man gar nicht mehr daran, dass ja ein Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsverfahrens statt fand. Und der erhoffte Zuschlag an Entgeltpunkten und damit an höherer Rente deutlich niedriger ausfällt. Man kann auch sagen, des einen Leid des anderen Freud.
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Grundrente: EX-Ehegatte hat Anspruch auf Grundrente
Die rechtliche Ausgestaltung der Grundrente, deren Berechnung und die Einkommensprüfung sind rechtlich extrem komplex und schwierig. Was wir hier lesen durften, ist sicherlich für den ein oder anderen Versicherten keine gute Nachricht! Vor allem dann, wenn der EX-Ehepartner selbst wegen einer viel höheren Rente keinen Anspruch auf die Grundrente hat! Und auf einmal noch einen Zuschlag an Rente bekommt. Den EX wird es freuen. Die Familien-und Sozialgerichte werden viel Arbeit bekommen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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