Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente
Vor gut 20 Jahren hat der Gesetzgeber massiv in die Rechte der gesetzlich Rentenversicherten eingegriffen. Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 19.12.2000 veränderte das Recht der Renten wegen Erwerbsminderung fundamental. Und zwar zu Lasten der Versicherten. Es wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente im alten § 37 SGB VI abgeschafft, der Berufsschutz für Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 02.01.1961 abgeschafft und ein Abschlag in die EM-Rente eingeführt. Die EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI gibt es nur noch als teilweise EM-Rente zu 50 %, statt früher die BU-Rente zu 66 %. Eingriffe ins Rentenrecht, die heute noch zu spüren sind. Die Höhe der EM-Rente hat sich deutlich abgesenkt. EM-Rente sind im Schnitt Armutsrenten! Verursacher dieses fatalen und schlimmen Eingriffs: Die SPD und die Grünen! Seit 2014 versuchen die SPD geführten Arbeits-und Sozialminister mit Ausweitung der Zurechnungszeit und anderen Maßnahmen die schlimmen sozialpolitischen Maßnahmen wieder gutzumachen. Eine davon ist die sogenannte Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente!
Die Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.Juni 2014 eingeführt. Mit diesem Gesetz wurden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen in der gesetzlichen Rente umgesetzt:
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
- abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon ab dem 63. Lebensjahr möglich,
- Mütterrente 1, Ausweitung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder entweder als Zuschlagsvariante für Bestandsrentner oder nochmals 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten für zukünftige Rentnerinnen und Rentner,
- Ausweitung der Zurechungszeit auf die das 62. Lebensjahr und
- die Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente!
Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente: Was war das Problem?
Für Zurechnungszeiten werden Entgeltpunkte berechnet. Diese Berechnung erfolgt so, dass im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie Zeiten zum einen in der Grundbewertung und in der Vergleichsbewertung für jeden Kalendermonat mit belegungsfähigen Monaten ein Gesamtleistungswert berechnet wird. Der Gesamtleistungswert ist nichts anderes als ein Entgeltpunktewert. Beide ausgerechneten Werte werden miteinander verglichen. Ist der Wert aus der Vergleichsbewertung höher, gilt dieser! Damit bekommt der Versicherte für beitragsfreie Zeiten höhere Entgeltpunkte zugesprochen, was sich auf seine Rentenhöhe auswirkt.
Dennoch gab aus gesetzgeberischer Seite ein Problem:
In den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (dann Beginn Zurechnungszeit) haben die Betroffenen EM-Rentner Einkommensverluste erleiden müssen. Und zwar wegen Krankheit, Wegfall Überstunden, Wechsel in Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. Und alle diese Tatbestände haben den Gesamtleistungswert in der Vergleichsbewertung mathematisch gesehen, negativ verändert. Der Gesamtleistungswert für die belegungsfähigen Monate ist gesunken. Und damit sinkt auch der Wert der Entgeltpunkte für die beitragsfreien Zurechnungszeiten.
Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente: Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung, die ab dem 01.07.2014 eingeführt wurde, bedeutet nichts anderes, als dass die DRV im Rahmen der Berechnung einer EM-Rente ab Beginn 01.07.2014 eine zweite Vergleichsberechnung durchführt.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
§ 73 SGB VI sagt sinngemäß: bei EM-Rente werden außerdem Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt.
Es muss also für Neurentner ab dem 01.07.2014 zwingend von Amts wegen in einer zweiten Vergleichsprüfung berechnet werden, ob durch die Nichtberücksichtigung von Entgeltpunkten der letzten 4 Jahre vor dem Leistungsfall, sich nicht trotzdem ein neuer höherer Gesamtleistungswert in der Vergleichsberechnung ergibt. Wenn dies der Fall sein sollte, so gilt zwingend dieser höhere Wert. Und damit folglich auch höhere Bewertung der Zurechnungszeit!
Die Günstigerprüfung gilt nur für EM-Rentner deren Rente am 01.07.2014 oder später begonnen hat! Bestandsrentner vor dem 01.07.2014 waren von den Regelungen der Günstigerprüfung ausgeschlossen!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Fazit: Günstigerprüfung bei der Erwerbsminderungsrente
Andrea Nahles versuchte die schlimmen Folgen der sogenannten Rentenreform aus dem Jahr 2000 wieder gutzumachen. Alles in allem gab es noch mehrere Versuche die EM-Rente aufzuwerten. Aus unserer Sicht ohne Erfolg. EM-Rente sind im bundesweiten Durchschnitt Armutsrenten. Grundsätzlich verbleibt es bei der Forderung, dass gesamte Rentenrecht umfassend auf neue Beine zustellen und insgesamt dafür zu Sorgen, dass auch Invalidenrenten deutlich höher werden. Die meisten EM-Rentner werden auch nichts von der Grundrente ab 2021 haben! Zeiten des Bezugs von ALG-1, ALG-2 und Zurechnungszeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten! Damit werden viele Versicherte die geforderten 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht erreichen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich die medizinischen Voraussetzungen für die EM-Rente erfülle!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!