Machtwort zur Grundrente
Die Grundrente beschäftigt Deutschland seit Monaten! Im Koalitionsvertrag war sie beschlossene Sache, mit einer Bedürftigkeitsprüfung. Seit dem 10.11.2019 ist klar, sie kommt mit einer Einkommensprüfung. Der Gesetzesentwurf liegt seit dem 16.01.2020 auf dem Tisch. Teile der CDU laufen gegen die Einkommensprüfung Sturm. Die Deutsche Rentenversicherung hat gesagt, dass die Grundrente wegen der vorgeschlagenen Einkommensprüfung nicht umsetzbar ist. Die Kanzlerin Merkel hat ein Machtwort gesprochen. Die Grundrente kommt zum 01.01.2021. Am 12.02.2020 soll der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. Auf Ministerebene werden jetzt noch die letzten Details der Änderungen verhandelt. Dann wird es sicher nochmals einen neuen Gesetzesentwurf mit den letzten Änderungen geben!
Die Kanzlerin Merkel hat ein Machtwort zur Grundrente gesprochen. Die Grundrente wird kommen. Eine Verschiebung, wie Teile der CDU es fordern, wird es nicht geben! So hat es der Fraktionsvorsitzende der CDU Brinkhaus klar formuliert.
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Machtwort zur Grundrente: Grundrente
Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Grundrente vom 16.01.2020 hat Anspruch auf den Zuschlag zur Grundrente, wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdiente und nicht weniger als 30 Prozent. Und wer als Single nicht mehr als 1250€ monatliches zu versteuerndes Einkommen und als Paare nicht mehr als 1950€ hat. Näheres zum Thema Grundrente können Sie hier nachlesen! Was Grundrentenzeiten sind, erfahren Sie hier! Oder warum es einen doppelten Abschlag auf die Grundrente gibt!
Wie sich jetzt aus den Äußerungen der CDU ergibt, möchte diese, dass der Anspruch auf Grundrente erst entsteht, wenn der Versicherte 34 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, statt der formulierten 33 Jahre.
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Seit dem 28.01.2020 verhandeln die beiden Minister Heil und Spahn auf der Ebene der Staatssekretäre über verschiedene Details zur Grundrente. Dabei ist vieles geklärt worden. Eine Punkte sind aber offen.
Machtwort zur Grundrente: Einkommensprüfung ist der Knackpunkt
Die von der Union geforderte umfassende Einkommensprüfung lässt sich nicht umsetzen. Dies ist der Hauptkritikpunkt der Deutschen Rentenversicherung. Insbesondere bei den Kapitalerträgen ist eine Prüfung nicht realisierbar. Hubertus Heil von der SPD schlägt vor, dass alle Grundrenten-Anspruchsteller/Empfänger freiwillig Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages an die Rentenversicherung melden sollen. Die CDU verlangt außerdem, dass statt 40 Prozent mindestens 60 Prozent der Einkünfte die über dem Freibetrag liegen an den Zuschlag zur Grundrente angerechnet werden sollen.
Fazit!
Wie immer heißt es: Abwarten! Aber eines dürfte klar sein. Die Grundrente kommt. Die Kanzlerin hat ein Machtwort gesprochen. Das Theater und Gezerre um die Grundrente ist damit de facto zu Ende. Am 12.02.2020 wird das Bundeskabinett den dann sicher überarbeitenden Gesetzesentwurf zur Grundrente beschließen. Über die Änderungen werden wir aktuell berichten.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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