Warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrenten angerechnet
Einkommen wird an die Hinterbliebenenrenten angerechnet. So ganz pauschal kann man es sagen. Aber so einfach ist es in Wirklichkeit nicht. Denn nicht an jede Hinterbliebenenrente wird auch Einkommen angerechnet. So steht in § 97 VI geschrieben, dass Einkommen an Renten wegen Todes angerechnet wird. Es betrifft das Einkommen, dass mit einer Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente zusammentrifft. Uns interessiert die Frage, warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrente angerechnet. Hier unsere Antwort.
Warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrenten angerechnet, so die Frage eines Kunden von www.rentenbescheid24.de. Dieser wollte in der Beratung nicht nur wissen, ob die Anrechnung des Einkommens auf seine Hinterbliebenenrente exakt berechnet wurde. Sondern er wollte auch wissen, warum es überhaupt eine Anrechnung seiner Altersrente auf die Witwerrente gibt. Ganz ehrlich, keine einfache Sache, diese Frage zu beantworten.
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Warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrenten angerechnet: Weil es im Gesetz steht?
Die Frage ließe sich relativ einfach beantworten, wenn wir ein Blick in das Gesetz wagen. Dann könnten wir sagen, es steht ja so im § 97 SGB VI geschrieben. Einkommen werden auf Renten wegen Todes angerechnet. Antwort gegeben, erledigt. Aber so einfach war es dann doch nicht.
Warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrenten angerechnet: Funktion der Hinterbliebenenrente
Um die Frage unseres Kunden zu beantworten, mussten wir uns klar machen, welche Funktion die Hinterbliebenenrente hat. Der Gesetzgeber sagt hierzu, dass die Witwenrente eine Unterhaltsersatzfunktion hat. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 18.Februar 1998 klargestellt, dass die Hinterbliebenenrente Unterhaltsersatzfunktion hat. Die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung zur Hinterbliebenenversorgung begründen für den einzelnen Anspruchsteller keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. Der Versicherte hat zu seinen Lebzeiten eine Erwerbsaussicht auf die Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe eine bestimmte Zeit gedauert hat. Die Hinterbliebenenrente wird nicht aus eigenen Beiträgen des Hinterbliebenen bezahlt, sondern aus Beitragsleistungen des Verstorbenen und dessen Arbeitgebers. Damit fehlt jeder persönliche Bezug zur Beitragsleistung des Versicherten und der an seine überlebenden Ehegatten gezahlten Witwen-oder Witwerrente.
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Die Versichertengemeinschaft aus der gesetzlichen Rente trägt somit gleichmäßig verteilt entweder 60 oder 55 Prozent des Unterhaltes an den Anspruchsteller mit.
Dennoch erhält der Hinterbliebene eine Versorgungsleistung und zwar ohne eigenes Risiko! Die Hinterbliebenenrente dient dem Ausgleich des Unterhalts zwischen den Familienangehörigen. So ähnlich kann man es in dem Urteil des BVerfG vom 18.02.1998 nachlesen, Aktenzeichen: 1 BvR 1318/86.
Warum wird Einkommen an Hinterbliebenenrenten angerechnet: Anknüpfung an das Familienrecht
Der Grund für das Warum liegt somit im Familienrecht begründet. Die Hinterbliebenenrente hat Unterhaltsersatzfunktion. Wer zu Lebzeiten als Ehepartner über eigenes Einkommen verfügt, hat auch gegenüber den anderen Ehepartner einen geringeren Unterhaltsanspruch, als der Ehepartner der nicht über eigenes Einkommen verfügt. Die Unterhaltsersatzfunktion der Witwen-und Witwerrente verliert immer mehr an persönlicher Bedeutung für den Rentenempfänger, je mehr Erwerbs-oder Erwerbsersatzeinkommen er selbst hat. Dies ist der Grund für die Einkommensanrechnung!
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Fazit!
Es war nicht einfach, den Grund für das Warum über die Einkommensanrechnung herauszufinden. Aber nur wenn man den Hintergrund versteht, kann man sich auch erklären, weshalb es überhaupt zu einer Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.02.1998 die Einkommensanrechnung grundsätzlich für verfassungsgemäß erachtet. Die Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes ist kein leichtes Unterfangen. Viele gesetzliche Vorschriften greifen ineinander. Wer den den Rentenbescheid zu Witwen-oder Witwerrente bekommt, durchschaut oft nicht, was die DRV eigentlich berechnet hat. Dies liegt unter anderem auch an der Unübersichtlichkeit der Rentenbescheide begründet. Daher empfehlen die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de: Den Rentenbescheid von den Rentenexperten von rentenbescheid24.de prüfen lassen.
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