Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente
Wissenswertes zum Thema Hinzuverdienstgrenze bei der Hinterbliebenenrente 2017 mit dem neuen Freibetrag zum 01.07.2017. Das Was und Wie dieses besonderen Freibetrages erfahren Sie hier in unserem neuen Beitrag.
Gute Nachrichten für alle Bezieher einer Hinterbliebenenrente, der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente ist pünktlich zum 01.07.2017 gestiegen.
Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente 2017: warum ist er gestiegen?
Ganz einfach. Die Rentenerhöhung 2017 brachte den Anstieg der Rentenwerte West und Ost. Wissenswertes zu Rentenerhöhung können Sie hier erfahren!
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Mit den gestiegenen Rentenwerten steigt auch der persönliche Einkommensfreibetrag in der Hinterbliebenenrente.
Für welche Hinterbliebenenrenten gilt der Freibetrag?
Der neue Freibetrag gilt bei der Witwenrente, Witwerrente und Erziehungsrente. Alle Details zur Erziehungsrente können Sie hier nachlesen.
Was für einen Freibetrag gibt es überhaupt!
Für einen Hinterbliebenen gilt, dass er sich Einkünfte auf eine Hinterbliebenenrente anrechnen lassen muss. So steht es im Gesetz.
Bei der Waisenrente gibt es keine Einkommensanrechnung!
Wissenswertes zum Thema Waisenrente können Sie hier nachlesen!
Der generelle Freibetrag ab dem 01.07.2017 ist wie folgt geregelt:
- alte Bundesländer 819,19 €,
- neue Bundesländer 783,82 €,
- für jedes waisenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag monatlich im Westen um 173,77€ und im Osten um 166,26€.
Wie wird der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente 2017 berechnet?
Im Gesetz steht, dass Wert 26,4 mit dem jeweils aktuellen Rentenwert West oder Ost vervielfältigt wird.
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So kommt es, dass für die alten Bundesländer 819,19€ ( 26,4 x 31,03) und für die neuen Bundesländer 783,82€ ( 26,4 x 29,69) als Freibetrag gilt. Die Erhöhungsbeträge für die Waisen werden berechnet aus dem Faktor 5,6 vervielfältigt mit dem aktuellen Rentenwert.
Nicht nur für Angehörige die Waisenberechtigte Hinterbliebene haben, gilt der zusätzliche Freibetrag.
So steht im § 97 SGB VI, dass sich das nicht anrechenenbare Einkommen um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist.
Kurzum, der Hinterbliebene bekommt den Freibetrag für sein Kind auch dann, wenn dieses selbst keinen Anspruch auf eine Waisenrente hat, weil es nicht das Kind des Verstorbenen ist.
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Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente 2017
Eine Einkommensanrechnung an eine Hinterbliebenenrente findet nicht in dem sogenannten Sterbevierteljahr statt. Dort bekommt der Hinterbliebene die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt, ohne die Kürzung durch den Rentenartfaktor auf 0,6 oder 0,55.
Profitiere ich von dem höheren Freibetrag?
Ja und nein.
Bei denjenigen Versicherten, deren Einkommen im Vergleich zu 2016 nicht gestiegen ist, dürfte die Erhöhung des Freibetrages auch eine höhere Hinterbliebenenrente bringen.
Wenn aber eine Witwe noch eine eigene Altersrente hatte, so wird die Erhöhung des Freibetrages wahrscheinlich nichts bringen. Bezieht jemand neben der Hinterbliebenenrente Grundsicherungsleistungen, wird die Rentenerhöhung bei der Hinterbliebenenrente voll auf die Grundsicherung angerechnet.
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Nachrechnen lohnt sich!
Wer seinen neuen Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente bekommen hat, sollte genau nachrechnen, ob die Werte stimmen und ob die Anrechnung von Einkommen gesetzlich korrekt erfolgt. Spezialisierte Rentenberater helfen dabei. Sie wissen, welche Fallen und Tücken es bei der Einkommensanrechnung gibt.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Witwen-oder Witwerrente richtig ist!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.