Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen
Das Mysterium Erwerbsminderungsrente! Viele Versicherte sind krank oder behindert. Sie können nicht mehr arbeiten! Krankengeld und Arbeitslosengeld überbrückt eine Zeit lang den durch Krankheit verursachten Verdienstausfall. Wie geht es dann weiter? Oft hilft nur noch ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Oder wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen?
Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen? So die Frage, die uns als Rentenberater und Rechtsanwälte auf rentenbescheid24.de immer wieder in unserer Beratungspraxis begegnet. Drei grundlegende Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein. Dies sind die:
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
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- versicherungsrechtlichen Voraussetzungen,
- die leistungsrechtlichen Voraussetzungen (Leistungsfall und Vorliegen einer relavanten Minderung der Erwerbsfähigkeit) und
- der Rentenantrag!
Diese drei Voraussetzungen stellen wir für Sie im Überblick vor! In diesem Ratgeber geht es also nicht darum, wann eine vorzeitige Wartezeiterfüllung eintritt oder ob ich die Rente aus befristete Rente, Dauerrente oder als befristete volle EM-Rente auf Grund Arbeitsmarktlage erhalte.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen: Die versichereungsrechtlichen Voraussetzungen
Ohne diese besonderen Voraussetzungen geht es nicht!
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgreich durchsetzen möchte muss zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, die bei Antrag vorliegen müssen:
- die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren muss erfüllt sein (Mindestversicherungszeit),
- es müssen 36 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten dem Zeitraum von 5 Jahren vor dem Leistungsfall vorhanden sein (3/5-Belegung).
Diese beiden Voraussetzungen nennt man auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Sie gelten für die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung und für die volle Rente wegen Erwerbsminderung.
Was sicher hinter der allgemeinen Wartezeit verbirgt können Sie hier nachlesen! Die Geheimnisse der sogenannten 3/5 Belegung haben wir hier gelüftet!
Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen: Vorliegen des Leistungsfalles und der Erwerbsminderung!
Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf die EM-Rente auch noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist der Leistungsfall und die Erwerbsminderung.
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Der Leistungsfall ist der Tag an dem die für die Erwerbsminderung relevante Erkrankung oder Behinderung vorliegt. Oftmals ist es der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, des Unfallereignisses oder der Beginn der beantragten Reha-Maßnahme. Dieser Tag markiert bei Zuerkennung der beantragten Rente den Beginn der Zurechnungszeit! Die Zurechungszeit wertet die Entgeltpunkte zur Erwerbsminderungsrente im Einzelfall erheblich auf. Was sich hinter der Zurechnungszeit verbirgt können Sie hier nachlesen!
Die Erwerbsminderung ist nichts anderes, als der stundenmäßige Verlust der Erwerbsfähigkeit. Also der Fähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeine Beschäftigung auszuüben. Die Erwerbsminderung muss zwingend Folge der Erkrakung oder der Behinderung sein. Sie muss für eine Dauer von mindestens 6 Monaten vorliegen und behebbar sein. Dies ist eine medizinische Prognoseentscheidung durch den entsprechenden Facharzt.
Erwerbsgemindert ist der Versicherte, wenn er:
- auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitstäglich (5 Tage Woche) nicht mehr als 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann!
Das Gesetz unterscheidet zwischen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung:
- teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte auf Dauer mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann,
- volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte auf Dauer nicht mehr als 3 Stunden täglich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt seine Arbeitskraft verwerten kann.
Über den Sonderfall der teilweisen Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI gegen wir in diesem Ratgeber ausdrücklich nicht ein.
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Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen: Der Rentenantrag
Oftmals vergessen! Ohne Rentenantrag keine Rente! Daher müssen Sie, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, einen Antrag auf die EM-Rente stellen. Geht ganz einfach: Hiermit beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente! Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann! Sie müssen sich in dem Rentenantrag nicht darauf festlegen, ob Sie eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente haben wollen. Es ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung, für Sie die beste Rente zu bewilligen! Oder herauszufinden auf welche Art von EM-Rente Sie Anspruch haben.
Den Antrag sollten Sie aus Beweisgründen schriftlich stellen. Oftmals geschieht dies in der Kur oder auch auf Druck der Krankenkasse oder Bundesagentur für Arbeit. Daher gilt auch der Grundsatz: Der Rehaantrag gilt im Regelfall auch als Rentenantrag für eine EM-Rente!
Wann kann ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen
Dieser kurze Ratgeber gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die allgemeine Rechtslage zum Thema Rente wegen Erwerbsminderung. Ein erste Orientierung für Sie , in die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente! Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gibt es keine EM-Rente! Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel! So zum Beispiel bei der vorzeitigen Wartezeiterfüllung, wenn der Berufsanfänger wegen einem Arbeitsunfall dauerhaft erwerbsgemindert ist!
Ja, ich möchte meine EM-Rente durch die Rentenberater von rentenbescheid24.de beantragen lassen!
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Unser Beitrag zum Thema EM-Rente: