Höhere Rente Dank besitzgeschützter Entgeltpunkte
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de berichten oft von Fällen aus ihrer beruflichen Praxis. Unter anderem einem Fall, von dem wir in unserem Beitrag vom 10.04.2021 berichteten. Es ging um eine Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente! Diese Altersrente wäre ohne die vorhergehende EM-Rente deutlich niedriger ausgefallen. Dank Besitzschutz wird die monatliche Rente der Altersrente aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet, die Grundlage der Rentenberechnung der vorhergehenden EM-Rente waren. Und die Entgeltpunkte aus der EM-Rente und die sich aus diesen Punkten resultierenden persönlichen Entgeltpunkten waren deutlich höher, als die persönlichen Entgeltpunkte aus der Altersrente. Wir hatten über diesen Fall auch in einem Video auf unserem Rentenkanal von youtube berichtet. Und da sind viele Fragen aufgetreten! Wir wollen in diesem Beitrag nochmals auf die grundlegende Rechtslage zum Besitzschutz von persönlichen Entgeltpunkten aus einer Vorrente eingehen!
Eine höhere Rente Dank Besitzschutz. Dieser günstige Umstand kann oft eintreten, wenn der oder die Bezieher/in einer Altersrente vorher eine Rente wegen Erwerbsminderung bekam. Bitte folgen Sie unserem Beitrag Stück für Stück!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Höhere Rente Dank Besitzschutz: Beispiel um das es geht
Unser Fallbeispiel gilt nur als einfaches Schema, damit Sie die grundlegenden gesetzlichen Regelungen nachvollziehen können!
Cornelia Krank hat viele Jahre gearbeitet! Sie ist seit dem Mitte 2018 arbeitsunfähig erkrankt, ausgesteuert und beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung am 01.04.2020 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Zwischenzeitlich musste Cornelia Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeit beanztragen, welches sie bis zum 31.08.2020 bewilligt bekam. Cornelia ist dauerhaft schwerbehindert mit einem GdB von 50. Nach Auskunft ihrer Rentenversicherung kann Cornelia zum 01.09.2020 nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Weil Cornelia nicht weiß, ob es mit der EM-Rente klappen wird, beantragt sie noch die Altersrente zum 01.09.2020. Ende Oktober 2020 wird Cornelia mit Bescheid eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt. Beginn der Rente ab dem 01.04.2020 als Dauerrente, aber nur als teilweise EM-Rente.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Höhe der persönlichen Entgeltpunkte waren rund 77,0000 Entgeltpunkte (inklusive Zugangsfaktor= Abschlag). Gegen den Bescheid legt Cornelia Widerspruch ein, sie will die volle EM-Rente haben. Die Altersrente wurde Cornelia erst Ende März rückwirkend zum 01.09.2020 bewilligt. Grundlage der Berechnung der Entgeltpunkte aus der monatlichen Altersrente waren alle rentenrechtlichen Zeiten einschließlich der Anrechnungszeiten für die Zurechnungszeit und dem ALG-1 bis zum 31.08.2020. Danach wäre die monatliche Altersrente unter Maßgabe einer Abschlages von 10,8 % (Zugangsfaktor 0,892) mit persönlichen Entgeltpunkten von rund 70,0000 pEP berechnet worden! Da aber aus der vorangegangenen EM-Rente die pEP mit rund 77,0000 erfasst wurden, wird die monatliche Rente der Altersrente auch aus diesen 77,0000 pEP berechnet. Nach Erhalt des Altersrentenbescheides nimmt Cornelia den Widerspruch gegen den Rentenbescheid EM-Rente zurück.
Persönliche Entgeltpunkte kürzen wir ab mit pEP!
Sachverhalt für Cornelia zusammengefasst:
- Antrag EM-Rente = 01.04.2020
- ALG-1 bis = 31.08.2020
- Antrag Altersrente Beginn = 01.09.2020
- Oktober 2020 = Bewilligung teilweise EM-Rente ab 01.04.2020 auf Basis von 77 pEP ( inklusive Abschlag und Zurechnungszeit)
- Widerspruch gegen den Bescheid teilweise EM-Rente
- 31.03.2021 Bewilligung Altersrente ab 01.09.2020 = monatliche Rente wird aus 77 pEP
- Rücknahme Widerspruch gegen den EM-Rentenbescheid
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Höhere Rente Dank Besitzschutz: Rechtslage aus unserem Beispiel
Das Gesetz, § 88 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6, sagt folgendes:
“ Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. „
Übersetzt heißt die Regelung für unsere Cornelia: Sie hat bezog seit dem 01.04.2020 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Grundlage der Berechnung der monatlichen Rente waren 77,0000 pEP. Diese pEP werden im Rahmen der Rentenformel mit dem Rentenartfaktor 0,5 (für teilweise EM-Rente) und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt. Dann erhält man die monatliche Bruttorente.
Persönliche Entgeltpunkte umfasst den Besitzschutz und nicht die Höhe der monatlichen Rente!!!
Weiter in der Übersetzung! Für Cornelia bedeutet die Regelung des § 88 Absatz 1 Satz 2 SGB VI nichts anderes , als dass die 77,0000 pEP immer dann für sie „weiterwirken“, wenn sie nach der EM-Rente eine Altersrente bezieht. Und die persönlichen Entgeltpunkte aus der Altersrente geringer wären, als die persönlichen Entgeltpunkte aus der vorhergehenden Rente wegen Erwerbsminderung. Das Gesetz unterscheidet nicht beim Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte aus der Vorrente zwischen einer teilweisen und/oder vollen EM-Rente. Grundsätzlich werden bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die vollen Entgeltpunkte erfasst und dann zu den vollen persönlichen Entgeltpunkten umgerechnet. Später daraus mit dem Rentenartfaktor die teilweise EM-Rente berechnet.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
pEP der EM-Rente und der Altersrente jeweils gesondert berechnen und dann vergleichen!
Grundsätzlich muss man immer bei Anwendung der Besitzschutzregelung die aus den Entgeltpunkten für Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten und dem jeweiligen Abschlag für den Beginn der Altersrente berechneten pEP mit den pEP der vorangegangenen EM-Rente vergleichen.
Faustregel: sind die pEP der Vorrente höher als die pEP der nachfolgenden Altersrente, greift Besitzschutz
Faustregel: sind die pEP der nachfolgenden Altersrente höher als die pEP der Vorrrente, gelten die höheren pEP der Altersrente
Höhere Rente Dank Besitzschutz: was bedeutet Besitzschutz
Besitzschutz bedeutet nichts anderes, als dass die persönlichen Entgeltpunkte aus einer EM-Rente, die der Versicherte vor der nachfolgenden Altersrente bezogen hat, immer dann Grundlage der Berechnung der monatlichen Altersrente werden, wenn diese pEP höher sind als die persönlichen pEP aus der Altersrente!
goldene Besitzschutzregel für Sie
Die Berechnung der Vorrente und nachfolgenden Rente können höchst unterschiedlich sein. Daher beide Berechnungen miteinander vergleichen. Besitzschutz der höheren Entgeltpunkte aus der Vorrrente greift immer nur dann, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonate nach der Vorrente beginnt! Bitte Wortlaut des § 88 Absatz 1 Satz 2 SGB VI beachten!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Höhere Rente Dank Besitzschutz: Besitzschutzregelung kann höhere Rente bringen
Der Besitzschutz und die spezifischen Berechnungsregelungen bei einer EM-Rente haben dafür gesorgt, dass Cornelia eine höhere Altersrente bezieht, als ihr eigentlich zustehen würde, wenn sie nur Anspruch auf die Altersrente hätte, ohne die vorhergehende EM-Rente! Denn die Berechnung beider Renten ist / kann höchst unterschiedlich sein! Und spätestens dann wird Ihnen auffallen, dass die Berechnung der Entgeltpunkte aus der EM-Rente und der nachfolgenden Altersrente zum Teil deutlich voneinander abweicht. In den Entgeltpunkten der EM-Rente für Cornelia ist zum Beispiel für beitragsfreie Zeiten ein wesentlich höherer Betrag an zugewiesenen Entgeltpunkten enthalten, als bei den beitragsfreien Zeiten der nachfolgenden Altersrente. Und vieles mehr!
Ja, ich möchte wissen, ob meine Altersrente richtig berechnet wurde!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren