Ihre Fragen zur Rente 2018
Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de hatten eine Menge in Sachen Rente zu tun. Viele Menschen in Deutschland nutzen den Service der Online-Rentenberatungsplattform www.rentenbescheid24.de. Sie haben viele Fragen rund um die gesetzliche Rente. Hier eine Übersicht der am meisten gestellten Fragen, die wir in unserer Beratungspraxis beantworten. Dabei auch im Fokus „Ihre Fragen zur Rente 2018“.
Ihre Fragen zur Rente 2018 sind vielfältig. Es haben sich Themen herausgefiltert, die immer wieder nachgefragt werden. Hier die Fragen zur Rente 2018!
Ihre Fragen zur Rente 2018: Wann kann ich in Rente gehen?
Diese Frage ließ sich pauschal nie mit einem Satz beantworten. Der persönliche Renteneintritt ist von vielen Faktoren abhängig, wie:
- das Lebensalter,
- die eingezahlten Beiträge oder geleisteten Wartezeit im Versicherungskonto,
- der persönlichen Gesundheit,
- Bedingungen auf der Arbeit, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Behinderung und der Verdienst,
- daneben auch die Rentenhöhe und viele mehr….
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Renteneintritt gesetzlich an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wer eine abschlagsfreie Altersrente haben möchte, muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. 2018 ist dies frühestmöglich bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 4 Kalendermonaten noch bis einschließlich Mai 2018 möglich. Es gibt Versicherte, die im Dezember 1954 geboren sind, da beginnt diese Rente am 01.05.2018 mit 45 Jahren Wartezeit.
Wer am 01.01.955 geboren ist, kann in diese Rente erst am 01.Juli 2018 gehen, also mit 63 Jahren und 6 Kalendermonaten. Gleiches Problem haben wir auch bei der Regelaltersrente, deren Renteneintritt sich aufgrund gesetzlicher Regelungen vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr erhöht hat. Somit verschiebt sich der Renteneintritt auch hier je nach Geburtsdatum. Wobei wir für die Rente nur 5 Jahre Wartezeit benötigen!
Ihre Fragen zur Rente 2018: Kann ich auch mit glatt 63 in Rente gehen?
Unsere Antwort: Ja, aber die Voraussetzungen für diese vorgezogene Altersrente müssen erfüllt sein. Ich benötige 35 Jahre Wartezeit und die Vollendung des 63. Lebensjahres. Dann kann ich ohne Probleme in diese Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Generell mit Abschlag in der Rente.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Kann ich den Abschlag in der Rente vermindern?
Ja, auch dieses ist möglich. Wer mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen will, kann die hier anfallenden Abschläge „zurückkaufen“. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Flexirente im Jahr 2017 die Bedingungen zum Rückkauf der Abschläge vereinfacht. Wir hatten hiervon berichtet!
Ihre Fragen zur Rente 2018: Lohnt sich die Flexirente für mich?
Eine schwierige Frage! Die Versicherten wollen wissen, ob es sich für sie rechnet, neben der Rente noch weiterzuarbeiten. Dies ist eine Ansichtssache und selbstverständlich auch eine Rechenprobe.
Wer den steuerfreien Minijob von 450 € neben der Rente ausnutzen will, fährt mit Sicherheit nicht schlecht. Es gibt aber auch Rentenplanungen, die einen gleitenden Übergang von der Arbeit bis zum vollen Ruhestand vorsehen. Der Versicherte möchte dann für sich sehen, wie hoch beide Einkünfte nebeneinander sind, welche Teilrente er neben dem Hinzuverdienst bekommt, wenn er mehr als 6300€ im Jahr dazuverdient. Wie sehen die steuerlichen Fragen aus? Und vor allem, wieviel Zeit möchte der Versicherte noch auf Arbeit verbringen? Und eine ganz wichtige Frage, reicht meine Rente zum Leben aus? Wir können nur sagen, dass hier eine sorgsame Planung und Berechnung der Lebensumstände notwendig ist.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Wieviel kann ich zur Rente dazuverdienen?
Grundsätzlich dürfen Sie als Rentner soviel dazuverdienen, wie Sie wollen. Das Rentengesetz schreibt Ihnen nicht vor, wie hoch Ihr monatlicher Verdienst sein darf!
Oft wird die Frage mit dem Thema des anrechenbaren Hinzuverdienstes verwechselt. Wer neben der Rente noch arbeitet, kann bei einer vorzeitigen Altersvollrente 6.300€ anrechnungsfrei dazuverdienen. Wer mehr verdient, muss sich 40 Prozent auf die Rente anrechnen lassen. Dies bis zur einer bestimmten Grenze, danach gibt es die volle Anrechnung. Gleiches System gibt es auch bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Bei den teilweisen Renten gelten andere Anrechnungsvorschriften.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Wer die Regelaltersgrenze erreicht, kann dann anrechnungsfrei auf die Rente dazuverdienen.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Was wird eigentlich als Hinzuverdienst angerechnet?
Oft eigentlich die viel wichtigere Frage, als die Höhe des Hinzuverdienstes. Das Rentenrecht kennt verschiedene Einkommens und Hinzuverdienstvorschriften. Diese sind:
- Hinzuverdienst und Altersrente,
- Hinzuverdienst und Erwerbsminderungsrente,
- Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung,
- Einkommen und Hinterbliebenenrenten.
Jeder dieser verschiedenen Fallkonstellationen folgt eigenen Regeln.
So wird der Hinzuverdienst auf eine Altersrente nach den § 34 SGB VI in Verbindung mit den §§ 14, 15 SGB IV bewertet. Bei einer Hinterbliebenenrente nach den völlig anderen Regelungen des § 18 a SGB IV.
So kann man sagen, dass alles das Einkommen aus einem bestehenden Arbeit-/Beschäftigungsverhältnis auf eine Altersrente angerechnet wird. Hingegen Einnahmen aus einer Betriebsrente nicht. Einnahmen aus reiner Kapitaleinnahme, wie nicht gewerblicher Vermietung und Verpachtung, zählen nicht zum anrechenbaren Hinzuverdienst.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Was passiert, wenn ich nur die 6.300€ dazuverdiene?
Ihre volle Altersrente wird nicht gekürzt. Aber Vorsicht! Mit den 6.300€ sind Sie nicht mehr steuerfrei. Daneben kann es sein, dass Sie die Grenzen des „erlaubten“ Minijobs überschreiten und dann einen Midijob haben. Denn das Gesetz sagt 12x 450 € und zweimal im Jahr das Doppelte oben drauf. Also ein Urlaubs-und Weihnachtsgeld von insgesamt 2 x 900€. Wer sich an diese monatlichen Vorgaben nicht hält, hat es mit einem sozialversicherungspflichtigen Midijob zu tun.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Ihre Fragen zur Rente 2018: Kann ich meine Versicherungszeiten selbst prüfen?
Ja, dies sollten Sie auf jeden Fall tun. Von Zeit zu Zeit können Sie eine Rentenauskunft anfordern und nachprüfen, ob die von Ihrem Arbeitgeber gemeldeten Zeiten und Ihre Verdienste korrekt eingetragen sind.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Lohnt sich eine Rentenprüfung durch einen unabhängigen Rentenberater?
Auch hier eine oft gestellte Frage. Ich muss ja den Rentenberater bezahlen, wenn er meinen Rentenbescheid prüft. Denn der ein oder andere Kunde hat die Erwartung, dass der Rentenberater etwas für ihn rausholt, wie eine Rentenerhöhung oder so! Dies sollte nie die Erwartung für eine Bescheidsprüfung durch einen Rentenberater sein. Wir sagen, wichtig ist, dass der Rentenbescheid und die Rente stimmen muss. Alle Zeiten müssen korrekt sein, die Rentenberechnung muss stimmen. Wenn eine Rentenerhöhung dabei rauskommt, ist die Freude um so größer.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Ich bin schon seit Jahren Rentner, kann ich meinen Rentenbescheid trotzdem prüfen lassen?
Ja, warum nicht. Wer schon 10 Jahre Rentner ist, kann seinen Rentenbescheid prüfen lassen, auch wenn der Rentenbescheid schon rechtskräftig ist. Stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass die Rentenversicherung Zeiten vergessen hat, so muss der Rentenbescheid auf Antrag korrigiert werden. Dies kann je nach Lage bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen. Bestenfalls liegt in der Rentenakte noch ein unbearbeiteter Widerspruch gegen den Rentenbescheid, dann kann es sogar noch weiter zurückgehen. Sollte ein Fehler zu Ihren Lasten im Rentenbescheid stehen, kann es eine Rentenerhöhung auch für die Zukunft geben.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Ihre Frage zur Rente 2018: Ich bin Erwerbsminderungsrentner, gilt die neue Zurechnungszeit ab 2018 auch für mich?
Leider nein. Bestandsrentner kommen nicht in den Genuss der neuen Regelungen der Zurechnungszeit ab dem Jahr 2018. Wissenswertes zum Thema Erwerbsminderungsrente 2018 können Sie hier nachlesen!
Ihre Fragen zur Rente 2018: Muss ich als EM-Rentner auf die gesetzlichen Stundenvorgaben beim Hinzuverdienst achten?
Auf jeden Fall! Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Verdienstes ist dabei nicht relevant! Wenn Sie also mehr 15 Stunden in der Wochen arbeiten, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente aberkennen und eine teilweise EM-Rente daraus machen. Die Höhe des Verdienstes spielt wieder eine Rolle bei der Anrechnung auf die Rente.
Ihre Fragen zur Rente 2018: Haftet der Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung für fehlerhafte Falschberatung?
Nein und Ja! Der Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung haftet im Allgemeinen nicht für eine fehlerhafte Beratung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet im Gegensatz zu gerichtlich zugelassenen Rentenberatern kostenlose Beratung in Sachen Rente an. Für eine Falschberatung haftet daher nur die Deutsche Rentenberatung im Rahmen der §§ 14, 15 SGB I. Ein gerichtlich zugelassener Rentenberater haftet selbstverständlich für durch Falschberatung entstandene Schäden. Wenn der Sachbearbeiter in vollem Vorsatz falschberät, also absichtlich einen Kunden die Unwahrheit sagt, haftet dieser persönlich. Eine solche Fallkonstellation ist eher unwahrscheinlich.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Ihre Frage zur Rente 2018: Gibt es wieder eine Rentenerhöhung?
Ja, so wie die Dinge liegen, wird es zum 01.07.2018 eine ordentliche Rentenerhöhung geben. Bis zu 3 % sind im Gespräch. Alle Rentner, Erwerbsminderungsrentner und Unfallrentner bekommen die Erhöhung.
Ihre Frage zur Rente 2018: Steigt dann auch der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente?
Ja, mit der Rentenanpassung 2018 wird auch der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung steigen, weil die Rentenwerte sich erhöhen.
Ihre Frage zur Rente 2018: Wann werde ich Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner?
Wer einen Rentenantrag stellt, wird unter normalen Umständen Pflichtmitglied in der günstigen Krankenversicherung der Rentner. Voraussetzung ist, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufsleben mindesten 90% in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder familienversichert waren.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Ihre Fragen zur Rente 2018: Kann ich als Rentner aus der privaten Krankenversicherung zurück zur GKV wechseln?
Eine schwierige Frage, die sich nicht so leicht beantworten lässt. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die sogenannte Vorversicherungszeit, konnten schon viele Versicherte aus der PKV zurück in die GKV wechseln. Eine einheitliche Tendenz lässt sich leider nicht ausmachen. Bei manchen Rentnern klappt es dann nur unter Mithilfe des Ehegatten über die Familienversicherung. Aber, wie gesagt, ein Wechsel klappt nicht immer. Gerne können alle Interessierten auf unser neues Angebot www.krankenkasse-wechsel-dich.de schauen.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Ihre Fragen zur Rente 2018: Kann ich immer noch mit Altersteilzeit und Vorruhestand in eine Rente gehen?
Ja, eindeutig! Die Altersteilzeit ist als solche nicht abgeschafft worden. Einige Betriebe bieten sie sogar immer noch an. Siehe auch bei VW! Der Vorruhestand ist auch möglich! Beides ist eines gemeinsam. Diese Zeiten gelten als volle Pflichtbeitragszeiten und zählen für die Wartezeit bei der abschlagsfreien Altersrente mit 45 Jahren voll mit dazu.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Ihre Fragen zur Rente 2018: Noch mehr Fragen zum Thema Rente!
Sicher gibt es noch mehr Fragen zum Thema Rente, die Ihnen unter den Nägeln brennen. Wir hätten noch viel mehr zu berichten. Diese Übersicht wird Ihnen vielleicht schon genügen, etwas Allgemeines über Ihre Rente zu erfahren. Wir beraten Sie gerne im Detail zu Ihren Rentenfragen!
Ja, ich möchte wissen, wann und wie ich in Rente gehen kann!
Autorin des Beitrages
Nadja Kirschner
Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.