Rentenpaket wird am 13.07.2018 vorgestellt
Die Spannung steigt. Heute am 13.07.2018 ist es endlich soweit. Hubertus Heil wird am Vormittag sein Rentenpaket 1 vorstellen. Es geht um die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag vom 18.03.2018 zur gesetzlichen Rente.
Das Rentenpaket wird am 13.07.2018 vorgestellt. Hubertus Heil erläutert heute am 13.07.2018 (vormittags) die Kernpunkte seines Reformpakets. Ob er den Referentenentwurf zum Gesetzespaket mit veröffentlicht, ist zur Zeit noch nicht ganz klar.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Rentenpaket wird am 13.07.2018 vorgestellt: Kernpunkte
Das Reformpaket hat im wesentlichen folgende Inhalte und Leistungsausweitungen:
- Ausweitung der sogenannten Mütterrente 2 auf Eltern für vor 1992 geborene Kinder (wobei zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht 100 prozentig klar ist), ob es die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erst ab dem 3. Kind gibt oder für alle Erziehende,
- Ausdehnung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente und damit finanzielle Verbesserungen für Frührentner wegen Krankheit,
- Darstellung der doppelten Haltelinie wegen Sicherung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes in der Rente,
- Finanzielle Verbesserungen für Menschen mit Midijob ( Ausdehnung des Midijob auf 1300€),
- Einrichtung eines Demografiefonds zur finanziellen Bewältigung der Folgen der Alterung in Deutschland in der Rente.
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Rentenpaket wird am 13.07.2018 vorgestellt: Aufreger der Woche
Wir hatten am 11.07.2018 berichtet, dass die Bundesregierung sich auf die Linie im Koalitionsvertrag bei der Mütterrente 2 festgezurrt hat.
Aller Voraussicht nach werden nur diejenigen von den Vorteilen der Ausweitung der Kindererziehungszeiten profitieren, die mindestens 3 oder mehr vor 1992 geborene Kinder erzogen haben.
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Rentenpaket wird am 13.07.2018 vorgestellt: Erwerbsminderungsrente und Haltelinie
Bei der Erwerbsminderungsrente geht es um die Ausweitung der Zurechnungszeit. Was eine Zurechnungszeit ist, können Sie hier nachlesen.
Die Zurechnungszeit soll ab dem 01. Januar 2019 für alle Neurentner wegen Erwerbsminderung (Bestandsrentner sind wohl ausgegrenzt) bis auf das 65. Lebensjahr oder darüber hinaus mit einem Schlag ausgedehnt werden. Dies kann eine Erweiterung der Zurechnungszeit auf über 3 Jahre bedeuten, was für den einen oder anderen zukünftigen Rentenbezieher eine deutliche Rentenerhöhung bedeutet.
Bei der doppelten Haltelinie geht es um die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent und der Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rente bis 2025 auf 20 Prozent. Dabei geht es auch um die anfallenden Kosten, dieser Maßnahmen.
Fazit
Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, warten mit Spannung auf die Informationen zum neuen Gesetzespaket zur Rente. Sollten die Details bekannt sein, werden darüber informieren!
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.