Was plant die GroKo bei der Rente wirklich
Was plant die GroKo bei der Rente wirklich? Kommt die Zurechnungszeit auch für die Erwerbsminderungsrentner, die schon eine Rente haben. Oder werden doch nur wieder Neurentner profitieren. In einem Bericht der Rheinischen Post vom 13.02.2018 ist zu lesen, dass es unklar sei, ob der Koalitionsvertrag die Ausweitung der Zurechnungszeit auch die fast 1,7 Millionen Bestandsrentner einer Erwerbsminderungsrente erfasst.
Was plant die GroKo bei der Rente wirklich? – so die Frage, die viele Menschen in Deutschland bewegt. Bekomme ich mehr Rente, was passiert bei der Mütterrente II oder der neuen Solidarrente?
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Was plant die GroKo bei der Rente wirklich: Kostenexplosion
Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass die geplanten Änderungen in der Zurechnungszeit Mehrausgaben von bis zu 1,7 Milliarden Euro pro Jahr im Jahr 2030 ausmachen können. Dies sind vorsichtige Schätzungen. Dabei kommt es darauf an, was die GroKo wirklich plant. Und vor allem wie stark die Erwerbsminderungsrente in den nächsten Jahren in Anspruch genommen wird.
Bei dem Anstieg der psychischen Erkrankungen ausgehend, ist nichts Gutes zu befürchten.
Jeder Versicherte, der nicht mehr wegen Krankheit oder Unfall arbeiten kann, hat nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglicherweise Anspruch auf die Art der Frührente.
Gerade im Bereich der psychischen Erkrankungen sind die Zahlen der Neuerkrankungen und damit verbundenen Erwerbsminderung erschreckend!
Was plant die GroKo bei der Rente wirklich: Was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Anrechnungszeit nach § 59 SGB VI. Sie gibt es nicht nur bei der Erwerbsminderungsrente, sondern auch bei der Hinterbliebenenrente. Sie wirkt ganz pauschal so, dass die Versicherten rentenrechtlich über die Gesamtleistungsbewertung und Grundbewertung, §§ 71,72 Sozialgesetzbuch Nr. 6 so gestellt werden, wie wenn sie:
- als Bestandsrentner seit dem 01.07.2014 bis zum 62. Lebensjahr,
- als Neurentner seit dem 01.01.2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonat, die vor dem Beginn der Erwerbsminderung erwirtschaften durchschnittlichen Entgeltpunkte fiktiv berechnet bekommen.
Die Zurechnungszeit wird mit den neuen Rentengesetzen aus dem Jahr 2017 schrittweise angehoben. Wir hatten berichtet.
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Was plant die GroKo bei der Rente wirklich: Sofortige Anhebung auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate
Geht es nach dem Koalitionsvertrag der möglichen GroKo, soll die Zurechnungszeit ab 2019 nicht mehr schrittweise, sondern mit einem Schlag auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate angehoben werden. Ob diese Regelung auch für Bestandsrentner gelten ist, ist reine Spekulation. Diese Annahme kann nicht aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrages hergeleitet werden. Hier hilft nur abwarten. Und zwar auf den konkreten Gesetzestext des möglichen Regierungsentwurfes zu den geplanten gesetzlichen Änderungen.
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Fazit!
Verwirrende Infos aus dem Internets und anderen Quellen! Wenn es so kommt, wie es geplant ist, wäre es für die Neurentner sicher ein Segen. Wenn Bestandsrentner von dieser Regelung auch profitieren könnten, wäre ebenfalls ein gutes Signal gegen die Altersarmut. Es wird aber keine Abschaffung des allgemeinen Abschlages bei der Erwerbsminderungsrente geben, so wie er seit 2002 gilt. Entsprechende Nachrichten hierzu, entbehren nach dem Kenntnisstand der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de nicht der derzeitigen Rechts-und Planungslage!
Ja,ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine EM-Rente habe!