Wird die private BU-Rente an eine EM-Rente angerechnet
Ein Klassiker der Fragen, die uns Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de täglich erreichen. Wird Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet? Welcher Verdienst wird angerechnet? Werden Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge oder private Renten auf eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet? Auch die Frage, ob eine private Berufsunfähigkeitsrente auf eine Erwerbsminderungsrente anrechenbar ist oder nicht? Hier unsere Antwort.
Wird die private BU-Rente an eine EM-Rente angerechnet, so eine Schnellfrage, die uns kürzlich erreichte. Bevor wir die Frage im Detail klären, eine kurze Übersicht, was an Hinzuverdienst an eine Erwerbsminderungsrente anrechenbar ist. Denn die Regelungen hierzu sind in verschiedenen Details anders, als die Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente.
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Wird die private BU-Rente an eine EM-Rente angerechnet: Was wird an eine Rente wegen Erwerbsminderung als Hinzuverdienst angerechnet?
Die Antwort auf die Frage liefert uns der § 96a Sozialgesetzbuch Nummer 6 (gesetzliches Rentenrecht).
Grundsätzlich sind auf eine Rente wegen Erwerbsminderung als Hinzuverdienst:
- Arbeitsentgelt,
- Arbeitseinkommen und
- vergleichbare Einkommen anrechenbar!
Im Gegensatz zur Altersrente werden aber noch weitere Einkünfte angerechnet, die bei einer vorgezogenen Altersrente nach § 34 SGB VI überhaupt nicht anrechenbar sind.
Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder eine Rente wegen Bergleuten bezieht, muss sich noch Erwerbsersatzeinkommen wie :
- das Krankengeld,
- das Versorgungskrankengeld und
- das Übergangsgeld anrechnen lassen.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, muss sich zusätzlich noch folgende Hinzuverdienste anrechnen lassen, wenn er diese neben der EM-Rente bezieht:
- das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung und
- das Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für jeden EM-Rentner ist somit klar, dass nicht nur Hinverdienst anrechenbar ist, sondern auch Erwerbsersatzeinkommen
Wird die private BU-Rente an eine EM-Rente angerechnet: private BU-Rente anrechenbar?
Nein! Eine Rentenleistungen aus einem privaten Berufsunfähigkeitsvertrag oder die Rente aus einer privaten Lebensversicherung sind kein anrechenbarer Hinzuverdienst auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Denn diese Rentenleistung aus der privaten BU-Versicherung hat seinen Ursprung nicht aus einem bestehenden (wenn auch ruhenden) Beschäftigungsverhältnis oder Tätigkeit. Sie ist eine reine private Leistung aus einer privaten Vorsorge. Sie hat nichts mit dem Verdienst aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit zu tun. Insoweit kann der EM-Rente auch monatlich 5.000€ Rentenleistung aus einer BU-Rente und Lebensversicherung haben. Diese wird nicht auf die EM-Rente angerechnet.
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Wird die private BU-Rente an eine EM-Rente angerechnet
Es gilt im Grundsatz: Es sind nur die Verdienste und Gewinne auf eine EM-Rente anrechenbar, die durch das Gesetz bestimmt sind. Niemand muss sich Sorgen machen, wenn er eine BU-Rente oder eine Betriebsrente bezieht. Diese sind nicht an die EM-Rente anrechenbar!
Ja, ich möchte wissen, welches Einkommen- Hinzuverdienst auf meine Rente angerechnet werden kann?