45 Jahre Wartezeit: Zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit
Das Thema Altersrente ist in aller Munde! Viele Versicherte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen sich Gedanken, ob und wann sie in Rente gehen. Entweder mit einer Altersrente mit Abschlägen oder mit einer Altersrente ohne Abschlägen. Bei letzterer Altersrente – auch Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit- gibt es viele Mythen und Fehlvorstellungen. Wir haben eine solche Anfrage erhalten. Hier unsere Antwort auf die Frage!
45 Jahre Wartezeit: zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit? Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erreichte eine Frage zum Thema Wartezeit und abschlagsfreie Rente: „Ich habe am 01.09.2020 meine 45 Arbeitsjahre voll.Was passiert jetzt, wenn ich arbeitslos werde und Arbeitslosengeld bekomme? Zählt die Arbeitslosigkeit mit, um die 45 Jahre voll zubekommen“? Hier die Antwort auf diese Frage!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
45 Jahre Wartezeit: zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit: Altersrente für besonders langjährig Versicherte, das Lebensalter
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine vorzeitige Altersrente. Vor der Regelaltersgrenze. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man nur beanspruchen, wenn man vor Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit erreicht und das entsprechende Lebensalter vollendet hat.
Für das Lebensalter seit dem 01.07.2014, dass der Versicherte, der vor 1964 geboren ist, dass er vor Vollendung des 65. Lebensjahres in diese Rente gehen kann (besser beanspruchen kann). Wer nach 1952 bis zum 31.12.1963 geboren ist, kann ab Vollendung des 63. Lebensjahres ( nur Geburtsjahrgang 1952) und für jeden späteren Geburtsjahrgang im 2 Kalendermonate ansteigend, diese Rente in Anspruch nehmen. Wer also am 01.01.1958 geboren ist, kann mit Vollendung des 64. Lebensjahres am 01.01.2022 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für sich in Anspruch nehmen.
Mythos Rentenbeginn mit 63 Jahren
Viele Versicherte denken, dass sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Falsch gedacht! Der Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres war nur für die Geburtsjahrgänge vor 1953 vom Gesetzgeber vorgesehen. Wer nach 1952 geboren wurde, konnte nur noch mit ansteigenden Kalendermonaten ( 1953 = 63 Jahre und 2 KM) in diese Rente gehen! Oft wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit der Altersrente für langjährig Versicherte verwechselt. Bei letzterer Altersrente ist ein Rentenbeginn mit Vollendung 63. Lebensjahr und 35 Jahren Wartezeit immer möglich, dann im Regelfall mit Abschlägen!
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
45 Jahre Wartezeit: zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit: Die Wartezeit
Die Wartezeit bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Jahre. 45 Jahre sind 540 Kalendermonate.
Für diese Wartezeit zählen, Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Minijobzeiten versicherungspflichtig, Wehrdienstzeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, wie Krankengeld, Verletztengeld Unterhaltsgeld, Versorgungskrankengeld usw., Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Pflichtzeiten wegen Altersteilzeit, Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag, freiwillige Beitragszeiten, soweit mindestens 18 Pflichtbeitragszeiten vorliegen und soweit diese nicht 2 Jahre vor Rentenbeginn mit Zeiten des Bezugs von ALG-1 zusammenfallen.
Peter Knöppel sagt! Grundsätzlich zählen die Zeiten des Bezugs von ALG-1 mit zur Wartezeit der 45 Jahre mit dazu. Aber es gilt folgende Ausnahme: Wenn der Versicherte 2 Jahre vor Beginn seiner abschlagsfreien Altersrente arbeitslos wird und er ALG-1 bezieht, zählen diese 24 Kalendermonate Bezug ALG-1 nicht in die Wartezeit der 45 Jahre.
Dieser Anrechnungsausschluss spielt dann keine Rolle, wenn vor Beginn des Bezugs von ALG-1 (vor Beginn des Zeitraums ALG-1 bis zur Rente) die 45 Jahre schon erreicht sind.
Falsch! Grundsätzlich zählen die Zeiten des Bezugs von ALG-1 nicht in die Wartezeit der 45 Jahre! Diese Aussage oder Vorstellung ist falsch. Es fallen grundsätzlich die Zeiten des Bezugs von ALG-1 mit in die Wartezeit der 45 Jahre, aber nicht für den Zeitraum 2 Jahre vor Rentenbeginn. Ausnahme vom Anrechnungsausschluss siehe weiter unten.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Ausnahme vom Anrechnungsausschluss
Es gibt zwei Ausnahmen von dem Anrechnungsausschluss, in der ALg-1 Zeiten wieder in die Wartezeit der 45 Jahre fallen: wenn die Arbeitslosigkeit des Versicherten durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. 45 Jahre Wartezeit: zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit?
Ratgeber Altersrente für besonders langjährig Versicherte herunterladen
45 Jahre Wartezeit: zählen Kalendermonate ALG-1 mit zur Wartezeit
Sind die 45 Jahre Wartezeit vor Beginn des Bezugs von ALG-1 in dem Zeitraum 2 Jahre vor Rentenbeginn schon erreicht, dann kann sich der Versicherte ganz entspannt zurücklehnen. Dann kann er mit ALG-1 sozusagen bis zum Rentenbeginn seiner Altersrente für besonders langjährig Versicherter überwintern! Wenn die 45 Jahre noch nicht erreicht sind und der Versicherte arbeitslos wird, kann trotzdem die Wartezeit erreichen: Mit einem kleinen Trick: Der Versicherte macht einen versicherungspflichtigen Minijob anrechnungsfrei bis 165€ pro Monat neben dem ALG-1. Und schon hat er die Wartezeit im Rentensack! Nicht zuvergessen. ALG-1 Zeiten, zwei Jahre vor Rentenbeginn, zählen zwar nicht als Wartezeit für die 45 Jahre (Ausnahmefälle beachten), aber in der Berechnung der Rente schon!
Ja, ich möchte wissen, ob die Rentenversicherung meine Altersrente richtig berechnet hat!
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!