Höhere Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten
Die Rentenerhöhung 2020 zum 01.07.2020 bringt viele Änderungen im Rentenrecht. Neben den neuen Rentenwerten West und Ost wurden auch die Einkommensanrechnungsfreibeträge für Witwenrenten und Witwerrente angehoben. Und auch die Jahresarbeitsverdienste in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden angepasst! Damit steigen auch die gesetzlichen Unfallrenten.
Ab dem 01.07.2020 gibt es höhere Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten und Witwerrenten. Gleichzeitig steigt auch der zusätzliche Freibetrag bei Erziehung von Kindern (Waisenrenten-Berechtigte). Und immer wieder in diesem Zusammenhang die Frage, ob für den Versicherten der Freibetrag Ost oder West gilt.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Höhere Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten: Der Einkommensfreibetrag in der Witwenrente
Wer eine Witwenrente oder Witwerrente bezieht, kann bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze anrechnungsfrei an die Hinterbliebenenrente dazuverdienen. Grundsätzlich gilt, dass das Einkommen neben der Witwen-oder Witwerrente erst um bestimmte eigene Abzüge bereinigt wird. Liegt es nach der Bereinigung über den Freibetrag, dann kommt es zu einer 40-Prozent Anrechnung.
Es wird defacto nach dem aktuellen Recht der Einkommensanrechnung fast alles Einkommen auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet!
Altes Recht ist zu prüfen!!!
Bevor aber eine Einkommensanrechnung erfolgt, ist zu prüfen, ob das Einkommen überhaupt anrechenbar ist. Denn für viele Versicherte gilt das alte Recht vor 2001. Nach dem alten Hinterbliebenenrentenrecht waren bestimmte Einkünfte generell nicht anrechenbar, die nach dem „neuen“ Recht an die Witwenrente angerechnet werden.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Einkommen ist per se nur auf eine Witwenrente oder Witwerrente anrechenbar, wenn es sich aus eigenem Einkünften, Arbeit, selbstständiger Tätigkeit ableitet. So sind zum Beispiel Hinterbliebenenrente aus einer Betriebsrente des verstorbenen Ehegatten auf die gesetzliche Witwenrente nicht anrechenbar.
Der Einkommensfreibetrag ist gesetzlich geregelt. Er beträgt für Witwen-und Witwer das:
- 26,4-fache des Rentenwertes West oder Ost
Für den besonderen Kinderfreibetrag gilt das:
- 5,6-fache des Rentenwertes West oder Ost
Dabei ist grundsätzlich der Wohnort des Rentenbeziehers maßgebend. Selbst wenn der Witwer eine Witwerrente nach Entgeltpunkten West erhält und er in Bautzen lebt, gilt für ihn der Einkommensfreibetrag Ost.
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Höhere Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten: Der Einkommensfreibetrag in Zahlen
In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der Einkommensfreibetrag und der Freibetrag für den Waisenberechtigten zum 01.07.2020 :
- im Westen auf 902,62 €,
- im Ostenauf 877,27€,
- im Westen auf 191,34€ und
- im Osten auf 186,09 € gestiegen ist
Höhere Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten: unterschiedliche Freibeträge unterschiedlich hohe Renten!
Durch die unterschiedlichen Freibeträge bei der Einkommensanrechnung kommt es auch zu unterschiedlich hohen Renten. Daher ist ab dem 01.07.2020 wieder sorgsam zu prüfen, ob und in welcher Höhe die verschiedenen Einkommen auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet worden.
Ja, ich möchte wissen, ob mein Rentenbescheid stimmt, den ich erhalten habe!
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Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
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