Wie wird die Grundrente berechnet
Der Kompromissvorschlag der neuen Grundrente liegt vor. Die CDU/CSU und SPD haben sich am 10.11.2019 grundsätzlich auf die Einführung der Grundrente geeinigt. Die Einigung hat es aber auch in sich. Es gibt einige Änderungen im Bereich der geplanten Grundrente, die vom Gesetzesentwurf des Hubertus Heil aus dem Mai 2019 zum Teil erheblich abweichen. Es geht vor allem um die Berechnung der Grundrente. Viele Menschen, die verunsichert sind, fragen auf rentenbescheid24.de an. Bekomme ich auch die Grundrente? Wie hoch fällt dann meine neue Rente aus? Und vieles mehr. Wir hatten über den neuen Kompromiss berichtet. In diesem Beitrag stellen wir anhand eines Berechnungsbeispiels nochmal klar, wie die Grundrente tatsächlich berechnet wird. Das Schema der Berechnung ist sozusagen vorgegeben.
Wie wird die Grundrente berechnet? – so viele Fragen, die jeden Tag auf rentenbescheid24.de eingehen. Da wir es leider nicht immer schaffen, alle Frage sofort zu beantworten, hier unser allgemeines Berechnungsbeispiel zur Grundrente. Bevor wir aber darauf eingehen, nochmals ein paar wichtige, grundsätzliche Infos zur Grundrente!
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Wie wird die Grundrente berechnet: Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist nichts anderes als ein Zuschlag an weiteren neuen Entgeltpunkten auf die bestehende Rente. Die Grundrente ist keine neue Art einer Rente. Sie stockt eine bestehende Rente „nur“ auf. Aber immer nur dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die Grundrente erfasst folgende gesetzliche Renten:
- Altersrenten jeder Art,
- Erwerbsminderungsrenten,
- Witwen-und Witwerrenten (eventuell auch Waisenrenten?).
Wer bekommt die Grundrente?
Die Grundrente gilt für alle:
- Neurentner ab dem 01.01.2021,
- für alle bestehenden Rentenempfänger aus der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.12.2020 und
- für alle bestehenden Rentenempfänger vor dem 01.01.1992.
Grundsätzlich gilt: Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weniger als 0,8004 Entgeltpunkte und mehr als 0,3 Entgeltpunkte im Jahresdurchschnitt nachweisen kann, hat Anspruch auf den Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten. Der Zuschlag kann nie mehr als die Grenze von 0,8004 Entgeltpunkten erreichen. Wer also im Schnitt 0,7 Entgeltpunkte pro Jahr hat, wird einen Zuschlag auf den maximalen Grenzsatz von 0,8004 Entgeltpunkten bekommen. Wer „nur“ 0,3 Entgeltpunkte nachweist, kann fast mit einer Verdopplung seiner Entgeltpunkte auf 0,6 Entgeltpunkte rechnen, aber nur fast. Denn der neue Kompromiss beinhaltet auch einen allgemeinen Abschlag auf die Grundrente von 12,5 Prozent.
—- Wie die Entgeltpunkte für die Grundrente richtig berechnet werden – Video ab 20.11.2019 —
Wie wird die Grundrente berechnet: Das Berechnungsbeispiel für den Zuschlag auf die eigene Rente durch die Grundrente
Eine Raumpflegerin arbeitete fleißig 40 Jahre. Neben ihrer Arbeit hat sie noch Kinder geboren und erzogen.
Erster Rechenschritt: bestehende Rente berechnen anhand der durchschnittlichen Entgeltpunkte
Pro Jahr erhält unsere Raumpflegerin im Durchschnitt 0,4 Entgeltpunkte. Damit würde sie aktuell (Jahr 2019) auf 16 Entgeltpunkte kommen (40 Jahre x 0,4). Bei einem Rentenwert West von 33,05 € pro Entgeltpunkt macht dies eine monatliche Rente von 528,80€ Brutto aus (16 x 33,05 €).
Für die Berechnung des Zuschlages durch die Grundrente zählen aber grundsätzlich nur die 35 Jahre Grundrentenzeiten. Diese sind in unserem Beispiel auch gleichzeitig die Grundrentenbewertungszeiten. Was das ist, können Sie hier nachlesen!
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Zweiter Rechenschritt: Zuschlag anhand der 35 Jahre Grundrentenbewertungszeiten ausrechnen
Unsere Raumpflegerin würde für die 35 Jahre Grundrentenzeiten einen Zuschlag von weiteren 0,4 EP erhalten. Aber nicht auf 40 Jahre, sondern „nur“ auf die 35 Jahre. Macht einen Zuschlag an Entgeltpunkten von 14 Entgeltpunkten (35 Jahre x 0,4) aus.
Bitte Beitrag Grundrente berechnen 33 Jahre vom 18.01.2020 lesen!
Dritter Rechenschritt: ausgerechneten Zuschlag um 12,5 Prozent kürzen
Jetzt kommt der neue Abschlag von 12,5 Prozent ins Spiel.
Der Wert von 14 Entgeltpunkten Zuschlag für unsere Raumpflegerin wird pauschal um 12,5 % gekürzt (14 x 0,875). Dies ergibt dann 12,25 Entgeltpunkte. Macht für unsere Raumpflegerin ein Zuschlag an Rente von 404,86€ (12,25 EP x 33,05 €) aus.
Vierter Rechenschritt: Summe Rente mit gekürztem Zuschlag zusammenrechnen
Zur Altersrente von 528,80 € unser Raumpflegerin wird noch der Zuschlag von 402,86€ addiert (528,80€ + 404,86 €). Die Summe ergibt eine monatliche Bruttorente von 933,66€. Von dieser Rente müssen noch die Beiträge für die gesetzliche KV (Zusatzbeitrag inklusive) und Pflege abgezogen werden. Zur Zeit sind dies in Deutschland rund 11 Prozent Abzug.
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Wie wird die Grundrente berechnet:Fazit!
Aus dem Beispiel können Sie sehen, wie sich die Grundrente tatsächlich berechnet. Unsere Raumpflegerin verliert gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf zur Grundrente aus dem Mai 2019 insgesamt 57,83€. Zu diesem Zeitpunkt gab es den neuen Abschlag von 12,5 Prozent in der Grundrente noch nicht. Die weiteren Details zur Berechnung der Grundrente werden in einem weiteren neuen Gesetzesentwurf bekanntgegeben. Wir warten gespannt auf ihn. Er soll in Kürze veröffentlicht werden.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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