Morbus Parkinson und Erwerbsminderungsrente
Die Parkinson-Krankheit (Schüttellähmung) gehört zu den häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems. In Deutschland leben schätzungsweise rund 300.000 Betroffene, jedes Jahr kommen bis zu 20.000 Neuerkrankungen hinzu. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Die Folge: Lange und zum Teil schwere Erkrankung und der Verlust der Erwerbsfähigkeit!
Morbus Parkinson und Erwerbsminderungsrente sind oft miteinander verbunden.
Morbus Parkinson und Erwerbsminderungsrente: Das Krankheitsbild
Der Verlauf und Schweregrad der Erkrankung variieren stark von Patient zu Patient. Die Parkinson Krankheit ist vorwiegend eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Nur etwa 10% der Patienten sind bei Diagnosestellung jünger als 40 Jahre. In der Regel fällt die Erkrankung zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr auf. Die Häufigkeit nimmt mit dem Alter zu.
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- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
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Bislang ist keine Heilung der Parkinson-Krankheit möglich. Es ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Sie ist gekennzeichnet durch Bewegungsarmut, Muskelsteifheit, ständiges Zittern, Bewegungsarmut, Gang und Gleichgewichtsstörungen.
Durch spezielle Parkinson-Medikamente und unterstützende Therapien, kann das Fortschreiten der Krankheit jedoch hinausgezögert werden. Die Lebenserwartung von Parkinson-Patienten ist meist ebenso hoch wie bei gesunden Menschen.
Morbus Parkinson und Erwerbstätigkeit: Die Folgen von Parkinson
Nicht jeder Parkinson-Patient ist sofort arbeitsunfähig. Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Parkinson-Erkrankte eventuell Anspruch auf verschiedene Schutz-, Hilfs-, und Fördermöglichkeiten, z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann aber geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind.
In Rahmen der Arbeitsunfähigkeit bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Entgeltfortzahlung,
- Krankengeld,
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben,
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Auch Rehamaßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen, denn die Diagnose Parkinson führt heute nicht mehr zu einer sofortigen Berentung. Wie lange Patienten noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung ab, von den speziellen Anforderungen des Berufsbildes und unter Umständen von Nebenwirkungen der Medikamente.
Morbus Parkinson und Erwerbsminderungsrente
Falls ein Patient aufgrund seiner Parkinsonerkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:
- Erwerbsminderungsrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2-5 Jahre vor der Altersgrenze der Regelaltersrente
Dem Patienten gewährt der Rentenversicherungsträger eine Rente für einen bestimmten Zeitraum, wenn Aussicht besteht, dass der Patient nach medizinischer oder beruflicher Rehabilitation (s.Parkinson-Erkrankung und Beruf) wieder ins Berufsleben eingegliedert werden kann.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Morbus Parkinson und Erwerbstätigkeit: Häufige rechtliche Probleme
– Schwierigkeiten am Arbeitsplatz,
– Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse,
– Erlangung des Schwerbehindertenausweises,
– Erlangung der Erwerbsminderungsrente,
– Private Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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Fazit
Da es um viel Geld geht und die Rentenversicherer aus Kostengründen Renten oft ablehnen, ist es sinnvoll, auch hier möglichst früh zum spezialisierten Rechtsberater zu gehen. Eine Rechtschutzversicherung zahlt in der Regel erst ab Klage. Es ist aber sinnvoll, bereits im Antragsverfahren oder im Widerspruchsverfahren einen erfahrenen Rechtsanwalt und/oder Rentenberater aufzusuchen. Er kann Ihnen bereits bei der Sichtung der Arztunterlagen Aussagen zu den Erfolgsaussichten machen. Ihnen Ärzte empfehlen und auch sagen, wie die ärztlichen Unterlagen zu werten sind. Welche Bereiche noch abgedeckt werden müssen. Die Rentenversicherung bzw.die Sozialgerichte schicken die Versicherten zu Gutachtern. Auch hierbei ist es sinnvoll, vorher rechtlichen Rat einzuholen, da die Untersuchungen für Betroffene oft nicht einfach sind und im Vorfeld viele Fragen beantwortet werden müssen. Versierte Rentenberater helfen dabei!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.