Die Rentenwertverordnung 2018
Sie haben es sicher schon gehört. Zum 01.07.2018 steigen die Renten in West und Ost. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Rentenwertverordnung 2018 – kurz = RWBestV 2018. Ein langes Wort mit großer Bedeutung für viele Rentnerinnen und Rentner. Wir klären auf, was sich hinter dieser Verordnung verbirgt. Wir hatten von der Rentenwertverordnung 2017 berichtet!
Die Rentenwertverordnung 2018 ist als sogenannter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom neuen Minister Hubertus Heil am 22.03.2018 veröffentlicht wurden. Den Referentenentwurf der Rentenwertverordnung 2018 können Sie hier herunterladen!
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Der Grund für die erneute erfreuliche Rentenanpassung ist der, dass die gute Konjunkturlage und die gestiegenen Löhne in Ost und West aus 2015 und 2016 durchschlagen. Nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Modellrechnung) haben sich die Löhne in West um 3,22 % und im Osten um 3,37 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Hiervon hatten wir berichtet.
Inhalt der Rentenwertverordnung 2018
Diese Verordnung regelt im Detail die schon seit längerem vermutete Rentenerhöhung für die Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Details zum Thema Rentenanpassung finden Sie in unserem Renten-ABC.
Weiterhin werden die Renten in der Alterssicherung der Landwirte ebenfalls zum 01.07.2018 angepasst.
Daneben wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 zum 01.07.2018 der Anpassungsfaktor und die Mindest-und Höchstbeträge des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung neu festgelegt. Für die bewilligten Unfallrenten bedeutet dies ebenfalls eine Erhöhung der Zahlung. Wissenswertes zum Thema Unfallrente können Sie hier nachlesen.
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Die Verordnung regelt auch die entstehenden Mehrkosten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte und der Unfallversicherung für die Rentenerhöhung 2018.
Die Rentenwertverordnung 2018 : Daten im Detail
Wir hatten vor kurzem von der Rentenerhöhung 2018 berichtet, hier zum Nachlesen!
Im Detail noch eine kleine Übersicht für die neuen Rentenwerte ab Juli 2018:
- Rentenwert West = 32,03€ (1 Euro mehr als der Rentenwert 2017)
- Rentenwert Ost = 30,69€
- Rentenwert Landwirte West = 14, 79€
- Rentenwert Landwirte Ost = 14,15€
- Anpassungsfaktor Unfallrente West = 1,0322€ (3,22% Erhöhung)
- Anpassungsfaktor Unfallrente Ost = 1, 0337 (3,37% Erhöhung)
- Pflegegeld Unfallversicherung West = 362- 1445€
- Pflegegeld Unfallversicherung Ost = 341- 1369€
Mit der Rentenanpassung 2018 bekommt der Rentner im Osten der Republik 1 € Brutto mehr Rente pro Entgeltpunkt. Wissenswertes zum Thema Entgeltpunkt können Sie hier erfahren!
Die Anpassung der Unfallrenten läuft mit der Anpassung der Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten mit.
Die Rentenwertverordnung 2018: Neue Freibeträge für die Hinterbliebenenrente
Ab dem 01.07.2018 gelten auch bei der Einkommensanrechnung an Hinterbliebenenrenten folgende Freibeträge:
- West = 845,59€
- Ost = 810,22€
Daneben gibt es noch die allgemeinen Freibeträge für die Kindererziehung, die zum eigenen Freibetrag eventuell mit hinzugerechnet werden!
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Die Rentenwertverordnung 2018 – kein Ermessen der Regierung
Für die Bestimmung der neuen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte hat die Bundesregierung kein Ermessen. Liegen die Voraussetzungen für eine Rentenerhöhung vor, muss die Bundesregierung die Renten anpassen.
Für das Jahr 2018 ergeben sich durch die Rentenanpassung der Rentenwertbestimmungsverordnung ein Mehraufwand von 5,035 Milliarden Euro. Davon entfallen 4,813 Milliarden Euro auf die Deutsche Rentenversicherung, 42 Millionen auf die Alterssicherung der Landwirte und 94 Millionen Euro Anpassungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Es fallen noch Erstattungsansprüche, die steuerfinanziert sind, für die Sonder-und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR in Höhe von rund 86 Millionen Euro an.
Ab 2019 ergeben sich aus der Rentenerhöhung 2018 für jedes weitere Jahr Mehraufwendungen von insgesamt 10,070 Milliarden Euro.
Die Post für die Rentenanpassung kostet Geld!
Die Rentenanpassungsmitteilungen werden mit der Post versandt. Für diesen Aufwand und die Programmierung und anfallenden Personalkosten werden ca. 11,58 Millionen Euro an Kosten veranschlagt. Wissenswertes zum Thema Renteninformation und Rentenauskunft können Sie hier nachlesen. Bei der Rentenerhöhung 2017 waren es noch ca. 15,5 Millionen Euro an Porto-und Druckkosten.
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2018 werden 20,9 Millionen Rentenanpassungsbriefe versandt. Davon sind 17,3 Millionen Einzelmitteilungen und 3,6 Millionen Mehrfachmitteilungen (für 2 und mehr Renten). Ein große Zahl an Briefen muss die Post verschicken.
Rechtsgrundlage für die Rentenwertverordnung 2018
Die Paragrafenkette ist lang. Nur für das reine Interesse und zum Nachlesen im Gesetz hier die Bestimmungen der Verordnung:
- § 69 I, 68, 68 a, 228 b, 255, 255b SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung)
- § 44 Absatz 6, 95 I, 215 Absatz 5 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung)
- § 26, 23 Absatz 4, 102, 105 Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte
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Die Rentenanpassungsmitteilung 2018
Laut der neuen Rentenwertverordnung 2018 erhalten über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ihre Rentenerhöhungen per Brief mitgeteilt. Kommt die Post von der Deutschen Rentenversicherung, dann empfehlen wir, die Rentenanpassung für 2018 genau zu prüfen und nachrechnen. Bei Fehlern in der Mitteilung sollte Widerspruch innerhalb eines Monates eingelegt werden. Zuvor aber mit einer Beratung bei einem versierten Rentenberater und Rechtsanwalt für Rentenrecht genau prüfen. Die Rentenanpassungsmitteilung ist ein eigenständiger Bescheid der Deutschen Rentenversicherung!
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rentenanpassung stimmt!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.