Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose
Die Erwerbsminderung hat viele Gründe. Es kann durch Behinderung oder durch Krankheit entstehen. Viele Krankheiten können eine Ursache der Erwerbsminderung sein. Eine der Krankheiten ist die Multiple Sklerose. Wir klären auf, was es mit dieser Krankheit aus sich hat und welche Auswirkungen dies auf die Erwerbsminderung hat.
Die Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose ist eine Folge der schweren neurologischen Erkrankung. Sie durchläuft verschiedene Phasen. Sie wird in der rechtlichen Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung unterschiedlich behandelt. Will heißen, dass es keine generelle Aussage darüber gibt, ob und wann es bei einer Multiplen Sklerose eine Erwerbsminderungsrente geben kann.
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Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Was ist MS?
Multiple Sklerose gehört zur Gruppe der neurologischen Erkrankungen. Sie ist mit ca. 120000 Betroffenen in Deutschland relaliv häufig.
Es ist eine entzündliche und degenerative – das heißt mit einem Zellverlust einhergehende – Erkrankung des Nervensystems. Durch eine Fehlfunktion des Immunsystem greifen körpereigene Zellen Strukturen im zentralen Nervensystem (= Gehirn und Rückenmark) an.
Symptome und Verlauf von Multipler Sklerose sind individuell sehr verschieden. Verschlechtern sich die Symptome plötzlich, sprechen Experten von einem Schub. Schübe können durch eine immunmodulierende Langzeittherapie nicht immer verhindert werden. Erkennen Betroffene den Schub jedoch rechtzeitig, ist eine Akutbehandlung möglich. Ein tödlicher Verlauf ist nicht auszuschließen. Für diesen Fall stehen den Ehepartnern und Kindern der Verstorbenen eventuell Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente zu.
Multiple Sklerose stellt Betroffene im Alltag und Beruf vor neue Herausforderungen. Bis man für sich selbst den richtigen Umgang mit der MS gefunden hat, dauert es seine Zeit.
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Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: MS und Beruf
Zu Beginn der Erkrankung, die schon im jüngeren Lebensalter einsetzen kann, stehen wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Danach steht die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben im Mittelpunkt.
Dramatische Krankheitsverläufe, starke Einschränkungen und schwere bleibende gesundheitliche Probleme können die Berufsausübung gefährden. In diesem Fall gibt es eine Reihe erprobter Maßnahmen des besonderen Arbeitnehmerschutzes und verschiedener Hilfs- und Fördermöglichkeiten.
Nicht jeder Betroffene kann bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters am Berufsleben teilhaben. Dann kann der Zeitpunkt kommen, dass eine berufliche Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose
Für den Fall der teilweisen oder vollständigen Erwerbsminderung ist, abhängig von der bisherigen Erwerbsbiographie, vorgesehen, den Lebensunterhalt mit einer Erwerbsminderungsrente oder einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu sichern.
Reha vor Rente
Vor einer Erwerbsminderungsrente durchläuft der Antragsteller im Regelfall ein medizinisches Rehaverfahren. Dort wird in speziellen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ob ein weiterer beruflicher Einsatz noch möglich ist! Wird in der Reha eine volle Erwerbsminderung festgestellt, gilt der Reha-Antrag gleichzeitig als Rentenantrag!
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Allgemeine Voraussetzungen
Die volle Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente ersetzen seit 2001 die „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ und die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“.
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Erkrankte in der Regel nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
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Außerdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Medizinische Voraussetzungen
Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.
Die Teilrente erhält, wenn Arbeiten im Umfang von mindestens 3 bis weniger als 6 Stunden pro Tag noch möglich sind.
Die sog. Arbeitsmarktrente ist eine volle Erwerbsminderungsrente, die geleistet wird, wenn die Erwerbsminderung des Versicherten durch die Erkrankung grundsätzlich nur teilweise eingeschränkt ist, jedoch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.
Die Rente muss beantragt werden, ist für längstens 3 Jahre befristet und kann wiederholt verlängert werden. Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung durch die Erkrankung mehr absehbar ist; davon ist nach 9 Jahren auszugehen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht unter Umständen bis zur Altersgrenze der Regelaltersrente.
Berufsschutz ist nur noch für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte von Bedeutung.
Kurz erklärt: Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und in ihrem oder einem vergleichbaren Beruf weniger als 6 Stunden arbeiten können, bekommen eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, auch wenn sie in einem anderen Berufsfeld 6 und mehr Stunden arbeiten könnten (§ 240 SGB VI).
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Antrag und Rentenbeginn
Erwerbsminderungsrente wird auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gewährt. Der Antrag wird allerdings auch von allen anderen Leistungsträgern und Gemeinden entgegengenommen.
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Berechnung seit 2014
Seit dem 02.07.2014 gibt es eine neue Berechnungsgrundlage für die Erwerbsminderungsrente.
Personen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und aufgrund ihrer Beschwerden in den letzten vier Jahren vor Rentenantrag bereits vermindert gearbeitet oder Sozialleistungen bezogen haben, erreichen mit der neuen Berechnungsgrundlage Vorteile. Das höhere Jahreseinkommen aus den Jahren davor dient als Grundlage. Es gilt die Günstigerprüfung.
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Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird individuell errechnet. Sie ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. Beitragszeiten, Beitragshöhe, Rentenartfaktor. Erheblichen Einfluss kann die Zurechnungszeit haben. Wissenswertes zum Thema Zurechnungszeit können Sie hier nachlesen!
Erwerbsminderungsrente durch die Multiple Sklerose: Rente und Hinzuverdienst
Auch selbstständig Erwerbstätige können nach Erfüllung aller Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es müssen aber die gesetzlichen Stundenvorgaben eingehalten werden. Das erzielte Einkommen ist dabei allerdings auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.
Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur dann ungekürzt ausgezahlt, wenn der Hinzuverdienst jährlich 6300€ nicht übersteigt. Es finden seit dem 01.07.2017 die neuen Regelungen für den Hinzuverdienst Anwendung. So steht es im § 96a SGB VI der auf den § 34 Sozialgesetzbuch Nr. 6 verweist. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente werden individuelle Hinzuverdienstgrenzen errechnet. Dabei gibt es Mindestgrenzen. Eine wichtige Komponente ist der Hinzuverdienstdeckel.
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Fazit
MS ist eine schlimme Krankheit mit vielen gesundheitlichen Einschränkungen. Für die Betroffenen ein Leidensweg, der aber durch neue Behandlungsmethoden und Medikamente abgemildert werden kann. Da müssen die Finanzen einfach stimmen, damit kein weiterer Leidensdruck für den Betroffenen aufgebaut wird. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de unterstützten Versicherte in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche für eine Erwerbsminderungsrente.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
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